Fast schon klassisch verlief der gewalttätige Streit beim Zeiler Weinfest im Sommer 2016. Als ein 38-Jähriger seinen leeren Bierkrug auf einen 24-jährigen Handwerker warf, duckte der sich instinktiv, und das Wurfgeschoss landete nach hohem Bogen etwa 40 Meter weiter an der Schulter einer völlig unbeteiligten Frau, prallte von dort ab und traf auch noch ihren Begleiter am Bauch. Da der Werfer strafrechtlich bislang noch eine blütenweiße Weste hat, kam er sehr glimpflich davon. Das Verfahren wegen Körperverletzung wurde mit einer 1500-Euro-Geldauflage eingestellt.
Die Tat ereignete sich am 31. Juli des letzten Jahres kurz nach zwei Uhr in der Nacht. Zu diesem Zeitpunkt sollte alles abgeräumt werden. Solche Situationen gestalten sich oft brisant, erläuterte im Zeugenstand ein Polizeibeamter, weil es viele Uneinsichtige gebe, "die bis in die Puppen weiterfeiern" wollten.
Nachdem acht Zeugen ihre Erinnerungen im Gerichtssaal ausgebreitet hatten, kann man davon ausgehen, dass sich der Tatvorgang folgendermaßen abspielte: An einem Biertisch saß in fröhlicher Runde eine Gruppe von jungen Leuten beieinander. Zu dieser Clique gesellte sich irgendwann der Angeklagte. Kurz darauf kam es zu ersten, eher noch harmlosen Reibereien zwischen dem Neuangekommenen und einem jungen Dachdecker, der ihm gegenüber saß und zu der Gruppe gehörte. Streitpunkt war ein großer Senffleck auf dessen Hose, die, so vermuteten alle, der Beschuldigte verursacht hatte, weil er der einzige weit und breit war, der eine Bratwurstsemmel verzehrte.
Daraufhin forderten diejenigen, die schon länger beieinander gesessen hatten, den älteren Neuankömmling auf, zu verschwinden und sich einen anderen Platz zu suchen. Der Angesprochene erhob sich offenbar unwillig, und schleuderte dann in einem spontanen Entschluss seinen leeren Bierkrug auf den Jüngeren. Dieser beschrieb vor Gericht, dass er sich "reflexartig geduckt" habe und deshalb der Krug nahe an seinem Kopf vorbeigeflogen sei.
Der offensichtlich mit aller Kraft geworfene Krug landete nach etwa 40 Metern an der Schulter einer völlig unbeteiligten 22-jährigen Studentin. Und zwar, wie diese sich unschwer entsinnen konnte, "mit ziemlicher Wucht." Von dort prallte das Trinkgefäß ab und traf noch ihren Begleiter, einen jungen Versicherungskaufmann.
Gottlob kamen die Getroffenen mit leichten Verletzungen davon. Die Frau erlitt eine schmerzhafte Schulterprellung und ihr Bekannter eine Bauchdeckenprellung. Beiden mussten ein paar Tage lange Schmerztabletten schlucken, bis die Beschwerden abgeklungen waren.
Der Angeklagte selber gab sich auf der Anklagebank sehr uneinsichtig und verhielt sich fast schon renitent. Strafrichterin Ilona Conver war kurz davor, ihm ein Ordnungsgeld aufzubrummen, weil er immer wieder die Zeugen bei deren Aussage unterbrach. Quasi als Rechtfertigung meinte er: "Ich habe nicht gewusst, dass ein Krug juristisch als gefährliches Werkzeug gilt - außerdem könnte man Maßkrüge bei solchen Festen ja auch verbieten." Rechtsanwalt Alexander Wessel sprach von einer eindeutigen "Überreaktion" seines Mandanten.
