Wo und wie darf man bauen? Wie weit kann man mit Auflagen gegenüber Bauwilligen in der Stadt gehen? Es sind eigentlich immer die gleichen Fragen, die das Gremium beschäftigen, jedoch immer zu einer anderen, neuen Situation. Als unproblematisch erwiesen sich folgende Bauanträge. Aufstellen einer Doppel-Fertiggarage der Firma EP Deuber in der Bamberger Straße. Neubau des Kindergartens "Sternenhimmel", Seelmannstraße 2, der evangelischen Kirchengemeinde Kronach. Hier entsteht nach Abriss des bisherigen Kindergartens ein erdgeschossiger Neu-Flachbau für drei Gruppen und einer Kinderkrippe. Diesen Bauvorhaben wurde das gemeindliche Einvernehmen einstimmig erteilt.
Besonders erfreulich empfanden die Räte und Bürgermeister Wolfgang Beiergrößlein den Antrag auf Nutzungsänderung zur Einrichtung eines Produktionsbereiches im Obergeschoss des vorhandenen Filialbetriebes der Metzgerei Höring in der Bahnhofstraße 12 und im erdgeschossigen Nebengebäude (ehemals Lottoannahmestelle) Bahnhofstraße 10. Das Gremium würdigte den Mut und die Initiative des Handwerkbetriebes nach dem Schicksalsschlag durch Brand im Hauptbetrieb mit viel Kraft und Energie weiter zu machen und neue Ideen zu entwickeln. In der Bahnhofstraße soll eine Schauproduktion entstehen und im Obergeschoss werden Vorbereitungsarbeiten durchgeführt, ergänzte Jens Schick (FW) auf den Einwand von Hans Simon (SPD), der fragte, wie Lkw in der beengten Bahnhofstraße be- und entladen werden sollen. Dies erübrigte sich nach der Aufklärung, dass es sich um eine kleine Produktion handle, wozu Bürgermeister Beiergrößlein informierte, dass im alten, abgebrannten Gebäude nach Wiederaufbau dort die Produktion wieder laufen werde.
Angela Degen-Madaus (FL) meinte, man solle nachhaltig den Einzelhandel in der Stadt unterstützen. Dem stimmte auch Wolfgang Hümmer (CSU) zu. Dem schicksalsgeplagten Handwerksbetrieb müsse man eine Chance geben, die Familie bringe viel Mut und Elan auf. Auch dieser Antrag fand einstimmig das gemeindliche Einvernehmen.
Länger und intensiv wurde dagegen der Bauantrag auf Neubau von 14 barrierefreien und behindertengerechten Wohnungen in der Niederbronner Straße diskutiert. Stadtplaner Daniel Gerber informierte, dass das Vorhaben im Geltungsbereich des rechtsgültigen Bebauungsplanes für das Gebiet "Rechts und Links der Friesener Straße" liege. Darüber hinaus liegt es im Bereich der in Aufstellung befindlichen zweiten Bebauungsplanänderung "Friesener Straße". Das Gebäude hat einen V- förmigen Grundriss. Die beiden Schenkel (Längsseiten) des V bilden einen Innenhof, der sich nach Norden (stadtauswärts) öffnet. Die Schenkel sind jeweils rund 30 Meter lang und an den Stirnseiten jeweils acht Meter breit. Die maximale Höhe beträgt 9,71 Meter (drei Geschosse: Erdgeschoss, 1.OG, 2.OG). Vor allem die Verkehrsanbindung und die Stellplatzmöglichkeiten für Bewohner machen Kummer. Unter dem Begriff "Zusammen wohnen - Zusammen leben" müsse man hinterfragen, ob der im Stellplatznachweis verwendete Begriff "Altenwohnungen" den entsprechenden Vorgaben des alters- beziehungsweise behindertengerechten Bauens entspreche. Falls es sich um normale Eigentumswohnung handeln würde, würde der ausgewiesene Stellplatznachweis nicht ausreichen und für die dann notwendigen 24 Stellplätze würde der Verkehr über die vorhandene Niederbronner Straße zu großen Problemen führen und nach Stadtplaner Gerber wäre dies aus planungsrechtlicher Sicht nicht vertretbar.
