Das Landratsamt Hof hatte ein Abkochgebot für zwei Teile des Landkreises verwiesen, inFranken.de berichtete am 6. Juni 2025. Demnach wies das Trinkwasser im Bereich der Gemeinde Regnitzlosau und der Stadt Rehau eine bakterielle Verunreinigung auf. 

Update vom 12.06.2025: Landratsamt Hof gibt Entwarnung

Das Landratsamt Hof schreibt: "Das seit vergangenem Freitag bestehende Abkochgebot für das Leitungswasser in Teilen von Regnitzlosau und Rehau kann aufgrund der heute erhaltenen Labor-Ergebnisse aufgehoben werden."

Ursprungsmeldung vom 06.06.2025: Abkochgebot für Trinkwasser in Gemeinde Regnitzlosau und Stadt Rehau

Folgende Orte sind betroffen: In der Gemeinde Regnitzlosau Prex, Kirchbrünnlein, Oberprex, Oberzech, Mittelhammer, Hinterprex, Schanz und in der Stadt Rehau Dobeneck, Timpermühle, Ludwigsbrunn, Sigmundsgrün und Faßmannsreuth. Wie lange das Abkochgebot gilt, ist noch nicht bekannt. "Wir informieren Sie, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist", verspricht das Landratsamt Hof in der Pressemeldung. Es wird außerdem darum gebeten, die Informationen zu dem Abkochgebot auch den Mitbewohnern und Nachbarn weiterzugeben. 

Bei der im Trinkwasser gefundenen Verunreinigung handle es sich um einen Indikatorkeim. Es wurden weitere Untersuchungen veranlasst, um ein Gesundheitsrisiko auszuschließen. Solange keine Ergebnisse vorliegen, sei nicht von einer Gefährdung auszugehen, bei dem Abkochgebot handle es sich lediglich um eine Vorsichtsmaßnahme, erklärt das Landratsamt. Der Ursprung des Keims sei bislang noch nicht bekannt, er könnte aber mehrere Ursprünge, wie beispielsweise kontaminierte Rohre haben. Anwohner sollten folgende Anweisungen des Gesundheitsamtes "unbedingt" befolgen:

  • Wasser sollte nur abgekocht getrunken werden
  • "Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd Aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen."
  • "Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser."
  • "Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkungen nutzen."
  • Wichtig: Für die Zubereitung von Säuglingsnahrung sollte ebenfalls nur abgekochtes Wasser verwendet werden

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