Großes Glück hatte der beschuldigte Bürokaufmann insofern, weil nichts wirklich Schlimmes passiert war und er keine Vorstrafen hat. Nur unter diesen Vorzeichen stimmte Ilker Özalp nach einer Standpauke an die Adresse des Bierkrugwerfers "ausnahmsweise" der Einstellung unter Auflage zu. Ein Teil der Geldauflage, nämlich 550 Euro, geht an die Geschädigten, den Rest von 950 Euro erhält der Kreisverband des Bayerischen Roten Kreuzes.
Die Tat ereignete sich am 31. Juli des letzten Jahres kurz nach zwei Uhr in der Nacht. Zu diesem Zeitpunkt sollte alles abgeräumt werden. Solche Situationen gestalten sich oft brisant, erläuterte im Zeugenstand ein Polizeibeamter, weil es viele Uneinsichtige gebe, "die bis in die Puppen weiterfeiern" wollten.
Nachdem acht Zeugen ihre Erinnerungen im Gerichtssaal ausgebreitet hatten, kann man davon ausgehen, dass sich der Tatvorgang folgendermaßen abspielte: An einem Biertisch saß in fröhlicher Runde eine Gruppe von jungen Leuten beieinander. Zu dieser Clique gesellte sich irgendwann der Angeklagte. Kurz darauf kam es zu ersten, eher noch harmlosen Reibereien zwischen dem Neuangekommenen und einem jungen Dachdecker, der ihm gegenüber saß und zu der Gruppe gehörte. Streitpunkt war ein großer Senffleck auf dessen Hose, die, so vermuteten alle, der Beschuldigte verursacht hatte, weil er der einzige weit und breit war, der eine Bratwurstsemmel verzehrte.
Daraufhin forderten diejenigen, die schon länger beieinander gesessen hatten, den älteren Neuankömmling auf, zu verschwinden und sich einen anderen Platz zu suchen. Der Angesprochene erhob sich offenbar unwillig, und schleuderte dann in einem spontanen Entschluss seinen leeren Bierkrug auf den Jüngeren. Dieser beschrieb vor Gericht, dass er sich "reflexartig geduckt" habe und deshalb der Krug nahe an seinem Kopf vorbeigeflogen sei.
Der offensichtlich mit aller Kraft geworfene Krug landete nach etwa 40 Metern an der Schulter einer völlig unbeteiligten 22-jährigen Studentin. Und zwar, wie diese sich unschwer entsinnen konnte, "mit ziemlicher Wucht." Von dort prallte das Trinkgefäß ab und traf noch ihren Begleiter, einen jungen Versicherungskaufmann.
Schmerzhafte Schulterprellung
Gottlob kamen die Getroffenen mit leichten Verletzungen davon. Die Frau erlitt eine schmerzhafte Schulterprellung und ihr Bekannter eine Bauchdeckenprellung. Beiden mussten ein paar Tage lange Schmerztabletten schlucken, bis die Beschwerden abgeklungen waren. Der Angeklagte selber gab sich auf der Anklagebank sehr uneinsichtig und verhielt sich fast schon renitent. Strafrichterin Ilona Conver war kurz davor, ihm ein Ordnungsgeld aufzubrummen, weil er immer wieder die Zeugen bei deren Aussage unterbrach. Quasi als Rechtfertigung meinte er: "Ich habe nicht gewusst, dass ein Krug juristisch als gefährliches Werkzeug gilt - außerdem könnte man Maßkrüge bei solchen Festen ja auch verbieten." Rechtsanwalt Alexander Wessel sprach von einer eindeutigen "Überreaktion" seines Mandanten.
Großes Glück hatte der beschuldigte Bürokaufmann insofern, weil nichts wirklich Schlimmes passiert war und er keine Vorstrafen hat. Nur unter diesen Vorzeichen stimmte Ilker Özalp nach einer Standpauke an die Adresse des Bierkrugwerfers "ausnahmsweise" der Einstellung unter Auflage zu. Ein Teil der Geldauflage, nämlich 550 Euro, geht an die Geschädigten, den Rest von 950 Euro erhält der Kreisverband des Bayerischen Roten Kreuzes.