Update vom 28. Mai 2025: Gericht fällt Urteil - 30-Jähriger muss voraussichtlich nicht ins Gefängnis
Das Amtsgericht Haßfurt hat einen Aushilfslehrer zu einer zweijährigen Haftstrafe verurteilt, weil er nackte Grundschulkinder in Umkleidekabinen eines Schwimmbades gefilmt haben soll. Die Strafe wurde nach Gerichtsangaben zur Bewährung ausgesetzt, die Bewährungszeit beträgt fünf Jahre. Zudem erhielt der 30-Jährige eine Arbeitsauflage von 240 Stunden sowie eine Therapieweisung.
Das Urteil wegen Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen in 12 Fällen, wegen Herstellung kinderpornographischer Inhalte in 13 Fällen und wegen Besitzes kinderpornographischer Inhalte ist noch nicht rechtskräftig.
Die Generalstaatsanwaltschaft hat auf eine Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und fünf Monaten plädiert, die Nebenklägervertreter auf mehr als zwei Jahre Haft - damit wäre eine Bewährung ausgeschlossen gewesen. Der Verteidiger hatte wegen der Vorwürfe unter anderem eine Gesamtfreiheitsstrafe beantragt, die bewährungsfähig ist.
Zu Prozessauftakt hatte sich der 30-Jährige umfassend zu den Vorwürfen eingelassen. Ob er die Taten einräumte, blieb aber unklar, weil er hinter verschlossenen Türen aussagte.
Die Videoaufnahmen der Schüler sollen im Jahr 2023 entstanden sein, als der Aushilfslehrer an einer Schule im unterfränkischen Landkreis Haßberge beschäftigt war. Er war damals laut Anklage unter anderem als Aufsicht beim Schwimm- und Sportunterricht der Grundschulklassen eingesetzt.
Ursprungsmeldung vom 29. April 2025: Aushilfslehrer wegen Kinderpornos vor Gericht - Urteil soll bald fallen
Zwischen Mai und Dezember 2023 soll der Angeklagte mit seinem Handy 28 heimliche Videoaufnahmen in Umkleidekabinen und Klassenzimmern der Schule gemacht haben, vorwiegend von sechs- bis zwölfjährigen Jungen, die teils nackt waren. In den Klassenzimmern wurden auch Mädchen gefilmt.
Die Kinder sollen von den Aufnahmen nichts mitbekommen haben. Aus den Videos soll der Anklagte sodann kinderpornographische Bildcollagen erstellt haben. Die Polizei war dem Mann nach einem Warnhinweis aus den USA auf die Spur gekommen
Schwere Vorwürfe: Ein Aushilfslehrer soll in Unterfranken nackte Grundschulkinder in Umkleidekabinen eines Schwimmbades gefilmt haben. Zu Prozessauftakt vor dem Amtsgericht Haßfurt ließ sich der 30-Jährige umfassend zu den Vorwürfen der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg ein.
Ob der Angeklagte die Taten einräumte, blieb aber unklar, weil er hinter verschlossenen Türen aussagte. Nach Angaben eines Gerichtssprechers soll das Verfahren am 7. Mai fortgesetzt werden. Für den 28. Mai sei das Urteil geplant.
Die Generalstaatsanwaltschaft hat den Mann wegen Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen in zwölf Fällen angeklagt. Zudem wirft sie ihm Herstellung kinderpornographischer Inhalte in 13 Fällen und Besitz kinderpornographischer Inhalte vor.
Die Videoaufnahmen der Schüler sollen im Jahr 2023 entstanden sein, als der Aushilfslehrer an einer Schule im unterfränkischen Landkreis Haßberge beschäftigt war. Er war damals laut Anklage unter anderem als Aufsicht beim Schwimm- und Sportunterricht der Grundschulklassen eingesetzt.
Zwischen Mai und Dezember 2023 soll der Angeklagte mit seinem Handy 28 heimliche Videoaufnahmen in Umkleidekabinen und Klassenzimmern der Schule gemacht haben, vorwiegend von sechs- bis zwölfjährigen Jungen, die teils nackt waren. In den Klassenzimmern wurden auch Mädchen gefilmt.
Hinweis kam aus den USA - Material bei Hausdurchsuchung gefunden
Die Kinder sollen von den Aufnahmen nichts mitbekommen haben. "Er handelte mit dem Ziel, Nacktaufnahmen der Jungen zu erhalten, um sich sexuell zu erregen", heißt es in der Anklage. Aus den Videos soll der Anklagte sodann kinderpornographische Bildcollagen erstellt haben. Die Polizei war dem Mann nach einem Warnhinweis aus den USA auf die Spur gekommen. Daraufhin wurde die Wohnung des Mannes im Januar 2024 durchsucht.
Nach der Sichtung der gefundenen Beweismittel - Bilder und Videos von Missbrauchshandlungen an Kindern - ergab sich nach Angaben der Ermittler der Verdacht, dass der Angeklagte auch Aufnahmen in seiner Schule angefertigt haben könnte. Nach Bekanntwerden der Vorwürfe musste der 30-Jährige die Schule verlassen. Die Regierung von Unterfranken leitete arbeitsrechtliche Schritte ein.