Ein Beispiel, das mir dieser Tage einige Zeit gekostet, letztlich aber doch ein Schmunzeln entlockt hat: Der Bote eines großen Paketverteilers (knapp sieben Milliarden Umsatz) legt mir einen Zettel in den Briefkasten mit dem Hinweis, dass er mich leider nicht angetroffen hat und ich mich nun doch im Internet erkundigen könne, wo sich mein Paket befindet.

An dem fraglichen Vormittag war ich definitiv zu Hause, habe aber weder einen Paketfahrer gesehen noch die Klingel gehört. Sei's drum. Ich klicke also den "Paketnavigator" an, der von mir die Paketnummer wissen will und folgende Alternativen anbietet: a) Paketshop auswählen; b) neuer Zustelltermin; c) Adresse eines Nachbarn angeben; d) Erlaubnis, das Paket an der Haustür abstellen zu dürfen (keine Verantwortung bei Diebstahl).

Ich wähle meinen hilfsbereiten Wohnungsnachbarn, der natürlich die gleiche Adresse in der Bergstraße hat wie ich. Kaum habe ich diese eingegeben, erscheint ein roter Schriftzug: "Unzulässiger Bezirk!"

Wie bitte? Bei genauerem Hinsehen entdecke ich des Rätsels Lösung in einem kleinen Google-Maps-Ausschnitt auf dem Bildschirm: Der "zulässige" Bezirk ist das Gebiet rund um die Straße Bergsteig. Die aber liegt in Burghaig - und dort habe ich keine Nachbarn. Bergstraße - Bergsteig: ein großer Unterschied!

Ich bemühe also das gute alte Telefon und spreche mit einer Service-Mitarbeiterin. Die wusste gleich Bescheid: "Ich gebe die Adresse für Sie ein. Das System spinnt manchmal."

Vielen Dank liebe Frau, vielen Dank, lieber Paketdienst!

Wobei: Die Hilfe war nicht ganz kostenlos. Der Anruf aus dem Festnetz kostete 0,59 Euro pro Minute...