Dass ihr Ex-Freund in Fußfesseln an ihr vorbei den Gang zum Saal 14 des Lichtenfelser Amtsgerichts gehen musste, war der Hauptzeugin nur recht. Sichtlich unangenehm war ihr die Begegnung mit dem Mann, von dem Staatsanwalt Johannes Tränkle in seiner Anklageschrift verlas, dass er sexuellen Übergriff und Rufschädigung begangen habe.
Doch zu einem Urteil kam es am Donnerstag im Amtsgericht nicht. Der 50-jährige Beschuldigte nannte Richter Stefan Jäger eine Reihe von möglichen Zeugen, die in wenigen Tagen womöglich seine Sicht auf die Geschehnisse vom April 2017 teilen.
Da der Bad Staffelsteiner derzeit in Kronach eine Ersatzfreiheitsstrafe absitzt, wurde er aus der Justizvollzugsanstalt pünktlich zu seinem Verfahren gebracht. Zwei Hauptvorwürfe liegen gegen ihn im Raum, alle mit Blickrichtung auf seine damalige Lebensgefährtin. Von ihr soll er am 1. April 2017 mit erpresserischer Methode den Geschlechtsverkehr erzwungen haben. Zudem, so Staatsanwalt Johannes Tränkle, habe der Mann zwischen dem 25. und 26. April das Handy der Frau entwendet.
Von diesem aus soll er im Folgenden auch anzügliche Mails an dritte Personen versendet haben. All diese Vorwürfe bestritt der Mann. Er argumentiert damit, dass er an seiner damaligen Lebensgefährtin wenig sexuelles Interesse gehabt habe und die Initiative zum Sex eher von ihr ausgegangen sei. Als "Hahn im Korb" in einem im Raum Bad Staffelstein gelegenen Tanzcenter bezeichnete sich der 50-Jährige und betonte vor Richter Stefan Jäger immer wieder die Vielzahl seiner Affären. "Ich hatte zu der Zeit drei, vier Frauen gleichzeitig am Start", so sein Argument gegen den Vorhalt, er hätte sich Sex erzwingen müssen. Zu einer Begegnung zwischen Angeklagtem und der möglicherweise von ihm geschädigten Frau kam es im Gerichtssaal nicht. Noch bevor die Hauptbelastungszeugin aussagen konnte, wurde das Verfahren auf den 26. April vertagt.
Doch zu einem Urteil kam es am Donnerstag im Amtsgericht nicht. Der 50-jährige Beschuldigte nannte Richter Stefan Jäger eine Reihe von möglichen Zeugen, die in wenigen Tagen womöglich seine Sicht auf die Geschehnisse vom April 2017 teilen.
Da der Bad Staffelsteiner derzeit in Kronach eine Ersatzfreiheitsstrafe absitzt, wurde er aus der Justizvollzugsanstalt pünktlich zu seinem Verfahren gebracht. Zwei Hauptvorwürfe liegen gegen ihn im Raum, alle mit Blickrichtung auf seine damalige Lebensgefährtin. Von ihr soll er am 1. April 2017 mit erpresserischer Methode den Geschlechtsverkehr erzwungen haben. Zudem, so Staatsanwalt Johannes Tränkle, habe der Mann zwischen dem 25. und 26. April das Handy der Frau entwendet.