Die Geschichte des Windparks Hain-Ost umfasst schon weit mehr als fünf Akte der klassischen Tragödie. Ein weiterer Höhepunkt war für diesen Donnerstag angesetzt. In München sollte eine Petition zur Rechtmäßigkeit der Baugenehmigung im Landtag diskutiert werden. Kurzfristig ist diese allerdings von der Tagesordnung geflogen, wie Jürgen Baumgärtner (CSU) bestätigte.

Die Petition sollte schon im November besprochen werden. Auch damals entschied man sich kurz vorher dagegen. Die Erklärung vom Landtagsabgeordneten Baumgärtner war so unkonkret, wie sie heute ist: Es gebe noch "umfassenden Klärungsbedarf". Befassen sollte sich der Ausschuss für Wirtschaft und Medien, Infrastruktur, Bau und Verkehr, Energie und Technologie mit der Angelegenheit.


Initiator ist fassungslos - aber zuversichtlich


Initiator Helmut Schiffner ist fassungslos über den erneuten Aufschub - sieht sich aber in der Tatsache, dass sich das Ministerium so lange damit beschäftigt, in der Stichhaltigkeit seiner Petition bestätigt. "Es besteht kein Zweifel, dass die Genehmigung erteilt wurde, ohne dass - wie vom Ministerium gefordert -, bis zum Stichtag 4. Februar 2014 vollständige und prüffähige Unterlagen vorgelegen hätten", erklärt er. Selbst der Genehmigungsbescheid weise darauf hin, dass wichtige Bestandteile des Antrags gefehlt hätten. In seinen Augen handele es sich bei den Windrädern um einen Schwarzbau - er plädiert für den Abriss des Windparks.

Aus Sicht des Landratsamtes ist die Beschwerde nicht gerechtfertigt, erklärte Pressesprecher Bernd Graf auf Anfrage. Der Antrag für die Anlage ging bereits am 23. Dezember 2013 beim Landratsamt ein, allerdings nicht vollständig. Die fehlenden Dokumente wurden am 7. März 2014 nachgereicht, weitere im April. Die Genehmigung wurde am 29. September 2014 erteilt. "Die Frage, ob der Antrag zum 4. Februar vollständig oder unvollständig war, ist nicht entscheidungserheblich und kann daher im Ergebnis dahinstehen", erklärt Graf. Wichtig sei, dass die Genehmigung vor Inkrafttreten des Gesetzes erfolgt - und das sei gegeben.

Das Wort Schwarzbau nahm Baumgärtner nicht in den Mund, stellte aber erneut fest: "Ich bin dafür, dass die Windräder abgebaut werden." Als Grund nannte er keine rechtlichen, sondern politische Gründe. "Der Windpark Hain ist genehmigt worden, als bereits klar war, dass man Windräder in Bayern einer neuen Regelung unterwerfen will." Dass eine Genehmigung dann noch wenige Wochen vor der offiziellen Gesetzesänderung erteilt wurde, ist für ihn unverständlich und in Verantwortung gegenüber den Anwohnern auch moralisch nicht einwandfrei. Ein Schreiben des Ministeriums an die Landratsämter, man solle bis zur Gesetzesänderung keine vollendeten Tatsachen schaffen, habe man in Kronach ignoriert.


Die 10 H-Regelung


Bei der Gesetzesänderung handelt es sich um die sogenannten 10 H-Regelung, die den Mindestabstand von Windrädern zu Wohngebäuden regelt. Die Regelung trat am 21. November 2014 in Kraft - Anträge, die bis zum 4. Februar vollständig gestellt wurden, sind von der Neuerung nicht betroffen. ald