Wer hat Schuld am Tod von Vanessa? Diese Frage ist auch dreieinhalb Jahre nach dem Tod der damals Achtjährigen noch nicht endgültig geklärt. Ab Donnerstag muss sich das Amtsgericht Kulmbach mit dem Fall beschäftigen, der seinerzeit für ganz erhebliches Aufsehen gesorgt hatte. Angeklagt sind ein ehemaliger Bademeister und die Betreuerin einer Kindergruppe, denen fahrlässige Tötung durch Unterlassen vorgeworfen wird.
Vanessa war am 22. Juli 2014 mit einer Kindergruppe des TSV Himmelkron im Himmelkroner Freibad gewesen. Was genau dort geschah, ist nach wie vor unklar. Als eine Freundin das Mädchen leblos am Grund des Schwimmerbeckens entdeckte und Hilfe holte, war es für Vanessa schon zu spät. Trotz sofortiger Wiederbelebungsmaßnahmen starb das Kind sechs Tage später im Krankenhaus, weil sein Gehirn mehrere Minuten nicht mit Sauerstoff versorgt worden war.
Polizei und Justiz ermittelten. Erstes Ergebnis: Es war ein Badeunfall. Keine der Aufsichtspersonen trägt Schuld an dem Geschehen. Die Staatsanwaltschaft stellte Monate nach dem Unglück das Verfahren gegen die diensthabende Aufsicht und zwei Betreuerinnen des TSV ein.
Damit wollte sich Vanessas Mutter nicht zufrieden geben. Sie beauftragte einen Anwalt, ein Klageerzwingungsverfahren gegen die in ihren Augen Verantwortlichen einzuleiten.
Das Oberlandesgericht Bamberg sah, anders als zuvor die Staatsanwaltschaft Bayreuth, einen hinreichenden Tatverdacht für die Erhebung einer öffentlichen Klage und verwies den Fall zurück an die Bayreuther Strafermittlungsbehörden. Auch dort sah man nun im Sommer 2016 Anhaltspunkte dafür, dass zumindest zwei der Beteiligten - der frühere Bademeister und eine Betreuerin des Vereins - fahrlässig gehandelt und damit den Tod von Vanessa verschuldet haben.
Zunächst sah es so aus, als wollten die zuständigen Richter die Angelegenheit auf dem Weg eines Strafbefehls klären. Die Staatsanwaltschaft lehnte dies ab und hielt weiter am Vorwurf der fahrlässigen Tötung fest. Im November 2017 schließlich ließ das Amtsgericht Kulmbach, das über die Eröffnung einer Hauptverhandlung zu entscheiden hatte, die Anklage zu. Ab Donnerstag wird nun verhandelt. Es sind mehrere Verhandlungstermine angesetzt. Das Verfahren könnte sich bis in den April hinziehen.
Während Vanessas Mutter und ihr Anwalt Gert Lowack sich in den letzten drei Jahren mehrfach an die Öffentlichkeit gewandt und gefordert haben, die Verantwortlichen an Vanessas Tod auch zur Rechenschaft zu ziehen, haben die nunmehrigen Angeklagten bislang keine Stellungnahme abgegeben. Gestern allerdings suchten dann auch deren Anwälte mit einer Pressemitteilung die Öffentlichkeit.
Rechtsanwalt Oliver Heinekamp (Bayreuth) und Rechtsanwalt Ralph Pittroff (Kulmbach) schreiben darin, dass ihre Mandanten ihren Aufgaben als Bademeister und Betreuerin Vanessas ordnungsgemäß nachgekommen seien. Selbst der vom Gericht beauftragte Gerichtsmediziner vertrete die Ansicht, dass Vanessa für Außenstehende mehr oder weniger unbemerkt untergegangen sein könnte. Vanessas Abtauchen habe ausgesehen wie eine normale Tauchübung. Selbst wenn die Angeklagten das Abtauchen bemerkt hätten, hätten sie nicht sofort von einer Notsituation ausgehen können.
Aus Rücksicht auf die Angehörigen des Mädchen hätten sich ihre Mandanten mit Äußerungen in der Öffentlichkeit bisher zurückgehalten, schreiben die Anwälte weiter, und stellen die Frage, warum Vanessas Eltern niemals mit den Betreuern der Turngruppe gesprochen haben. Die Eltern hätten schließlich gewusst, dass Vanessa sogar zu ihrer Lehrerin der Schule gesagt habe, sie könne schwimmen - was nicht den Tatsachen entsprach.
