Einstimmig beschloss der Stettfelder Gemeinderat eine weitere Ausdehnung der Kanalbaumaßnahme. Nachdem im November bereits eine Ausweitung vom Toracker bis zur Einmündung Siedlungsstraße beschlossen worden war, wird der Bau nun um 48 Meter auf Teile der Siedlungsstraße bis zur Einmündung "Klingenweg" ausgedehnt.
Peter Ruck von TBW aus Eltmann war in den Rat gekommen, um den Plan für die Erweiterung der Maßnahme zu erläutern. Da ohnehin ein Ringschluss der Wasserleitung in die Siedlungsstraße geplant ist, riet Ruck zur Sanierung des Kanals: "Wenn man schon aufgräbt, würde ich Ihnen dringend empfehlen, den Kanal zu machen."
Gerald Simon gab zu bedenken, ob es nicht sinnvoll sein könnte, einen Kanal mit größerem Durchmesser einzusetzen. Dies ist, laut Ruck, zwar eigentlich unnötig ("Der Kanal hat durch seine steile Lage eine sehr hohe Transportleistung"), er versprach aber, die Auslastung nochmals zu überprüfen. "Wenn Sie bei 80 Prozent liegt, könnte man über ein 600er-Rohr nachdenken."
Die Maßnahme wird zusätzliche 113 883 Euro kosten und beinhaltet Kanalbau, Wasserleitung und Straßenbauarbeiten. Zudem kann die Gemeinde mit einer Fördersumme von 20 360 Euro für die Erweiterung rechnen.
Im Zuge der Diskussion teilte Bürgermeister Alfons Hartlieb (CSU) mit, dass momentan keine Bescheide für die Straßenbauarbeiten in der Seeringstraße, dem Rudendorfer Weg und am Toracker ergehen würden. Bei einem Gespräch mit Staatssekretär Gerhard Eck im Innenministerium sei eine Übernahme der Kosten durch den Freistaat für alle Kommunen mit Straßenausbaubeitragssatzung versprochen worden. Hier wollte sich der Bürgermeister allerdings nicht festlegen: "Was dann wirklich kommt - keine Ahnung."
Soll die Gemeinde Stettfeld die Waldbewirtschaftung des Gemeindewaldes ab dem Wirtschaftsjahr 2017/18 übernehmen oder nicht? Diese Frage stand im Raum und wurde kontrovers diskutiert. An den Anfang seiner Ausführungen stellte Hartlieb einen Auszug aus dem Urteil des Verwaltungsgerichts in Würzburg. Demnach sei es grundsätzlich Aufgabe der Gemeinde, die mit Nutzungsrechten belasteten Grundstücke selbst zu verwalten und zu bewirtschaften.
Jürgen Amend merkte hierzu an, dass auch die nachfolgende Ausführung zum Verständnis wichtig sei: "Die Gemeinde kann sich zur Verwaltung und Bewirtschaftung der belasteten Grundstücke im Einzelfall durchaus der Rechtler bedienen." Zudem sei nicht schlecht gewirtschaftet worden. "Ich sehe daher den Nutzen nicht", machte er deutlich.
"Die Verantwortung dafür liegt grundsätzlich bei der Gemeinde, und wir können uns dem nicht entziehen", antwortete Hartlieb. Über eine Einzelfallübertragung an die Rechtler müsse der Gemeinderat abstimmen.
Des Weiteren verwies der Bürgermeister auf einen Passus des Urteils, wonach die "Erzeugnisse und Erträgnisse" aus dem Wald grundsätzlich erst in das Eigentum der Gemeinde fielen und dann den Rechtlern zugeteilt und übertragen werden müssten.
Nachdem das Landratsamt nun die Staatsbeauftragung für den Wald übernommen habe, übernimmt die Gemeinde die Verwaltung, bis das Holz am Wegrand liegt. Die Verteilung erfolgt dann über das Landratsamt.
Jürgen Amend wies darauf hin, dass eine Zustimmung zur der im Beschlussvorschlag ursprünglich ab 2015/16 vorgesehenen Bewirtschaftung für ihn nicht möglich sei. "Da wurde es von der Staatsbeauftragten beschlossen, und ich sehe nicht ein, warum wir das nachträglich beschließen sollen." Dem stimmten seine Ratskollegen zu. Die Vorlage wurde deshalb auf 2017/18 geändert.
