Alle vier - zwischen 20 und 22 Jahre alt - haben zwischenzeitlich mit Drogen nichts mehr am Hut und waren sich einig, dass es "die Sache nicht wert" war.


Der fünfte Mann


Dreh- und Angelpunkt des Verfahrens war der Kontakt eines fünften Mannes zu einem Dealer aus einer Nachbargemeinde. Der war erst vor wenigen Tagen vom Amtsgericht verurteilt worden. Der fünfte Mann hatte regelmäßig Geld von den vier Angeklagten eingesammelt und dafür zwei Mal im Monat kleine Mengen Haschisch und Marihuana zum Preis von zehn bis 15 Euro pro Gramm erworben. Konsumiert wurde entweder am Trebgaster Badesee oder, wenn dort zu viel los war, in Waldstücken.

Insgesamt kam Staatsanwältin Katharina Roggenbrodt auf jeweils 58 selbstständige Handlungen des unerlaubten Erwerbs von Betäubungsmitteln. Lediglich im Falle eines 22-jährigen Lebensmitteltechnikers klagte die Staatsanwaltschaft nur acht Fälle an. Der Mann war erst spät zur Clique dazugekommen.


"Völlig verwirrt"


Er sei durch einen Freund mit dem Rauschgift in Berührung gekommen und wollte es einfach mal probieren, sagte der älteste der vier Angeklagten, ein 22-jähriger Auszubildender. Das Gehirn arbeite anders, man glaube, man könne besser und konzentrierter denken, sagte der Mann. Danach sei man dann aber völlig verwirrt und die Wirkung lasse schnell nach.

Er habe aufgehört, nachdem im Kulmbacher Raum ein Dealer nach dem anderen aufgeflogen sei. Trotzdem wurde der Mann erst vor wenigen Wochen wieder mit einer kleinen Menge Marihuana in der Hosentasche aufgegriffen. Eine Erklärung hatte er dafür keine.


Mit Herzrasen ins Klinikum


Erst später dazugekommen war der 22-jährige Lebensmitteltechniker. Er hatte sich auch schneller wieder aus der Drogenclique verabschiedet, nachdem er mit akutem Herzrasen ins Kulmbacher Klinikum eingeliefert werden musste. "Diese Erfahrung wünsche ich niemanden, ich hatte höllische Angst", sagte der junge Mann.

Irgendwann habe es keinen Spaß mehr gemacht und irgendwann sei auch die Angst vor dem Erwischtwerden zu groß gewesen, so die anderen beiden Angeklagten, eine Zahnarzthelferin (20) und ein Lagerist (22). Der Vertreter der Jugendgerichtshilfe, Stefan Fürst, sprach von einem jugenddynamischen Prozess und stufte den Drogenkonsum als "Hang zum Abenteuer" ein. Damit liege eindeutig ein jugendtypisches Fehlverhalten vor, was in der Regel auch eine Jugendstrafe nach sich ziehe. Tatsächlich waren die drei männlichen Angeklagten zum Tatzeitpunkt zwischen 18 und 21 Jahren alt und damit Heranwachsende im Sinne des Gesetzes. Lediglich die weibliche Angeklagte war zum Tatzeitpunkt Jugendliche, also noch keine 18.


Geldauflagen und Arbeitsstunden


Obwohl der Drogenkonsum zweieinhalb Jahre andauerte und zwei der Angeklagten vorbestraft waren, stellte Amtsgerichtsdirektor Christoph Berner das Verfahren ein. Gegen den Angeklagten mit der geringeren Tatbeteiligung setzte der Richter eine Arbeitsauflage von 30 Stunden für die Geschwister-Gummi-Stiftung fest. Die drei anderen müssen je nach Einkommen bis zum Ende des Jahres Geldauflagen in Höhe von 800, 1200 und 1500 Euro an die Geschwister-Gummi-Stiftung, den Bewährungshilfeverein Fähre und den Suchtarbeitskreis des Kulmbacher Gesundheitsamtes zahlen.