In den Wortmeldungen zeigten sich Bürgermeister und Räte erfreut über ein weiteres Wohnungsangebot. Doch dann seien eben wieder viele Stolpersteine auszuräumen. Das Stadtoberhaupt brachte den Vorschlag, eine Erschließungsspange über die Friesener Straße ins Auge zu fassen, damit die Verkehrssituation in der Niederbronner Straße gelöst und eventuell auch Parkplatzmöglichkeiten geschaffen werden können.
Wolfgang Hümmer wies aber auf erhebliche Probleme bei einer Erschließung über die Friesener Straße hin, in der sich jetzt schon viele Ein- und Ausfahrten sowie die Zufahrten zu BRK und Klinik in unmittelbarer Nähe befänden. Beiergrößlein bekräftigte nochmals, dass eine Erschließung notwendig ist und sobald wie möglich in Angriff genommen werden muss. Einig waren sich in ihren Stellungnahmen Thilo Moosmann und Hans Simon (SPD), Jens Schick und Tino Vetter (FW), dass es sich um eine sinnvolle Maßnahme handle, aber die Stellplatzmöglichkeiten und Erschließung müssten geprüft werden. Wolfgang Hümmer machte den Hinweis, dass die Nachbarunterschriften fehlen. Schließlich war man einig, das gemeindliche Einvernehmen kann in Aussicht gestellt werden, wenn die genannten Voraussetzungen erfüllt sind.
Ähnlich lautete auch der Beschluss für einen Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit zwei Stellplätzen in Neuses. Wenn hier noch gewisse Voraussetzungen vom Bauherren erfüllt werden, kann dem Antrag als Geschäft der laufenden Verwaltung zugestimmt werden, versicherte der Rathauschef.
Einem weiteren Bauantrag wurde trotz planungsrechtlicher Bedenken das gemeindliche Einvernehmen mit acht Stimmen bei einer Gegenstimme von Tino Vetter erteilt. Dabei ging es um den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage in Höfles. "Die Realisierung des beantragten Bauvorhabens würde eine ungeordnete städtebauliche Entwicklung zur Folge haben. Der betreffende Bereich kann als ungeplanter Innenbereich bezeichnet werden", so die Ausführungen von Stadtplaner Gerber, der auch auf die Lage des Grundstücks im HQ-100-Bereich hinwies. Carin Bülling (CSU) verwies auf die Stadtratssitzung vom Montag und sprach von einem klassischen Fall. Es handle sich um eine junge Familie, die von Großeltern das Grundstück erhält. Sämtliche Nachbarn haben unterschrieben und dem Vorhaben zugestimmt. Bürgermeister Beiergrößlein bekräftigte die offensive Baupolitik, doch müsse trotzdem jeder Einzelfall genau geprüft werden. Wolfgang Hümmer sprach von einem schlummernden Baugebiet. Gehe man nach dem HQ-100- Bereich, dürfte in ganz Höfles kein Haus stehen, außerdem stehen alte Schule und Jugendheim in diesem Bereich. Dies unterstützten auch Jens Schick, Tino Vetter, Hans Simon, die betonten, jungen Leuten eine Chance zu geben, in ihrem Heimatort bauen zu dürfen.

Wie der Projektentwicklungsleiter Karl- Heinz Wunder auf Nachfrage mitteilt, handelt es sich beim Antrag in der Niederbronner Straße um "Zusammen wohnen - Zusammen leben Kronach" um ein zukunftsorientiertes Wohnkonzept in Kooperation mit dem BRK Kronach. Der BRK KV Kronach habe für die Versorgung und Betreuung dieser Wohnanlage ein "Premiumskonzept" entwickelt, welches die Grundlage für eine enge Kooperation mit den Projektbeteiligten bilden wird. Die Projektentwicklung "Zusammen wohnen - Zusammen leben" plant zusammen mit Dr. Weber und der Raiffeisenbank Küps-Mitwitz-Stockheim in unmittelbarer Nähe zu den BRK Einrichtungen Seniorenhaus, Seniorenresidenz, Haus der Kinder, Rettungswache BRK KV ein Projekt für barrierefreies Wohnen.