Walfried Spath forderte eine namentliche Abstimmung über die Bewirtschaftung. Für die Übernahme der Waldbewirtschaftung durch die Gemeinde stimmten Alfons Hartlieb, Doris Simon, Helmut Schöpplein, Walfried Spath, Udo Busch, Hilmar Folger, Peter Frankenstein und Nicole Meyer. Dagegen waren Adrian Pflaum, Gerald Simon, Jürgen Amend und Johann Müller.
Gemeinderat Jürgen Amend hatte den Antrag gestellt, den Punkt "Rechtsanwaltswechsel" der Gemeinde von der nichtöffentlichen in die öffentliche Sitzung zu übernehmen. Dem wurde mit knapper Mehrheit stattgegeben.
Die Gemeinde war mit der Kanzlei, die sie bisher beim Rechtsstreit mit den Gemeinderechtlern vertreten hatte, nicht mehr zufrieden und hatte sie deshalb aus der Zuständigkeit entlassen. Der zuständige Rechtsanwalt hatte daraufhin sein Honorar gekürzt, wie Bürgermeister Hartlieb auf Nachfrage aus dem Gremium mitteilte. Nun sollte eine Kanzlei aus Erlangen mit der weiteren Vertretung der Gemeinde hinsichtlich einer angestrebten negativen Feststellungsklage über Inhalt und Umfang der Holzrechte beauftragt werden. Dies wurde vom Rat allerdings mit 7:5 Stimmen abgelehnt.
Vorausgegangen war eine harsche Diskussion. "Wir waren in die Machenschaften nicht eingebunden", hatte Gemeinderat Johann Müller moniert.
Dem widersprach der Bürgermeister Alfons Hartlieb: Bisher sei die Staatsbeauftragte dafür zuständig gewesen. Mit dem Wegfall der Staatsbeauftragung sei nun das Landratsamt dafür zuständig, und dieses habe die Gemeinde angewiesen, die Beauftragung der Kanzlei zu veranlassen.
Hierin sah Gemeinderat Udo Busch ein Problem: "Uns wird jetzt der Schwarze Peter zugeschoben!" Dem stimmte Nicole Meyer, die als Staatsbeauftragte tätig war, zu: "Es hat sich ja an den Verhältnissen (der Anzahl der persönlich beteiligten Rechtler und nahen Verwandten; die Red.) nichts geändert. Wenn wir jetzt eine Beauftragung machen, kann uns das hinterher auf die Füße fallen." Dies sei eine Grundsatzentscheidung, die prinzipiell vom Landratsamt zu treffen sei. "Dann kümmert euch bitte und setzt euch mit ihnen in Verbindung. Ich werde mich sicher nicht noch mit dem Landratsamt anlegen", stellte Bürgermeister Hartlieb klar.
Auch über Sinn und Unsinn der bisherigen Rechtsstreitigkeiten wurde heftig diskutiert. Hierzu verwies der Bürgermeister auf eine Stellungnahme des damaligen Anwalts aus dem Jahr 2016. Weder dieser noch das Landratsamt hätten der Gemeinde seinerzeit von einem Prozess abgeraten: "Es hat niemand gesagt, es ist der falsche Weg." Dennoch sei eine Feststellungsklage nun der gangbarste Weg, um eine rechtssichere Entscheidung für beide Seiten herbeizuführen. Die Ablehnung der Beauftragung wird nun dem Landratsamt mitgeteilt.
Bei der letzten Sitzung war in einer Information von Seiten der VG (Verwaltungsgemeinschaft) Ebelsbach zum Stand des Urteils bezüglich der Rechtsübertragung in eine Fall von einer rechtswidrigen Übertragung die Rede gewesen. Dies wurde nun von VG-Geschäftsstellenleiter Gehring richtiggestellt: Die Übertragung aus dem Jahr 1977 sei schwebend unwirksam gewesen, da keine Zustimmung durch die Rechtsaufsicht erfolgt war. Somit sei die Übertragung als nicht rechtswirksam und nicht als rechtswidrig zu bezeichnen.
