Ein 38-jähriger Mann aus dem Landkreis war vor ziemlich genau einem Jahr am 21. April 2017 ganz offensichtlich von allen guten Geistern verlassen und lieferte sich ein Wettrennen mit der Polizei.
Weil er damals auch noch mit über 2,2 Promille alkoholisiert war, wurde er jetzt zu einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte sogar eine Gefängnisstrafe ohne Bewährung gefordert. Gestraft ist der Mann ohnehin genug. Beispielsweise muss er die 15 000 Euro teure Reparatur des Streifenwagens zahlen, den er bei seiner Verfolgungsfahrt gerammt hatte.
Gegen 23.30 Uhr befuhr er die Staatsstraße durch Ködnitz, als ihn eine Polizeistreife kontrollieren wollte. Trotz Leuchtschrift auf dem Dach des Polizeiautos und später zusätzlich eingeschaltetem Blaulicht hielt der Angeklagte aber nicht an, sondern beschleunigte sein Fahrzeug auf mindestens 160 Stundenkilometer.
So fuhr er erst nach Trebgast, dann zurück nach Feuln, ehe er dort seine Fahrt auf Feld- und Flurbereinigungswegen fortsetzte. Zweimal täuschte er ein Anhalten vor, als die Beamten ausgestiegen waren, gab er aber wieder Vollgas, dass es nur so staubte. Einmal hätte er dabei fast einen Polizisten über den Haufen gefahren. Nach fast einer Stunde und über 20 zurückgelegten Kilometern in Wald und Flur war die Fahrt schließlich beim Anwesen Eichholz bei Trebgast zu Ende. Dort rammte er zunächst den Streifenwagen mit voller Wucht, dann wollte er mit Gewalt über eine Böschung und setzte schließlich auf einer Steinkante auf.
Doch damit nicht genug: Noch immer setzte der Mann alle Hebel in Bewegung, um sich seiner Festnahme zu entziehen. Er wehrte sich, verletzte die Besatzung des Streifenwagens, die bereits Verstärkung gerufen hatte, und beleidigte die Beamten mit den üblichen Ausdrücken. Zur Überraschung aller Beteiligten sprang bei der anschließenden Durchsuchung des Wagens auch noch ein Hund aus dem Kofferraum.
In der Hauptverhandlung gab der Mann an, kaum noch eine Erinnerung an den Vorfall zu haben. Er stritt die Verfolgungsjagd aber auch nicht ab. Er habe auf der Arbeit den ganzen Tag über Streit, Stress und Ärger gehabt und sich dann am Abend ein paar Bierchen genehmigt. Erst an das Krankenhaus könne es sich dann wieder erinnern, wo er wegen seiner Platzwunden und wegen einer Gehirnerschütterung behandelt wurde.
Für die Streifenwagenbesatzung war das Ganze überaus spektakulär. Sogar einen Warnschuss in die Luft habe er abgegeben, berichtete ein Polizeihauptmeister aus Stadtsteinach. Bei Feuln sei der Angeklagte mit seinem Fahrzeug sogar über einen Graben gesprungen und mit zwei Rädern auf der anderen Seite wieder aufgekommen. Nicht nur im übertragenen Sinne habe er dabei jede Menge Staub aufgewirbelt.
"Es war wirklich massiv riskant, sowohl für ihn, als auch für uns", sagte die Polizistin, ebenfalls aus Stadtsteinach. Sie selbst habe bei der Aktion einige blaue Flecken und eine mehrere Wochen andauernde Verletzung am Fuß erlitten.
Nun war der Angeklagte allerdings bereits in der Vergangenheit immer wieder mit Verkehrsdelikten aufgefallen. Schon mehrfach musste er wegen Alkohol am Steuer seinen Führerschein abgeben, immer wieder wurde er wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis bestraft.
Der Vertreter der Staatsanwaltschaft wollte den Angeklagten schon allein deswegen hinter Schloss und Riegel sehen. "Wer nachts mit 160 Stundenkilometern durch geschlossene Ortschaften fährt, der legt schon eine besondere Rücksichtslosigkeit an den Tag."
Verteidiger Ralph Pittroff hielt sieben Monate auf Bewährung für angemessen. Sein Mandant gehe einer geregelten Arbeit nach und habe nichts abgestritten. Diese Chance könne man ihm schon noch geben.
Richterin Sieglinde Tettmann blieb mit einem Jahr und drei Monaten nur knapp unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft, setzte die Strafe aber auf Bewährung aus. Zusätzlich muss der Angeklagte eine Geldauflage in Höhe von 1500 Euro an die Aktion "Keine Macht den Drogen" überweisen und darf vor dem Ablauf von zwei Jahren keine neue Fahrerlaubnis beantragen.
Außerdem kommt die Begleichung des Schadens am gerammten Polizeifahrzeug - rund 15 000 Euro - früher oder später auf ihn zu. "Führerschein weg, Auto weg und jede Menge Schulden: Ich habe mich da wohl selbst ins Aus geschossen", hatte der Angeklagte bereits in seinem
letzten Wort gesagt.
