Update vom 24.08.2025: Oberlandesgericht Bamberg bestätigt Abweisung der Schmerzensgeldklage
Erwartunggemäß hat das Oberlandesgericht Bamberg (OLG) in seinem Berufungsurteil die Entscheidung des Landgerichts Hof bestätigt, die Klage der Mutter der vermissten Peggy auf Schmerzensgeld abzuweisen. Das geht aus einer Mitteilung des OLG vom Donnerstag, 14. August 2025, hervor. Schon im Vorfeld hatte die vorsitzende Richterin erkärte, dass sie die Klage für unbegründet hält.
Die Mutter hatte vom früheren Verdächtigen im Fall ihrer Tochter 75.000 Euro gefordert. Sie gab an, aufgrund seiner Aussagen über 15 Jahre im Unklaren über den Verbleib ihrer Tochter gewesen zu sein und dadurch psychische Beeinträchtigungen erlitten zu haben. Das Gericht sah es jedoch als nicht erwiesen an, dass der Beklagte den Leichnam ihrer Tochter nach Thüringen gebracht hatte.
Die Beweiswürding des Landgerichts sei weder fehlerhaft noch bestünden Zweifel an der Richtigkeit des Ergebnisses, so das OLG Bamberg. Auch das im Strafverfahren abgelegte Teilgeständnis des Beklagten sei aufgrund von Druck, inneren Widersprüchen und fehlendem Täterwissen nicht verwertbar. Das Berufungsurteil sei jedoch noch nicht rechtskräftig, heißt es in der Mitteilung.
Update vom 10.07.2025: 75.000 Euro für Peggys Mutter? Bamberger OLG mit klarer Haltung
Der Fall der mit neun Jahren verschwundenen Peggy zählt zu den bekanntesten Kriminalfällen Deutschlands: Mehr als zwei Jahrzehnte nach dem Verschwinden des Mädchens aus Oberfranken verlangt die Mutter von einem früheren Verdächtigen 75.000 Euro Schmerzensgeld.
Die Frau führt an, sie sei aufgrund von Aussagen des früheren Verdächtigen während einer Vernehmung über 15 Jahre im Unklaren über den Verbleib ihres Kindes gewesen. Dadurch habe sie psychische Beeinträchtigungen erlitten – für jedes Jahr der Ungewissheit fordert sie 5000 Euro. Eine Zivilkammer des Landgerichts Hof wies die Klage der Mutter als unbegründet ab. Da die Frau Berufung einlegte, muss sich nun das Oberlandesgericht (OLG) in Bamberg damit beschäftigen.
Urteil soll am 14. August verkündet werden
Zur Verhandlung in Bamberg hatte die Zivilkammer verfügt, dass beide Parteien persönlich erscheinen. In einer vorläufigen Bewertung ließ die vorsitzende Richterin erkennen, dass sie die Klage ebenfalls für unbegründet hält. So geht auch das Oberlandesgericht derzeit davon aus, dass der frühere Verdächtige seine Aussage glaubhaft zurückgezogen hat. Es gebe keine Indizien, die eindeutig auf den Beklagten hinwiesen, sagte die Richterin. Anders als in einem Strafverfahren muss die Klägerin in dem Zivilprozess selbst Beweise für ihre Forderungen vorlegen. Ein Urteil soll am 14. August verkündet werden.
Das damals neun Jahre alte Mädchen war im Mai 2001 auf dem Heimweg nach der Schule im oberfränkischen Lichtenberg (Landkreis Hof) spurlos verschwunden. Erst 2016 wurde Peggys Leiche in einem Waldstück in Thüringen an der Grenze zu Bayern entdeckt. Ein Täter ist bis heute nicht überführt.
2018 hatte der damals 41 Jahre alte Beklagte bei Vernehmungen angegeben, Peggys Leiche im Mai 2001 in ein Waldstück geschafft zu haben. Zuvor habe er den leblosen Körper des Mädchens von einem anderen Mann an einer Bushaltestelle in Lichtenberg entgegengenommen. Bei seiner Vernehmung soll der Mann allerdings unter Druck gesetzt worden sein. Die Polizei bestritt dies zwar, doch der Mann widerrief sein Geständnis und kam auf freien Fuß.
