"Nach Aktenlage", führte Staatsanwältin Franziska Winkler in ihrem Plädoyer aus, hätte sie dem vorbestraften und unter laufender Bewährung stehenden Angeklagten (40) keine erneute Chance eingeräumt. Da sich bei der Verhandlung aber herausstellte, dass er sozial und familiär eingebunden ist und einen festen Job hat, billigte die Juristin dem gelernten Kaufmann eine "allerallerletzte Chance" zu. Wegen zweifachen versuchten Kreditbetruges in Tateinheit mit Urkundenfälschung erhielt der Mann bei einem Strafprozess am Amtsgericht in Haßfurt eine einjährige Bewährungsstrafe.
Was verhandelt wurde, spielte sich Mitte letzten Jahres ab. Ende Juni beantragte der Beschuldigte bei einem Bankinstitut einen Kredit über 5000 Euro. Obwohl er zu diesem Zeitpunkt arbeitslos war, gab er wahrheitswidrig an, in einem festen Arbeitsverhältnis zu stehen. Um das zu belegen, fälschte er zwei frühere Lohnabrechnungen und legte diese dem Kreditinstitut vor. Die Finte hatte aber keinen Erfolg, denn die Bank gewährte kein Darlehen.
Der 40-Jährige gab aber nicht auf und startete kurz darauf einen erneuten Versuch bei einem anderen Geldinstitut. Mit genau derselben Masche. Und wieder gab es einen Fehlschlag: Statt des ersehnten Geldes erstattete die Bank eine Strafanzeige bei der Polizei. Daraufhin ermittelten die Beamten und informierten den Staatsanwalt.
Der Angeschuldigte fackelte nicht lange und gab sofort alles zu. Als Motiv nannte er seine damals angespannte finanzielle Lage, die durch den Leasingvertrag seines Autos entstanden war. Um die Raten aus dem Autokauf aufbringen zu können, habe er diesen "riesengroßen Fehler" begangen. Heute könne er sich sein Fehlverhalten selber nicht mehr erklären, aber er habe "nicht weiter als bis zur nächsten Wand gedacht", meinte er zerknirscht.
Jetzt lebt der Mann in absolut geordneten Verhältnissen im Landkreis Haßberge. Seit Dezember letzten Jahres hat er einen verantwortungsvollen Job als Sachbearbeiter bei einem namhaften Unternehmen. Mit seiner Frau lebt er im Haus seiner Schwiegereltern.
In ihrer rechtlichen Würdigung erklärte die Vertreterin der Anklage, dass die Manipulation der Lohnabrechnungen eine vollendete Urkundenfälschung darstelle. Diese Vorgehensweise zeuge von einer erheblichen kriminellen Energie und sei "starker Tobak", so Winkler. Auch die drei Vorstrafen waren teils einschlägiger Natur. Bei seiner letzten Verurteilung im Oktober 2014 kam es zu einer auf fünf Jahre zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe. Insofern stand der Mann zur Tatzeit im letzten Jahr unter laufender Bewährung. Trotzdem konstatierte die Staatsanwältin, dass der Angeklagte sich im Prozess kooperativ gezeigt und einen geläuterten Eindruck hinterlassen habe.
Rechtsanwalt Peter Auffermann schloss sich - was nicht oft bei Gericht vorkommt - dem Antrag der Staatsanwaltschaft in vollem Umfang an. Er redete seinem Mandanten ins Gewissen, sich zukünftig nichts mehr zuschulden kommen zu lassen. "Wenn Sie nochmals mit einer Bewährung davonkommen", machte er seinem Schützling klar, "dürfen Sie Gott danken und in der nächsten Kirche eine Kerze anzünden."
Auch Strafrichterin Ilona Conver betonte in ihrer Urteilsbegründung, dass die Frage der erneuten Bewährung "Spitz auf Knopf" gewesen sei. Als Bewährungsauflage muss der Verurteilte 1000 Euro in monatlichen 100-Euro-Raten an die Haßfurter "Tafel" bezahlen. Da alle Beteiligten mit dem Urteil einverstanden waren, wurde es sofort rechtskräftig.
Was verhandelt wurde, spielte sich Mitte letzten Jahres ab. Ende Juni beantragte der Beschuldigte bei einem Bankinstitut einen Kredit über 5000 Euro. Obwohl er zu diesem Zeitpunkt arbeitslos war, gab er wahrheitswidrig an, in einem festen Arbeitsverhältnis zu stehen. Um das zu belegen, fälschte er zwei frühere Lohnabrechnungen und legte diese dem Kreditinstitut vor. Die Finte hatte aber keinen Erfolg, denn die Bank gewährte kein Darlehen.
Der 40-Jährige gab aber nicht auf und startete kurz darauf einen erneuten Versuch bei einem anderen Geldinstitut. Mit genau derselben Masche. Und wieder gab es einen Fehlschlag: Statt des ersehnten Geldes erstattete die Bank eine Strafanzeige bei der Polizei. Daraufhin ermittelten die Beamten und informierten den Staatsanwalt.
Der Angeschuldigte fackelte nicht lange und gab sofort alles zu. Als Motiv nannte er seine damals angespannte finanzielle Lage, die durch den Leasingvertrag seines Autos entstanden war. Um die Raten aus dem Autokauf aufbringen zu können, habe er diesen "riesengroßen Fehler" begangen. Heute könne er sich sein Fehlverhalten selber nicht mehr erklären, aber er habe "nicht weiter als bis zur nächsten Wand gedacht", meinte er zerknirscht.
Jetzt lebt der Mann in absolut geordneten Verhältnissen im Landkreis Haßberge. Seit Dezember letzten Jahres hat er einen verantwortungsvollen Job als Sachbearbeiter bei einem namhaften Unternehmen. Mit seiner Frau lebt er im Haus seiner Schwiegereltern.
In ihrer rechtlichen Würdigung erklärte die Vertreterin der Anklage, dass die Manipulation der Lohnabrechnungen eine vollendete Urkundenfälschung darstelle. Diese Vorgehensweise zeuge von einer erheblichen kriminellen Energie und sei "starker Tobak", so Winkler. Auch die drei Vorstrafen waren teils einschlägiger Natur. Bei seiner letzten Verurteilung im Oktober 2014 kam es zu einer auf fünf Jahre zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe. Insofern stand der Mann zur Tatzeit im letzten Jahr unter laufender Bewährung. Trotzdem konstatierte die Staatsanwältin, dass der Angeklagte sich im Prozess kooperativ gezeigt und einen geläuterten Eindruck hinterlassen habe.
Rechtsanwalt Peter Auffermann schloss sich - was nicht oft bei Gericht vorkommt - dem Antrag der Staatsanwaltschaft in vollem Umfang an. Er redete seinem Mandanten ins Gewissen, sich zukünftig nichts mehr zuschulden kommen zu lassen. "Wenn Sie nochmals mit einer Bewährung davonkommen", machte er seinem Schützling klar, "dürfen Sie Gott danken und in der nächsten Kirche eine Kerze anzünden."
Auch Strafrichterin Ilona Conver betonte in ihrer Urteilsbegründung, dass die Frage der erneuten Bewährung "Spitz auf Knopf" gewesen sei. Als Bewährungsauflage muss der Verurteilte 1000 Euro in monatlichen 100-Euro-Raten an die Haßfurter "Tafel" bezahlen. Da alle Beteiligten mit dem Urteil einverstanden waren, wurde es sofort rechtskräftig.