Allem Anschein nach sind mindestens zwei Schafe ohne Betäubung getötet und in einem Waldstück der Stadt Eltmann an der Weisbrunner Anhöhe illegal "entsorgt" worden. Ein Kadaver sowie Schlachtabfälle wie Unterbeine und Innereien sind dort entdeckt worden, wie das Landratsamt in Haßfurt gestern mitteilte. Der Fall beschäftigt nun das Landratsamt Haßberge.
Ohne Betäubung die Kehle durchgeschnitten
Den Tieren wurde offensichtlich ohne Betäubung die Kehle durchgeschnitten, um sie ausbluten zu lassen. "Das ist ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz. Eine Schlachtung ohne Betäubung ist in Deutschland grundsätzlich nicht erlaubt", macht Werner Hornung, Leiter des Veterinäramtes am Landratsamt, deutlich. "Das ist kein Kavaliersdelikt."
Wer von dieser Vorschrift ohne Ausnahmegenehmigung abweicht, macht sich strafbar oder begeht mindestens eine Ordnungswidrigkeit. Das kann auch ein Berufsverbot oder ein Verbot des Umgangs mit Tieren nach sich ziehen. Auch das Entsorgen von Tierkörpern und Tierkörperteilen in der Landschaft stellt laut Behörde zumindest eine Ordnungswidrigkeit dar.
Ausnahmegenehmigung beantragen
Hornung weiß aber auch, dass für einige Angehörige bestimmter Religionsgemeinschaften im Vordergrund stehe, dass die Schlachttiere zum Zeitpunkt der Entblutung noch leben. Die Behörden (Landratsämter) können für das Schlachten ohne Betäubung (Schächten) aus religiösen Gründen auf Antrag Ausnahmegenehmigungen erteilen, sofern zwingende Vorschriften den Angehörigen dieser Religionsgemeinschaften das Schächten vorschreiben oder den Genuss von Fleisch nicht geschächteter Tiere untersagen. Das Schächten muss jedoch von einer sachkundigen Person ausgeführt werden und wird vom zuständigen Veterinäramt überwacht.
Nur mit Genehmigung
"Eine Sondergenehmigung ist aber nur möglich, wenn die Antragsteller fundiert und nachvollziehbar darlegen, das sie einer Gruppe von Menschen angehören, die eine gemeinsame Glaubensüberzeugung verbindet und die für sich die zwingende Notwendigkeit des betäubungslosen, rituellen Schächtens als anerkannte bindende Verhaltensregel betrachtet", erläutert der Veterinärmediziner.
Sich allein auf die Tradition zu berufen, reiche nicht aus. Im Kreis Haßberge wurde bisher kein einziger solcher Antrag gestellt, informiert die Behörde.
Ein ähnlicher Fall von illegaler Schächtung beschäftigte das Landratsamt zuletzt im Jahre 2010. Das Landratsamt Haßberge bittet die Bevölkerung nun um Hinweise. Wer hat verdächtige Beobachtungen gemacht oder kann Hinweise zur Herkunft der Schlachtabfälle geben? Hinweise erbittet die Kreisverwaltung, Telefon 09521/27138, oder die Wasserschutzpolizei, Telefon 09721/2022251.
Das Schächten ist das rituelle Schlachten von Tieren, insbesondere im Judentum und im Islam. Die Tiere werden mit einem speziellen Messer mit einem einzigen großen Schnitt quer durch die Halsunterseite, in dessen Folge die großen Blutgefäße sowie Luft- und Speiseröhre durchtrennt werden, getötet. Mit dem Schächten soll das möglichst rückstandslose Ausbluten des Tieres gewährleistet werden.
Der Verzehr von Blut ist sowohl im Judentum als auch im Islam verboten. Das Schächten erfolgt ohne Betäubung (Halal-Schächten), da zum Beispiel nach strenger jüdischer Auffassung das Tier durch die Betäubung verletzt und das Fleisch dadurch zum Verzehr unbrauchbar wird.
Im Islam ist eine elektrische Betäubung nach bestimmten Rechtsschulen zulässig. Auch die Betäubung durch einen Schlachtschussapparat wird von einigen islamischen Geistlichen befürwortet.