Peter Ruck von TBW aus Eltmann war in den Rat gekommen, um den Plan für die Erweiterung der Maßnahme zu erläutern. Da ohnehin ein Ringschluss der Wasserleitung in die Siedlungsstraße geplant ist, riet Ruck zur Sanierung des Kanals: "Wenn man schon aufgräbt, würde ich Ihnen dringend empfehlen, den Kanal zu machen."
Gerald Simon gab zu bedenken, ob es nicht sinnvoll sein könnte, einen Kanal mit größerem Durchmesser einzusetzen. Dies ist, laut Ruck, zwar eigentlich unnötig ("Der Kanal hat durch seine steile Lage eine sehr hohe Transportleistung"), er versprach aber, die Auslastung nochmals zu überprüfen. "Wenn Sie bei 80 Prozent liegt, könnte man über ein 600er-Rohr nachdenken."
Die Maßnahme wird zusätzliche 113 883 Euro kosten und beinhaltet Kanalbau, Wasserleitung und Straßenbauarbeiten. Zudem kann die Gemeinde mit einer Fördersumme von 20 360 Euro für die Erweiterung rechnen.
Straßenbaubescheide Seeringstraße/Rudendorfer Weg/Toracker
Im Zuge der Diskussion teilte Bürgermeister Alfons Hartlieb (CSU) mit, dass momentan keine Bescheide für die Straßenbauarbeiten in der Seeringstraße, dem Rudendorfer Weg und am Toracker ergehen würden. Bei einem Gespräch mit Staatssekretär Gerhard Eck im Innenministerium sei eine Übernahme der Kosten durch den Freistaat für alle Kommunen mit Straßenausbaubeitragssatzung versprochen worden. Hier wollte sich der Bürgermeister allerdings nicht festlegen: "Was dann wirklich kommt - keine Ahnung."
Waldbewirtschaftung
Soll die Gemeinde Stettfeld die Waldbewirtschaftung des Gemeindewaldes ab dem Wirtschaftsjahr 2017/18 übernehmen oder nicht? Diese Frage stand im Raum und wurde kontrovers diskutiert. An den Anfang seiner Ausführungen stellte Hartlieb einen Auszug aus dem Urteil des Verwaltungsgerichts in Würzburg. Demnach sei es grundsätzlich Aufgabe der Gemeinde, die mit Nutzungsrechten belasteten Grundstücke selbst zu verwalten und zu bewirtschaften.Jürgen Amend merkte hierzu an, dass auch die nachfolgende Ausführung zum Verständnis wichtig sei: "Die Gemeinde kann sich zur Verwaltung und Bewirtschaftung der belasteten Grundstücke im Einzelfall durchaus der Rechtler bedienen." Zudem sei nicht schlecht gewirtschaftet worden. "Ich sehe daher den Nutzen nicht", machte er deutlich.
"Die Verantwortung dafür liegt grundsätzlich bei der Gemeinde, und wir können uns dem nicht entziehen", antwortete Hartlieb. Über eine Einzelfallübertragung an die Rechtler müsse der Gemeinderat abstimmen.
Des Weiteren verwies der Bürgermeister auf einen Passus des Urteils, wonach die "Erzeugnisse und Erträgnisse" aus dem Wald grundsätzlich erst in das Eigentum der Gemeinde fielen und dann den Rechtlern zugeteilt und übertragen werden müssten.
Nachdem das Landratsamt nun die Staatsbeauftragung für den Wald übernommen habe, übernimmt die Gemeinde die Verwaltung, bis das Holz am Wegrand liegt. Die Verteilung erfolgt dann über das Landratsamt.
Jürgen Amend wies darauf hin, dass eine Zustimmung zur der im Beschlussvorschlag ursprünglich ab 2015/16 vorgesehenen Bewirtschaftung für ihn nicht möglich sei. "Da wurde es von der Staatsbeauftragten beschlossen, und ich sehe nicht ein, warum wir das nachträglich beschließen sollen." Dem stimmten seine Ratskollegen zu. Die Vorlage wurde deshalb auf 2017/18 geändert.
