Heftige Drohanrufe und ständiger Streit, sogar von Verschleppung war die Rede. Trotzdem stand am Ende einer Verhandlung vor dem Kulmbacher Amtsgericht die Einstellung des Verfahren ohne Auflagen.

Ein 54-jähriger Mann aus dem Landkreis Bayreuth soll den 30-jährigen Ex-Freund seiner Tochter gedroht haben, ihn zusammenzuschlagen und ihn "wegzuräumen". Der 30-Jährige hatte das so angezeigt, musste aber während der Verhandlung kleinlaut zugeben, dass ausgerechnet diese beiden Drohungen nicht gefallen waren.


Verhältnis mit der Tochter?


So recht wurde während der Verhandlung nicht einmal klar, ob der 30-Jährige mit der Tochter des Angeklagten wirklich ein Verhältnis hatte. Ja, sagte der Angeklagte und wollte sogar wissen, dass der junge Mann seine Tochter betrogen habe. Nein, sagte der 30-jährige. Die Tochter habe ihn zwar angehimmelt, eine Beziehung habe es jedoch zu keinem Zeitpunkt gegeben.

So richtig passte das alles nicht zusammen. Schließlich war der Streit eskaliert, als der Angeklagte am Abend des 15. Oktober des vergangenen Jahres mit seinen zwei Söhnen vor der Wohnung des 30-Jährigen aufkreuzte, um ihn zur Rede zu stellen und sämtliche Geschenke, eine CD, ein Armband und ein Foto der jungen Frau zurückzufordern. Ausgerechnet das Foto war damals nicht greifbar, deswegen sollte es zu den Bedrohungen gekommen sein.


Jede Menge Ärger


War es aber nicht. Nach eindringlicher Befragung durch Staatsanwaltschaft und Verteidigung musste der 30-Jährige zugeben, dass von "zusammenschlagen" und "wegräumen" so nicht die Rede war. Dafür gab es jede Menge anderen Ärger, der war aber nicht angeklagt. Beispielsweise soll ihm der Angeklagte gedroht haben, ihm das Leben zur Hölle zu machen, seine Söhne sollen seine Wohnung "bewacht" haben, um ihn einzuschüchtern - und einmal soll er sogar "verschleppt" worden sein, um eine Aussprache zu erzwingen.

Grund für alles soll die angebliche Beziehung zwischen dem 30-Jährigen und der Tochter des
Angeklagten gewesen sein.


Wütend, aber ruhig


"Meine Tochter hat Schluss gemacht, weil er sie betrogen hat", wollte der Angeklagte angeblich wissen. Das fragliche Bild seiner Tochter habe er nicht herausgerückt, auch seinem Versprechen, das Foto am nächsten Tag vorbeizubringen, sei er nicht nachgekommen. Der Angeklagte räumte auch ein, dass er dem 30-Jährigen geraten habe, sich von seiner Tochter fernzuhalten und sie nicht zu belästigen. Obwohl er wütend gewesen sei, habe er sich aber trotzdem ruhig verhalten.

So recht glauben wollte das im Gerichtssaal niemand, nachdem der Angeklagte immer wieder dazwischenredete und die Zeugenaussagen des Mannes mit Grinsen quittierte. Auch Richterin Sieglinde Tettmann sagte am Ende: "Das Verhalten des Angeklagten gibt mir zu denken." Was der Zeuge sagt, sei sicherlich nicht alles frei erfunden.


Unwirsch und aggressiv


Wenn das Gericht das Verfahren trotzdem einstellte, dann deshalb, weil die in der Anklage stehenden Drohungen schlicht und einfach nicht gefallen waren. Freilich sei der Angeklagte alles andere als freundlich mit dem Zeugen umgegangen, sagte der Vertreter der Staatsanwaltschaft, und selbst Verteidiger Gert Lowack aus Bayreuth sprach von einer unwirschen und aggressiven Reaktion seines Mandanten.

Der Verteidiger gab aber auch zu bedenken, dass nichts passiert sei und dass seit Dezember keinerlei Kontakt mehr besteht.

Die Kosten des Verfahrens und alle notwendigen Auslagen fallen der Staatskasse zur Last, so dass die Einstellung ohne Auflagen praktisch einem Freispruch gleichkommt. Das fragliche Bild will der 30-Jährige dem Angeklagten nun auf dem Postweg zukommen lassen.