Für die beiden Anwälte ist und bleibt der Fall Vanessa ein tragischer Unfall, an dem weder der frühere Bademeister noch die Betreuerin im strafrechtlichen Sinne schuld sind. Deshalb könne es in dem am Donnerstag beginnenden Prozess nur ein Ergebnis geben: einen Freispruch.
Vanessa war am 22. Juli 2014 mit einer Kindergruppe des TSV Himmelkron im Himmelkroner Freibad gewesen. Was genau dort geschah, ist nach wie vor unklar. Als eine Freundin das Mädchen leblos am Grund des Schwimmerbeckens entdeckte und Hilfe holte, war es für Vanessa schon zu spät. Trotz sofortiger Wiederbelebungsmaßnahmen starb das Kind sechs Tage später im Krankenhaus, weil sein Gehirn mehrere Minuten nicht mit Sauerstoff versorgt worden war.
Polizei und Justiz ermittelten. Erstes Ergebnis: Es war ein Badeunfall. Keine der Aufsichtspersonen trägt Schuld an dem Geschehen. Die Staatsanwaltschaft stellte Monate nach dem Unglück das Verfahren gegen die diensthabende Aufsicht und zwei Betreuerinnen des TSV ein.
Damit wollte sich Vanessas Mutter nicht zufrieden geben. Sie beauftragte einen Anwalt, ein Klageerzwingungsverfahren gegen die in ihren Augen Verantwortlichen einzuleiten.
Das Oberlandesgericht Bamberg sah, anders als zuvor die Staatsanwaltschaft Bayreuth, einen hinreichenden Tatverdacht für die Erhebung einer öffentlichen Klage und verwies den Fall zurück an die Bayreuther Strafermittlungsbehörden. Auch dort sah man nun im Sommer 2016 Anhaltspunkte dafür, dass zumindest zwei der Beteiligten - der frühere Bademeister und eine Betreuerin des Vereins - fahrlässig gehandelt und damit den Tod von Vanessa verschuldet haben.
Zunächst sah es so aus, als wollten die zuständigen Richter die Angelegenheit auf dem Weg eines Strafbefehls klären. Die Staatsanwaltschaft lehnte dies ab und hielt weiter am Vorwurf der fahrlässigen Tötung fest. Im November 2017 schließlich ließ das Amtsgericht Kulmbach, das über die Eröffnung einer Hauptverhandlung zu entscheiden hatte, die Anklage zu. Ab Donnerstag wird nun verhandelt. Es sind mehrere Verhandlungstermine angesetzt. Das Verfahren könnte sich bis in den April hinziehen.
Während Vanessas Mutter und ihr Anwalt Gert Lowack sich in den letzten drei Jahren mehrfach an die Öffentlichkeit gewandt und gefordert haben, die Verantwortlichen an Vanessas Tod auch zur Rechenschaft zu ziehen, haben die nunmehrigen Angeklagten bislang keine Stellungnahme abgegeben. Gestern allerdings suchten dann auch deren Anwälte mit einer Pressemitteilung die Öffentlichkeit.
Rechtsanwalt Oliver Heinekamp (Bayreuth) und Rechtsanwalt Ralph Pittroff (Kulmbach) schreiben darin, dass ihre Mandanten ihren Aufgaben als Bademeister und Betreuerin Vanessas ordnungsgemäß nachgekommen seien. Selbst der vom Gericht beauftragte Gerichtsmediziner vertrete die Ansicht, dass Vanessa für Außenstehende mehr oder weniger unbemerkt untergegangen sein könnte. Vanessas Abtauchen habe ausgesehen wie eine normale Tauchübung. Selbst wenn die Angeklagten das Abtauchen bemerkt hätten, hätten sie nicht sofort von einer Notsituation ausgehen können.
Aus Rücksicht auf die Angehörigen des Mädchen hätten sich ihre Mandanten mit Äußerungen in der Öffentlichkeit bisher zurückgehalten, schreiben die Anwälte weiter, und stellen die Frage, warum Vanessas Eltern niemals mit den Betreuern der Turngruppe gesprochen haben. Die Eltern hätten schließlich gewusst, dass Vanessa sogar zu ihrer Lehrerin der Schule gesagt habe, sie könne schwimmen - was nicht den Tatsachen entsprach.
Für die beiden Anwälte ist und bleibt der Fall Vanessa ein tragischer Unfall, an dem weder der frühere Bademeister noch die Betreuerin im strafrechtlichen Sinne schuld sind. Deshalb könne es in dem am Donnerstag beginnenden Prozess nur ein Ergebnis geben: einen Freispruch.