Walfried Spath forderte eine namentliche Abstimmung über die Bewirtschaftung. Für die Übernahme der Waldbewirtschaftung durch die Gemeinde stimmten Alfons Hartlieb, Doris Simon, Helmut Schöpplein, Walfried Spath, Udo Busch, Hilmar Folger, Peter Frankenstein und Nicole Meyer. Dagegen waren Adrian Pflaum, Gerald Simon, Jürgen Amend und Johann Müller.
Rechtsanwaltswechsel
Gemeinderat Jürgen Amend hatte den Antrag gestellt, den Punkt "Rechtsanwaltswechsel" der Gemeinde von der nichtöffentlichen in die öffentliche Sitzung zu übernehmen. Dem wurde mit knapper Mehrheit stattgegeben.Die Gemeinde war mit der Kanzlei, die sie bisher beim Rechtsstreit mit den Gemeinderechtlern vertreten hatte, nicht mehr zufrieden und hatte sie deshalb aus der Zuständigkeit entlassen. Der zuständige Rechtsanwalt hatte daraufhin sein Honorar gekürzt, wie Bürgermeister Hartlieb auf Nachfrage aus dem Gremium mitteilte. Nun sollte eine Kanzlei aus Erlangen mit der weiteren Vertretung der Gemeinde hinsichtlich einer angestrebten negativen Feststellungsklage über Inhalt und Umfang der Holzrechte beauftragt werden. Dies wurde vom Rat allerdings mit 7:5 Stimmen abgelehnt.
Harsche Diskussion
Vorausgegangen war eine harsche Diskussion. "Wir waren in die Machenschaften nicht eingebunden", hatte Gemeinderat Johann Müller moniert.Dem widersprach der Bürgermeister Alfons Hartlieb: Bisher sei die Staatsbeauftragte dafür zuständig gewesen. Mit dem Wegfall der Staatsbeauftragung sei nun das Landratsamt dafür zuständig, und dieses habe die Gemeinde angewiesen, die Beauftragung der Kanzlei zu veranlassen.
Hierin sah Gemeinderat Udo Busch ein Problem: "Uns wird jetzt der Schwarze Peter zugeschoben!" Dem stimmte Nicole Meyer, die als Staatsbeauftragte tätig war, zu: "Es hat sich ja an den Verhältnissen (der Anzahl der persönlich beteiligten Rechtler und nahen Verwandten; die Red.) nichts geändert. Wenn wir jetzt eine Beauftragung machen, kann uns das hinterher auf die Füße fallen." Dies sei eine Grundsatzentscheidung, die prinzipiell vom Landratsamt zu treffen sei. "Dann kümmert euch bitte und setzt euch mit ihnen in Verbindung. Ich werde mich sicher nicht noch mit dem Landratsamt anlegen", stellte Bürgermeister Hartlieb klar.
"Rechtssichere Entscheidung"
Auch über Sinn und Unsinn der bisherigen Rechtsstreitigkeiten wurde heftig diskutiert. Hierzu verwies der Bürgermeister auf eine Stellungnahme des damaligen Anwalts aus dem Jahr 2016. Weder dieser noch das Landratsamt hätten der Gemeinde seinerzeit von einem Prozess abgeraten: "Es hat niemand gesagt, es ist der falsche Weg." Dennoch sei eine Feststellungsklage nun der gangbarste Weg, um eine rechtssichere Entscheidung für beide Seiten herbeizuführen. Die Ablehnung der Beauftragung wird nun dem Landratsamt mitgeteilt.Bei der letzten Sitzung war in einer Information von Seiten der VG (Verwaltungsgemeinschaft) Ebelsbach zum Stand des Urteils bezüglich der Rechtsübertragung in eine Fall von einer rechtswidrigen Übertragung die Rede gewesen. Dies wurde nun von VG-Geschäftsstellenleiter Gehring richtiggestellt: Die Übertragung aus dem Jahr 1977 sei schwebend unwirksam gewesen, da keine Zustimmung durch die Rechtsaufsicht erfolgt war. Somit sei die Übertragung als nicht rechtswirksam und nicht als rechtswidrig zu bezeichnen.