"Machst mir mal einen 70er?" oder "Machen wir einen Fuchs?", lauteten Nachrichten, die auf einem Handy landeten, welches die Polizei auswertete. Ein Ergebnis dessen: "szeneübliche Nachrichten", wie sie für Drogengeschäfte formuliert werden. Eben deswegen hatte sich ein 29-jähriger Lichtenfelser am Dienstag vor dem Amtsgericht zu verantworten.
12,3 Gramm Marihuana bewahrte der Lichtenfelser Ende 2017 in der Wohnung seiner Freundin auf. Darüber hinaus noch weitere Stängel. "Ich möchte mich dazu nicht äußern", erklärte der wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz angeklagte Mann.


Hauptbelastungszeuge ein Polizist

Allerdings sollte sich der Endzwanziger im Verlaufe des von Richter Stefan Jäger geleiteten Verfahrens auch nicht unkooperativ zeigen. Hauptbelastungszeuge war ein Polizeibeamter, der sich noch ganz gut an den Tag der Wohnungsdurchsuchung erinnern konnte. "Die Mutter der Freundin öffnete und er hat uns recht zügig gesagt, dass er was hier hat und uns was ausgehändigt." Doch alles wäre wohl so nicht herausgekommen, wenn nicht ein Handy eines anderweitig verfolgten Mannes konfisziert und ausgewertet worden wäre. Dort fand sich ein Whatsapp-Chat, der zu dem Lichtenfelser führten. Sätze wie "Machen wir einen Fuchs (umgangssprachlich für einen 50-Euro-Schein)?" und andere ergaben den Verdacht, dass Drogengeschäfte in Höhe von mindestens 800 Euro stattgefunden haben mussten. Staatsanwältin Katja Amendt kam während des Verfahrens auf das Vorstrafenregister des Mannes zu sprechen. "Das ist ja ganz schön gefüllt", bemerkte sie. Auf vorsätzliche räuberische Erpressung, versuchte Körperverletzung, vorsätzliche Körperverletzung und gefährliche Körperverletzung lauteten die Einträge, weswegen der ruhig wirkende und mit Bedacht sprechende Mann auch schon in Haft saß. Da allerdings diese Vorfälle auch schon länger als drei Jahre zurücklagen, mochte Amendt von einer Freiheitsstrafe absehen und plädierte für eine Geldstrafe in Höhe von 1500 Euro.


950 Euro Geldstrafe

Was für Richter Stefan Jäger von Belang war, war die Frage nach dem derzeitigen Drogenkonsum des Mannes. "Sie kiffen, seit Sie 14 sind - wie sieht es momentan aus?", fragte er. "Nix", so die Antwort, der auch eine kleine Beschwerde darüber folgte, dass das Bundeszentralregister, jenes Register also, in welchem alle vorherigen Verfehlungen stehen, bei einem Prozess immer wieder bemüht würde, obwohl er sich schon seit Jahren nichts mehr zuschulden habe kommen lassen. 950 Euro Geldstrafe verhängte Jäger wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln. Zudem riet er dem Verurteilten davon ab, seine mitunter aufkommenden Depressionen mit Marihuana zu bekämpfen.