In Kulmbach steht an der Straße "Am Kreuzstein" bei der Abzweigung zum Goldenen Feld ein Steinkreuz. Der heutige Standort liegt gegenüber dem Landratsamt, ist aber nach der Bebauung des ehemaligen Dressin-Geländes mit zwei Verbrauchermärkten etwas versteckt - das Kreuz befindet sich quasi "hinter Gittern".
Das Steinkreuz besteht aus Buntsandstein und ist 70 Zentimeter hoch, 70 Zentimeter breit und 26 Zentimeter stark. Der rechte Querbalken ist abgewittert beziehungsweise abgeschlagen. An der Rückseite befindet sich fast im Kreuzungsbereich ein kleines Loch mit einer Tiefe von fünf Zentimetern.
1935 wurde dieses Steinkreuz bei Bauarbeiten des Reichsarbeitsdienstes für das neue Lager gefunden und wieder aufgestellt. Im amtlichen Kataster heißt die Flur "Kreuzstein bei der Hofeggerten".
Schon in sehr früher Zeit verlief hier eine Altstraße, die "Sandgasse", die an dieser Stelle die Blumenau im Maintal überquerte. Kreuzsteine waren von altersher treue Wegbegleiter der Altstraßen. Der Name Sand ist schwer zu deuten. Vielleicht stammt er von dem heute verrohrten Kintzelsbach, der in früheren Zeiten viel Sand mit sich führte und diesen im flachen Bereich anschwemmte.
Das Steinkreuz dürfte ein Sühnekreuz aus der Zeit um 1400 sein. An verschiedenen Kreuzsteinen findet man eingemeißelte Löcher, "Seelenlöcher" genannt. Durch diese gingen nach damaligem Verständnis die Seelen der plötzlich Verstorbenen oder Ermordeten ein und aus und fanden im Stein ihren Ruheplatz.
Nach uraltem Glauben waren ja besonders die Kreuzwege der Aufenthaltsort der Geister, weshalb man dort Steine setzte, um sie zu bannen.
Steinkreuze wurden größtenteils in der Zeit vom 13. bis zum 16. Jahrhundert errichtet, vor allem als Sühnemale für einen Mord oder Totschlag. Sie dienten auch zum Seelenheil der Opfer. In ihnen lebt die germanische Rechtsanschauung weiter, dass zur Abwehr der Blutrache ein Totschlag durch Bezahlung des sogenannten Manngeldes an die Hinterbliebenen gesühnt werden kann.
Nicht immer wurden jedoch Kreuzsteine oder Steinkreuze als Sühnemale direkt am Ort eines Verbrechens aufgestellt. An Pfingsten des Jahres 1441 wurde zum Beispiel eine einschlägige Urkunde gesiegelt. Sie betraf einen Fall aus Stadtsteinach, wo damals ein Bürger erschlagen worden war. Um dieses Verbrechen zu sühnen, wurde zur Buße und Besserung des Mörders ein Vergleich mit der Verwandtschaft des Erschlagenen abgeschlossen.
Der Täter musste nach Verbüßung seiner Strafe nicht nur eine Wallfahrt nach Rom oder Aachen unternehmen, sondern auch ein "Steyneyn-Kreuz" aufstellen, und zwar dort, "wo es am füglichsten stehen mag". Das heißt, dass das Kreuz an einer Stelle zu errichten war, wo viele Menschen vorbeikamen.
Ähnlich dürfte es auch bei unserem Steinkreuz im Kreuzstein gewesen sein.
Das Steinkreuz besteht aus Buntsandstein und ist 70 Zentimeter hoch, 70 Zentimeter breit und 26 Zentimeter stark. Der rechte Querbalken ist abgewittert beziehungsweise abgeschlagen. An der Rückseite befindet sich fast im Kreuzungsbereich ein kleines Loch mit einer Tiefe von fünf Zentimetern.
"Bei der Hofeggerten"
1935 wurde dieses Steinkreuz bei Bauarbeiten des Reichsarbeitsdienstes für das neue Lager gefunden und wieder aufgestellt. Im amtlichen Kataster heißt die Flur "Kreuzstein bei der Hofeggerten". Schon in sehr früher Zeit verlief hier eine Altstraße, die "Sandgasse", die an dieser Stelle die Blumenau im Maintal überquerte. Kreuzsteine waren von altersher treue Wegbegleiter der Altstraßen. Der Name Sand ist schwer zu deuten. Vielleicht stammt er von dem heute verrohrten Kintzelsbach, der in früheren Zeiten viel Sand mit sich führte und diesen im flachen Bereich anschwemmte.
Das Steinkreuz dürfte ein Sühnekreuz aus der Zeit um 1400 sein. An verschiedenen Kreuzsteinen findet man eingemeißelte Löcher, "Seelenlöcher" genannt. Durch diese gingen nach damaligem Verständnis die Seelen der plötzlich Verstorbenen oder Ermordeten ein und aus und fanden im Stein ihren Ruheplatz.
Nach uraltem Glauben waren ja besonders die Kreuzwege der Aufenthaltsort der Geister, weshalb man dort Steine setzte, um sie zu bannen.
Einst Sühnemale
Steinkreuze wurden größtenteils in der Zeit vom 13. bis zum 16. Jahrhundert errichtet, vor allem als Sühnemale für einen Mord oder Totschlag. Sie dienten auch zum Seelenheil der Opfer. In ihnen lebt die germanische Rechtsanschauung weiter, dass zur Abwehr der Blutrache ein Totschlag durch Bezahlung des sogenannten Manngeldes an die Hinterbliebenen gesühnt werden kann. Nicht immer wurden jedoch Kreuzsteine oder Steinkreuze als Sühnemale direkt am Ort eines Verbrechens aufgestellt. An Pfingsten des Jahres 1441 wurde zum Beispiel eine einschlägige Urkunde gesiegelt. Sie betraf einen Fall aus Stadtsteinach, wo damals ein Bürger erschlagen worden war. Um dieses Verbrechen zu sühnen, wurde zur Buße und Besserung des Mörders ein Vergleich mit der Verwandtschaft des Erschlagenen abgeschlossen.
Der Täter musste nach Verbüßung seiner Strafe nicht nur eine Wallfahrt nach Rom oder Aachen unternehmen, sondern auch ein "Steyneyn-Kreuz" aufstellen, und zwar dort, "wo es am füglichsten stehen mag". Das heißt, dass das Kreuz an einer Stelle zu errichten war, wo viele Menschen vorbeikamen.
Ähnlich dürfte es auch bei unserem Steinkreuz im Kreuzstein gewesen sein.