Nach einem tödlichen Tritt gegen eine Taube im bayerischen Kulmbach im Landkreis Kulmbach muss sich ein Mann nun wegen Verletzung des Tierschutzgesetzes verantworten. Die Polizei hat nach dem Vorfall die Ermittlungen aufgenommen, sagte ein Sprecher.
Wer ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder ihm Schmerzen oder Leiden zufügt, dem drohen bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe.
Taube totgetreten: Mann muss sich verantworten
Laut Polizeiangaben hatte der 58-Jährige am Freitag (10. Oktober 2025) am Kulmbacher Holzmarkt an einem Imbiss gegessen, wobei ihm eine Pommes zu Boden gefallen war.
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Als eine Taube diese fraß, trat der Mann dem Vogel zunächst auf den Schwanz. Daraufhin tötete er das Tier mit einem gezielten Tritt. Passanten, die die Gewalttat beobachteten, riefen daraufhin die Polizei und hielten den Verdächtigen fest.