Update vom 27.06.2025: Nach Berufung: Schmerzensgeld-Prozess im Fall Peggy geht weiter
Am 10. Juli beschäftigt sich das Oberlandesgericht (OLG) Bamberg im Fall Peggy mit der Berufung der Mutter des Mädchens. Die Frau hatte im Mai 2024 vor dem Landgericht Hof erfolglos Schmerzensgeld eingefordert. Der Fall Peggy zählt zu den bekanntesten Kriminalfällen Deutschlands: Die Neunjährige verschwand 2001 auf dem Heimweg nach der Schule in Lichtenberg.
Ein Verdächtiger wurde zunächst als Täter verurteilt, jedoch später freigesprochen. Erst 2016 wurde Peggys Leiche im Grenzgebiet zwischen Bayern und Thüringen entdeckt. Bis heute ist der Fall ungeklärt. Das OLG Bamberg rechnet mit großem öffentlichen Interesse am Verfahren.
Im Zivilprozess verlangt die Mutter nun erneut Schmerzensgeld von einem früheren Verdächtigen. Sie gibt an, durch dessen Aussagen 15 Jahre im Ungewissen über Peggys Verbleib gewesen zu sein. Der Mann hatte 2018 ausgesagt, Peggys Leiche in ein Waldstück gebracht zu haben, widerrief dies jedoch später und erklärte, er sei unter Druck gesetzt worden. Eine Zivilkammer am Landgericht Hof hatte die Klage der Frau deshalb als unbegründet abgewiesen.
Update vom 27.06.2024: Schmerzensgeld-Klage abgewiesen - Peggys Mutter legt Berufung ein
Die Mutter der über viele Jahre verschwundenen und schließlich tot gefundenen Peggy Knobloch aus Oberfranken kämpft weiter vor Gericht um Schmerzensgeld. Gegen die Abweisung ihrer Klage durch das Landgericht Hof hat die Frau Berufung eingelegt, wie eine Gerichtssprecherin in Hof mitteilte. Damit muss sich nun das Oberlandesgericht Bamberg mit der Klage beschäftigen.
Das damals neun Jahre alte Mädchen war im Mai 2001 auf dem Heimweg nach der Schule im oberfränkischen Lichtenberg (Landkreis Hof) spurlos verschwunden. Erst 2016 wurde Peggys Leiche in einem Waldstück in Thüringen an der Grenze zu Bayern entdeckt. Ein Täter ist bis heute nicht überführt.
In einem Zivilverfahren fordert die Mutter der toten Peggy von einem ehemaligen Verdächtigen 75.000 Euro Schmerzensgeld. Sie begründet dies damit, dass sie seinetwegen 15 Jahre lang im Unklaren über den Verbleib ihres Kindes gewesen sei und dadurch psychische Beeinträchtigungen erlitten habe. Für jedes Jahr der Ungewissheit will sie 5000 Euro.
Beklagter Mann will unter Druck falsche Angaben gemacht haben
Der beklagte Mann hatte 2018 bei Vernehmungen unter Druck der Polizeibeamten angegeben, Peggys Leiche im Mai 2001 in ein Waldstück geschafft zu haben, diese Aussage aber später widerrufen. Auch im Schmerzensgeld-Verfahren verwies er darauf, dass seine Angaben falsch gewesen und nur unter Druck entstanden seien. Eine Zivilkammer am Landgericht Hof hatte die Klage der Frau Ende Mai deshalb als unbegründet abgewiesen.
Update vom 22.05.2024: Mutter von Peggy scheitert mit Klage vor Gericht
Die Mutter der über viele Jahre verschwundenen und schließlich tot aufgefundenen Peggy K. aus Oberfranken ist mit einer Schmerzensgeld-Klage gegen einen Ex-Verdächtigen gescheitert. Eine Zivilkammer des Landgerichts Hof wies die Klage der Frau am Mittwoch als unbegründet zurück, wie ein Gerichtssprecher mitteilte.