Im Bamberger Schlachthof
Dieses "Schächten mit Betäubung" wurde vor 15 bis 20 Jahren auch am Schlachthof in Bamberg für den Export praktiziert. Dabei wurden die Rinder zusätzlich zu den deutschen Vorgaben von einem Priester lebend beschaut und dann von einem speziell ausgebildeten Muslim unmittelbar nach Bolzenschussbetäubung mit dem beschriebenen Messer entblutet.
Ohne Betäubung die Kehle durchgeschnitten
Den Tieren wurde offensichtlich ohne Betäubung die Kehle durchgeschnitten, um sie ausbluten zu lassen. "Das ist ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz. Eine Schlachtung ohne Betäubung ist in Deutschland grundsätzlich nicht erlaubt", macht Werner Hornung, Leiter des Veterinäramtes am Landratsamt, deutlich. "Das ist kein Kavaliersdelikt."
Wer von dieser Vorschrift ohne Ausnahmegenehmigung abweicht, macht sich strafbar oder begeht mindestens eine Ordnungswidrigkeit. Das kann auch ein Berufsverbot oder ein Verbot des Umgangs mit Tieren nach sich ziehen. Auch das Entsorgen von Tierkörpern und Tierkörperteilen in der Landschaft stellt laut Behörde zumindest eine Ordnungswidrigkeit dar.
Ausnahmegenehmigung beantragen
Hornung weiß aber auch, dass für einige Angehörige bestimmter Religionsgemeinschaften im Vordergrund stehe, dass die Schlachttiere zum Zeitpunkt der Entblutung noch leben. Die Behörden (Landratsämter) können für das Schlachten ohne Betäubung (Schächten) aus religiösen Gründen auf Antrag Ausnahmegenehmigungen erteilen, sofern zwingende Vorschriften den Angehörigen dieser Religionsgemeinschaften das Schächten vorschreiben oder den Genuss von Fleisch nicht geschächteter Tiere untersagen. Das Schächten muss jedoch von einer sachkundigen Person ausgeführt werden und wird vom zuständigen Veterinäramt überwacht.
Nur mit Genehmigung
"Eine Sondergenehmigung ist aber nur möglich, wenn die Antragsteller fundiert und nachvollziehbar darlegen, das sie einer Gruppe von Menschen angehören, die eine gemeinsame Glaubensüberzeugung verbindet und die für sich die zwingende Notwendigkeit des betäubungslosen, rituellen Schächtens als anerkannte bindende Verhaltensregel betrachtet", erläutert der Veterinärmediziner.
Sich allein auf die Tradition zu berufen, reiche nicht aus. Im Kreis Haßberge wurde bisher kein einziger solcher Antrag gestellt, informiert die Behörde.
Ein ähnlicher Fall von illegaler Schächtung beschäftigte das Landratsamt zuletzt im Jahre 2010. Das Landratsamt Haßberge bittet die Bevölkerung nun um Hinweise. Wer hat verdächtige Beobachtungen gemacht oder kann Hinweise zur Herkunft der Schlachtabfälle geben? Hinweise erbittet die Kreisverwaltung, Telefon 09521/27138, oder die Wasserschutzpolizei, Telefon 09721/2022251.
Das Schächten ist das rituelle Schlachten von Tieren, insbesondere im Judentum und im Islam. Die Tiere werden mit einem speziellen Messer mit einem einzigen großen Schnitt quer durch die Halsunterseite, in dessen Folge die großen Blutgefäße sowie Luft- und Speiseröhre durchtrennt werden, getötet. Mit dem Schächten soll das möglichst rückstandslose Ausbluten des Tieres gewährleistet werden.
Der Verzehr von Blut ist sowohl im Judentum als auch im Islam verboten. Das Schächten erfolgt ohne Betäubung (Halal-Schächten), da zum Beispiel nach strenger jüdischer Auffassung das Tier durch die Betäubung verletzt und das Fleisch dadurch zum Verzehr unbrauchbar wird.
Im Islam ist eine elektrische Betäubung nach bestimmten Rechtsschulen zulässig. Auch die Betäubung durch einen Schlachtschussapparat wird von einigen islamischen Geistlichen befürwortet.
Im Bamberger Schlachthof
Dieses "Schächten mit Betäubung" wurde vor 15 bis 20 Jahren auch am Schlachthof in Bamberg für den Export praktiziert. Dabei wurden die Rinder zusätzlich zu den deutschen Vorgaben von einem Priester lebend beschaut und dann von einem speziell ausgebildeten Muslim unmittelbar nach Bolzenschussbetäubung mit dem beschriebenen Messer entblutet.