Anfang des Jahres hat die M. Bayer Bauleistungen GmbH den Firmenbetrieb eingestellt und einen Insolvenzantrag gestellt. Ende Mai hatte das zuständige Insolvenzgericht in Bayreuth das Insolvenzverfahren wegen Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit eröffnet.
Die M. Bayer GmbH hat die Durchführung von Bagger-, Abbruch-, Pflasterarbeiten, Straßenbau, Außenanlagen und sonstige in diesem Bereich anfallende Tätigkeiten angeboten – eine klassische kleine Baufirma also. Laufende öffentliche Bauaufträge sind von der Insolvenz nicht betroffen, weil das Unternehmen den Geschäftsbetrieb bereits vor Monaten eingestellt habe, wie der zuständige Insolvenzverwalter Tobias Rußwurm auf Anfrage von inFranken.de mitteilt.
So geht es nach Insolvenz der Thurnauer Baufirma für die Mitarbeiter weiter
Der Bayreuther Rechtsanwalt bestätigt außerdem, dass von der Insolvenz elf Mitarbeiter und der Geschäftsführer der Firma betroffen sind. Die Mitarbeiter erhielten Insolvenzgeld und seien zudem teils schon bei neuen Arbeitgebern beschäftigt.
Die Verbindlichkeiten, die zur Insolvenz der Thurnauer Baufirma geführt hatten, belaufen sich laut Insolvenzverwalter auf 1,4 Millionen Euro.
Gläubiger können ihre Forderungen laut Insolvenzbekanntmachung bis zum 6. Juli 2026 beim Insolvenzverwalter anmelden.
Geschäftsbetrieb der M. Bayer Bauleistungen GmbH wird nicht fortgeführt
Üblicherweise wird im Rahmen eines Insolvenzverfahrens auch darüber entschieden, ob der Betrieb eines insolventen Unternehmens fortgeführt werden kann oder eingestellt wird. Diese Frage stehe in diesem Fall nicht zur Debatte, weil das Unternehmen den Betrieb bereits eingestellt habe, wie Insolvenzverwalter Tobias Rußwurm feststellt.
Es geht jetzt also nur noch darum, die Firma abzuwickeln und die Frage zu beantworten, welche Forderungen der Gläubiger noch aus der Insolvenzmasse bedient werden können.