Sie habe nicht beweisen können, dass der Beklagte die Leiche des Kindes 2001 in ein Waldstück gebracht hatte, begründete die Kammer ihre Entscheidung. Die Mutter der toten Peggy hatte von dem ehemaligen Verdächtigen in dem aufsehenerregenden Kriminalfall 75.000 Euro Schmerzensgeld gefordert. Sie begründete dies damit, dass sie seinetwegen 15 Jahre lang im Unklaren über den Verbleib ihres Kindes gewesen sei und dadurch psychische Beeinträchtigungen erlitten habe. Für jedes Jahr der Ungewissheit wollte sie 5000 Euro.
Das damals neun Jahre alte Mädchen war im Mai 2001 auf dem Heimweg nach der Schule im oberfränkischen Lichtenberg (Landkreis Hof) spurlos verschwunden. Erst 2016 wurde Peggys Leiche in einem Waldstück in Thüringen an der Grenze zu Bayern entdeckt. Ein Täter ist bis heute nicht überführt.
Setzte die Polizei den Verdächtigen unter Druck?
Bei ihrer Klage stützte sich die Frau auf eine frühere Aussage des Mannes bei der Polizei. 2018 hatte der damals 41-Jährige bei Vernehmungen angegeben, Peggys Leiche im Mai 2001 in ein Waldstück geschafft zu haben. Zuvor habe er den leblosen Körper des Mädchens von einem anderen Mann an einer Bushaltestelle in Lichtenberg entgegengenommen. Bei seiner Vernehmung soll der Mann allerdings unter Druck gesetzt worden sein. Die Polizei bestritt dies zwar, doch der Mann widerrief sein Geständnis und kam auf freien Fuß.
Auch aus Sicht der Kammer gibt es in mehreren Punkten Zweifel am Wahrheitsgehalt der damaligen Aussage des Mannes. Zudem gebe es Widersprüche zwischen seiner polizeilichen Aussage und den tatsächlichen Feststellungen, die dafür sprächen, dass Teile seiner Aussage nicht wahr seien, hieß es. Anders als in einem Strafverfahren musste die Klägerin in dem Zivilprozess selbst Beweise für ihre Forderungen vorlegen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der Mann hatte die Vorwürfe stets zurückgewiesen und angegeben, seine damaligen Angaben bei der Polizei seien falsch gewesen und allein unter Druck zustande gekommen.
Wer für den Tod des Mädchens in dem sogenannten Cold Case verantwortlich ist, konnte bislang nicht abschließend geklärt werden. Nur wenige Jahre nach dem Verschwinden des Mädchens wurde 2004 ein geistig behinderter Mann aus Lichtenberg als Peggys Mörder verurteilt, in einem Wiederaufnahmeverfahren kam er zehn Jahre später wieder frei. Nachdem 2018 auch der Tatverdacht gegen den damals 41-Jährigen nicht mehr bestand, stellte die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen im Oktober 2020 ein. Im April 2021 folgte die Beisetzung der sterblichen Überreste des Mädchens an einem geheimen Ort.
Update vom 18.04.2024, 15.20 Uhr: Mutter von Peggy fordert Schmerzensgeld - Gericht vertagt Entscheidung
Vor dem Landgericht Hof ist am Donnerstag (18. April 2024) eine Schmerzensgeldklage der Mutter im Fall Peggy verhandelt worden. Der Fall zählt zu den spektakulärsten Kriminalfällen Deutschlands: Das damals neun Jahre alte Mädchen war im Mai 2001 auf dem Heimweg nach der Schule im oberfränkischen Lichtenberg spurlos verschwunden. Erst 2016 wurde Peggys Leiche in einem Waldstück an der Grenze zwischen Bayern und Thüringen entdeckt. Ein Täter ist bis heute nicht überführt.
