Die Empörung in Stadt und Landkreis Kulmbach war groß, als mit dem BRK in den Jahren 2016/17 eine Rettungsorganisation von offensichtlichen Sachbeschädigungen und Bränden betroffen war. Von einer Anschlagsserie war die Rede. Es war aber wohl doch keine Serie von Anschlägen. Davon geht jedenfalls die Staatsanwaltschaft aus. So steht fest, dass bei einem Fall in Stadtsteinach, der sich im November 2016 ereignet hat, überhaupt keine Straftat vorliegt. An einem Rettungswagen waren Radbolzen gelockert.
Wie Leitender Oberstaatsanwalt Herbert Potzel mitteilt, ist davon auszugehen, "dass der Reifenwechsel nicht korrekt erfolgt ist". Das gehe aus einem Gutachten hervor. Der Sachverständige habe festgestellt, dass die Radmuttern nach dem Reifenwechsel nicht wie üblich noch einmal nachzogen worden sind. "Es gab auch Verunreinigungen, die dazu führen können, dass sich die Radschrauben selber lockern." Es gebe keine Hinweis auf eine Manipulation.
Zwei Mal hatte es außerdem im Schülerwohnheim des BRK in der Flessastraße kleinere Schwelbrände in Gemeinschaftsküchen gegeben. Hier gab es keine konkreten Hinweise auf eine Straftat, erklärt Potzel. Möglicherweise seien die Brände auch durch eine unsachgemäße Handhabung von Mitbewohnern entstanden.
Einem ins Visier der Ermittler geratenen ehemaligen BRK-Schüler konnten die Brände jedenfalls nicht zur Last gelegt werden. Der 35-Jährige war im November 2017 wegen einer anderen Straftat verurteilt worden. Das Landgericht Bayreuth hat ihn wegen vorsätzlicher Brandstiftung für drei Jahre und sechs Monate in den Knast geschickt.
Dem Mann konnte nachgewiesen werden, dass er im Februar 2017 absichtlich das Auto eines Nachbarn auf einem Grundstück in der Johann-Eck-Straße in Brand gesetzt hat. Mit dem BRK hatte dieser Fall nichts zu tun. Verletzt wurde niemand. Es entstand allerdings ein erheblicher Schaden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Wie Potzel mitteilt, hat der Verurteilte Revision eingelegt. "Wir wissen noch nicht, wann darüber entschieden wird."
Freigesprochen wurde der Mann in dem Prozess vom Vorwurf des Versuchs, einen Wagen der BRK-Wasserwacht am 12. November 2016 angezündet zu haben. Der Versuch war misslungen. Für die Verurteilung sei die Beweislage "doch zu dünn, auch wenn Verdachtsmomente bestanden", hatte Vorsitzender Richter Michael Eckstein in der Urteilsbegründung erklärt.
Ein weiterer Vorfall hatte sich an der Ruppert-Villa des BRK in der Luitpoldstraße ereignet. Dort war im Eingangsbereich gezündelt worden. Ein größerer Schaden wurde nicht verursacht. Die Staatsanwaltschaft war von versuchter Brandstiftung ausgegangen. Als Täter kam auch hier der 35-Jährige in Betracht. Das Verfahren wurde eingestellt. Die Höhe der Strafe bei einer eventuellen Verurteilung wäre bei der mehrjährigen Gesamtstrafe nicht ins Gewicht gefallen, so Potzel. Und weiter: "Es war hier schwierig, einen Tatnachweis zu führen." In sämtlichen BRK-Fällen werde nicht mehr ermittelt. "Die Verfahren sind eingestellt", so der Oberstaatsanwalt.
Beim BRK ist man froh, "dass seither Gott sei Dank keine neuerlichen Fälle mehr aufgetreten sind", sagt Kreisgeschäftsführer Jürgen Dippold. "Dennoch sind alle Mitarbeiter und Helfer aufgerufen, weiterhin größtmögliche Sorgfalt walten zu lassen."
Kein Hinweis auf Manipulation
Wie Leitender Oberstaatsanwalt Herbert Potzel mitteilt, ist davon auszugehen, "dass der Reifenwechsel nicht korrekt erfolgt ist". Das gehe aus einem Gutachten hervor. Der Sachverständige habe festgestellt, dass die Radmuttern nach dem Reifenwechsel nicht wie üblich noch einmal nachzogen worden sind. "Es gab auch Verunreinigungen, die dazu führen können, dass sich die Radschrauben selber lockern." Es gebe keine Hinweis auf eine Manipulation.Zwei Mal hatte es außerdem im Schülerwohnheim des BRK in der Flessastraße kleinere Schwelbrände in Gemeinschaftsküchen gegeben. Hier gab es keine konkreten Hinweise auf eine Straftat, erklärt Potzel. Möglicherweise seien die Brände auch durch eine unsachgemäße Handhabung von Mitbewohnern entstanden.
Verdächtiger wurde verurteilt
Einem ins Visier der Ermittler geratenen ehemaligen BRK-Schüler konnten die Brände jedenfalls nicht zur Last gelegt werden. Der 35-Jährige war im November 2017 wegen einer anderen Straftat verurteilt worden. Das Landgericht Bayreuth hat ihn wegen vorsätzlicher Brandstiftung für drei Jahre und sechs Monate in den Knast geschickt.
Revision wurde eingelegt
Dem Mann konnte nachgewiesen werden, dass er im Februar 2017 absichtlich das Auto eines Nachbarn auf einem Grundstück in der Johann-Eck-Straße in Brand gesetzt hat. Mit dem BRK hatte dieser Fall nichts zu tun. Verletzt wurde niemand. Es entstand allerdings ein erheblicher Schaden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Wie Potzel mitteilt, hat der Verurteilte Revision eingelegt. "Wir wissen noch nicht, wann darüber entschieden wird."
Das Feuer am Wasserwacht-Fahrzeug
Freigesprochen wurde der Mann in dem Prozess vom Vorwurf des Versuchs, einen Wagen der BRK-Wasserwacht am 12. November 2016 angezündet zu haben. Der Versuch war misslungen. Für die Verurteilung sei die Beweislage "doch zu dünn, auch wenn Verdachtsmomente bestanden", hatte Vorsitzender Richter Michael Eckstein in der Urteilsbegründung erklärt.Ein weiterer Vorfall hatte sich an der Ruppert-Villa des BRK in der Luitpoldstraße ereignet. Dort war im Eingangsbereich gezündelt worden. Ein größerer Schaden wurde nicht verursacht. Die Staatsanwaltschaft war von versuchter Brandstiftung ausgegangen. Als Täter kam auch hier der 35-Jährige in Betracht. Das Verfahren wurde eingestellt. Die Höhe der Strafe bei einer eventuellen Verurteilung wäre bei der mehrjährigen Gesamtstrafe nicht ins Gewicht gefallen, so Potzel. Und weiter: "Es war hier schwierig, einen Tatnachweis zu führen." In sämtlichen BRK-Fällen werde nicht mehr ermittelt. "Die Verfahren sind eingestellt", so der Oberstaatsanwalt.
Beim BRK ist man froh, "dass seither Gott sei Dank keine neuerlichen Fälle mehr aufgetreten sind", sagt Kreisgeschäftsführer Jürgen Dippold. "Dennoch sind alle Mitarbeiter und Helfer aufgerufen, weiterhin größtmögliche Sorgfalt walten zu lassen."