Weil er damals auch noch mit über 2,2 Promille alkoholisiert war, wurde er jetzt zu einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte sogar eine Gefängnisstrafe ohne Bewährung gefordert. Gestraft ist der Mann ohnehin genug. Beispielsweise muss er die 15 000 Euro teure Reparatur des Streifenwagens zahlen, den er bei seiner Verfolgungsfahrt gerammt hatte.
Mit 160 Sachen
Gegen 23.30 Uhr befuhr er die Staatsstraße durch Ködnitz, als ihn eine Polizeistreife kontrollieren wollte. Trotz Leuchtschrift auf dem Dach des Polizeiautos und später zusätzlich eingeschaltetem Blaulicht hielt der Angeklagte aber nicht an, sondern beschleunigte sein Fahrzeug auf mindestens 160 Stundenkilometer.
So fuhr er erst nach Trebgast, dann zurück nach Feuln, ehe er dort seine Fahrt auf Feld- und Flurbereinigungswegen fortsetzte. Zweimal täuschte er ein Anhalten vor, als die Beamten ausgestiegen waren, gab er aber wieder Vollgas, dass es nur so staubte. Einmal hätte er dabei fast einen Polizisten über den Haufen gefahren. Nach fast einer Stunde und über 20 zurückgelegten Kilometern in Wald und Flur war die Fahrt schließlich beim Anwesen Eichholz bei Trebgast zu Ende. Dort rammte er zunächst den Streifenwagen mit voller Wucht, dann wollte er mit Gewalt über eine Böschung und setzte schließlich auf einer Steinkante auf.
Auch noch einen Hund im Kofferraum
Doch damit nicht genug: Noch immer setzte der Mann alle Hebel in Bewegung, um sich seiner Festnahme zu entziehen. Er wehrte sich, verletzte die Besatzung des Streifenwagens, die bereits Verstärkung gerufen hatte, und beleidigte die Beamten mit den üblichen Ausdrücken. Zur Überraschung aller Beteiligten sprang bei der anschließenden Durchsuchung des Wagens auch noch ein Hund aus dem Kofferraum.
In der Hauptverhandlung gab der Mann an, kaum noch eine Erinnerung an den Vorfall zu haben. Er stritt die Verfolgungsjagd aber auch nicht ab. Er habe auf der Arbeit den ganzen Tag über Streit, Stress und Ärger gehabt und sich dann am Abend ein paar Bierchen genehmigt. Erst an das Krankenhaus könne es sich dann wieder erinnern, wo er wegen seiner Platzwunden und wegen einer Gehirnerschütterung behandelt wurde.
Warnschuss in die Luft
Für die Streifenwagenbesatzung war das Ganze überaus spektakulär. Sogar einen Warnschuss in die Luft habe er abgegeben, berichtete ein Polizeihauptmeister aus Stadtsteinach. Bei Feuln sei der Angeklagte mit seinem Fahrzeug sogar über einen Graben gesprungen und mit zwei Rädern auf der anderen Seite wieder aufgekommen. Nicht nur im übertragenen Sinne habe er dabei jede Menge Staub aufgewirbelt.
"Es war wirklich massiv riskant, sowohl für ihn, als auch für uns", sagte die Polizistin, ebenfalls aus Stadtsteinach. Sie selbst habe bei der Aktion einige blaue Flecken und eine mehrere Wochen andauernde Verletzung am Fuß erlitten.
Nun war der Angeklagte allerdings bereits in der Vergangenheit immer wieder mit Verkehrsdelikten aufgefallen. Schon mehrfach musste er wegen Alkohol am Steuer seinen Führerschein abgeben, immer wieder wurde er wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis bestraft.
Der Vertreter der Staatsanwaltschaft wollte den Angeklagten schon allein deswegen hinter Schloss und Riegel sehen. "Wer nachts mit 160 Stundenkilometern durch geschlossene Ortschaften fährt, der legt schon eine besondere Rücksichtslosigkeit an den Tag."
Verteidiger Ralph Pittroff hielt sieben Monate auf Bewährung für angemessen. Sein Mandant gehe einer geregelten Arbeit nach und habe nichts abgestritten. Diese Chance könne man ihm schon noch geben.
Führerschein weg, Auto weg
Richterin Sieglinde Tettmann blieb mit einem Jahr und drei Monaten nur knapp unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft, setzte die Strafe aber auf Bewährung aus. Zusätzlich muss der Angeklagte eine Geldauflage in Höhe von 1500 Euro an die Aktion "Keine Macht den Drogen" überweisen und darf vor dem Ablauf von zwei Jahren keine neue Fahrerlaubnis beantragen.
Außerdem kommt die Begleichung des Schadens am gerammten Polizeifahrzeug - rund 15 000 Euro - früher oder später auf ihn zu. "Führerschein weg, Auto weg und jede Menge Schulden: Ich habe mich da wohl selbst ins Aus geschossen", hatte der Angeklagte bereits in seinem
letzten Wort gesagt.