Mit ihrer Klage vor einer Zivilkammer des Gerichts richtet sich die Mutter gegen einen früheren Verdächtigen in dem Fall. Der Mann hatte 2018 zunächst angegeben, Peggys Leiche 2001 in ein Waldstück geschafft zu haben. Dieses Geständnis hatte er später widerrufen und war auch aus der Untersuchungshaft freigekommen. Die Mutter von Peggy fordert nun mindestens 75.000 Euro Schmerzensgeld und begründet dies laut Gerichtsangaben mit psychischen Beeinträchtigungen, da sie 15 Jahre keine Kenntnis über den Verbleib ihres Kindes gehabt habe.
Der Beklagte wies die Vorwürfe am Donnerstag erneut zurück und gab an, dass seine damaligen Angaben bei der Polizei falsch gewesen und diese allein unter Druck zustande gekommen seien. Der Anwalt des Mannes beantragte, die Klage als unbegründet abzuweisen. Die Kammer traf am Donnerstag zunächst keine Entscheidung. Es wurde ein Verkündungstermin für den 22. Mai festgelegt. Bis dahin wird die Kammer demnach entscheiden, ob eine weitere Beweisaufnahme notwendig ist oder direkt eine Entscheidung verkündet wird.
Update vom 18.04.2024, 07.08 Uhr: Mutter von Peggy fordert Schmerzensgeld von Ex-Verdächtigem
Im Fall der vor knapp 23 Jahren verschwundenen und erst Jahre später tot aufgefundenen Peggy steht am Donnerstag (18. April 2024) um 10.00 Uhr ein Zivilprozess gegen einen früheren Verdächtigen an. Die Mutter des damals neun Jahre alten Mädchens fordert von dem Mann Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 75.000 Euro, wie ein Sprecher des Landgerichts Hof mitteilte. Der Mann hatte vor Jahren ein Geständnis abgelegt, dieses aber später widerrufen. Die Frau begründet die Forderung demnach mit psychischen Beeinträchtigungen, da sie 15 Jahre keine Kenntnis über den Verbleib ihres Kindes gehabt habe.
Der Fall Peggy zählt zu den spektakulärsten Kriminalfällen Deutschlands: Das kleine Mädchen war im Mai 2001 auf dem Heimweg nach der Schule im oberfränkischen Lichtenberg (Landkreis Hof) spurlos verschwunden. Großangelegte Suchaktionen auch im Ausland blieben ohne Erfolg. Erst 2016 entdeckte ein Pilzsammler in einem Waldstück an der Grenze zwischen Bayern und Thüringen Peggys Leiche. Ein Täter ist bis heute nicht überführt. 2004 wurde ein geistig behinderter Mann aus Lichtenberg als Peggys Mörder verurteilt, in einem Wiederaufnahmeverfahren kam er zehn Jahre später wieder frei.
Der nun Beklagte hatte 2018 zunächst angegeben, Peggys Leiche im Mai 2001 in ein Waldstück geschafft zu haben. Dieses Geständnis hatte er später widerrufen und war auch aus der Untersuchungshaft freigekommen. Der Mann halte die Klage für rechtlich nicht begründet, teilte der Gerichtssprecher mit. Er gebe an, damals bei der Polizei falsche Angaben gemacht und später widerrufen zu haben.
Update vom 22.11.2023: Peggys Mutter will Schmerzensgeld einklagen - Termin für Prozessstart
Der Fall der vor 22 Jahren verschwundenen kleinen Peggy wird im Frühjahr vor dem Zivilgericht verhandelt. Am 18. April 2024 werde die 2. Zivilkammer über die Klage der Mutter des getöteten Mädchens auf Schmerzensgeld verhandeln, teilte das Landgericht Hof am Mittwoch mit. Die Klage richtet sich demnach gegen den Mann, der 2018 zunächst zugegeben hatte, Peggys Leiche im Mai 2001 in ein Waldstück geschafft zu haben, dieses Geständnis aber später widerrufen hatte. Die Frau verlangt nach Angaben des Gerichts mindestens 75.000 Euro von ihm.
Im Mai 2001 war die damals neun Jahre alte Peggy auf dem Heimweg nach der Schule in Lichtenberg in Oberfranken verschwunden. Großangelegte Suchaktionen auch im Ausland blieben ohne Erfolg. Erst 2016 entdeckte ein Pilzsammler in einem Waldstück an der Grenze zwischen Bayern und Thüringen Peggys Leiche.
Die Mutter begründet die Schmerzensgeldforderung dem Gericht zufolge mit psychischen Beeinträchtigungen. 15 Jahre lang habe sie keine Kenntnis über den Verbleib ihres Kindes gehabt. Der Mann, den sie verklagt hat, war 2018 zunächst in U-Haft gekommen, kam dann aber wieder frei. Er halte die Klage für nicht begründet, teilte das Gericht mit. Er gebe an, damals bei der Polizei falsche Angaben gemacht und diese später widerrufen zu haben.
Ursprungsmeldung: Nach fast 22 Jahren - Peggys Mutter fordert nun mindestens 75.000 Euro Schmerzensgeld
Fast 22 Jahre nach dem Verschwinden des Mädchens Peggy fordert die Mutter nun Schmerzensgeld. Sie hat Zivilklage vor dem Landgericht Hof eingereicht - und zwar gegen den Mann, der 2018 zunächst zugegeben hatte, die Leiche des Mädchens im Mai 2001 in ein Waldstück geschafft zu haben, und dieses Geständnis später widerrufen hatte. Ein entsprechendes Verfahren sei vor dem Landgericht anhängig, sagte ein Sprecher des Gerichts am Montag (30. Januar 2023) in Hof. Zuvor hatten Medien darüber berichtet.
Es sei noch nicht abzusehen, wann ein Termin in dieser Sache stattfinden werde, sagte der Sprecher weiter. Im Raum stehe eine Schmerzensgeldforderung von mindestens 75.000 Euro. Der Verteidiger des Mannes bestätigte den Eingang der Klage. Man werde sie "mit sachlichen Argumenten" erwidern, sagte der Hofer Rechtsanwalt Jörg Meringer auf Anfrage. Womöglich bringt die Klage erneut Bewegung in den Kriminalfall, der zu den spektakulärsten der vergangenen Jahrzehnte gehört. Etliche Irrungen und Wirrungen begleiteten die Ermittlungen. Ein Täter ist bis heute nicht überführt.
Das Mädchen Peggy, damals neun Jahre alt, war im Mai 2001 auf dem Heimweg nach der Schule in Lichtenberg in Oberfranken verschwunden. Großangelegte Suchaktionen blieben ohne Erfolg. Die Polizei verfolgte etliche Spuren bis nach Tschechien und in die Türkei. Doch das Mädchen blieb verschollen. 2004 war zwar ein geistig behinderter Mann aus Lichtenberg als Peggys Mörder verurteilt worden, in einem Wiederaufnahmeverfahren kam er aber zehn Jahre später wieder frei. Erst 15 Jahre nach dem Verschwinden fand ein Pilzsammler in einem Waldstück an der Grenze zwischen Bayern und Thüringen Peggys Leiche.
Doch auch das brachte bei den Ermittlungen keinen Durchbruch. Im Gegenteil, zeitweise wurde die Verwirrung noch größer: Eine DNA-Spur am Leichenfundort rückte den Fall sogar kurzzeitig mit den Verbrechen der rechtsextremen Terrorzelle NSU zusammen, was sich dann als Panne der Kriminaltechnik herausstellte. Die DNA des NSU-Terroristen Uwe Böhnhardt war durch einen verunreinigten Zollstock an Peggys Fundort gelangt.
Der Mann, von dem Peggys Mutter nun Schmerzensgeld verlangt, war 2018 zunächst in U-Haft gekommen, wurde dann aber wieder frei gelassen. Im Oktober 2020 schließlich klappten Polizei und Staatsanwaltschaft die Aktendeckel zu, der Fall Peggy ist seitdem ein "Cold Case".
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