Mehrfach soll ein 38-jähriger Vater aus dem südöstlichen Landkreis seinem kleinen Sohn ins Gesicht geschlagen haben, derart, dass am Dienstag vor Gericht sogar von einem Bluterguss die Rede war. Das Verfahren um vorsätzliche Körperverletzung führte auch tief hinein in die verfahrene Situation einer Familie.
Dass der Angeklagte ohne anwaltliche Vertretung vor Richter Stefan Jäger und Staatsanwältin Claudia Schellhorn saß, war so wohl nicht geplant. Doch der Verteidiger habe wegen nicht überwiesener Anwaltskosten das Mandat niedergelegt. "Vorkasse von Hartz IV ist nicht zu stemmen", erklärte der Beschuldigte. So verteidigte sich der Mann selbst. und begann damit bei dem Vorwurf, er habe damals im September 2017 mehrmals zugeschlagen. "Mehrmals war die Schelle nicht. Ich habe leider Klodeckel als Hände [...] darum das rote Gesicht." Der angeklagte Vorfall zeitigte Konsequenzen für den Vater, denn seit damals ist es ihm von behördlicher Seite aus untersagt, seinen siebenjährigen Sohn und dessen ein Jahr jüngere Schwester länger als eineinhalb Stunden pro Woche zu sehen.
Nach Einlassungen des Vaters habe es sich bei dem nur einen Schlag eher um einen Akt der Hilflosigkeit als der Wut gehandelt, denn der "Bub" habe die Neigung entwickelt, seine Schwester zu bevormunden. Als er daraufhin den Jungen ins Bett geschickt habe, sei es zu lauten Protesten gekommen. "Da ist mir die Hand ausgerutscht, einmal." Und weiter: "Er hat mich enttäuscht angeschaut, hat mich dann aber in den Arm genommen. Ich habe ihm dann auch die Backe gekühlt."
Auf Nachfrage des Gerichts, wie er zu dem Vorwurf steht, erklärte der Beschuldigte, dass er die Angelegenheit nie abgehakt, sondern mit einer Psychologin darüber gesprochen habe. Im Ergebnis dessen glaube er, dass er eine Art Angst davor gehabt habe, dass sich bei seinem Sohn das Bevormunden "weiter auswachsen" würde. Für seine Lebensgefährtin, die schon länger von ihm getrennt lebt und dem Vorfall, der sich bei den Großeltern abspielte, selbst nicht beiwohnte, hatte der Angeklagte wenige gute Worte übrig. "Sie verwahrlost", erklärte er gegenüber dem Gericht. Zudem sprach er davon, dass der Weg der Frau vom Computer zum Bett und vom Bett zum Computer führe, die Kinder somit keine Aufmerksamkeit erhielten. Überdies zeichnete er von seiner ehemaligen Lebensgefährtin das Bild einer Frau, die in die "Gothic-Szene" abgerutscht sei und sich habe auf Grabsteinen fotografieren lassen. Später, als Richter Stefan Jäger vortrug, nun auch die Sicht der Mutter hören zu wollen, fügte der 38-Jährige an: "Ich hoffe nur, dass sie nicht zu arg lügt."
Doch die 34-Jährige sollte ein sachliches Auftreten an den Tag legen. Sie erzählte in ruhigem Tonfall davon, dass ihr Sohn selbst davon erzählt hätte, mehrfach ins Gesicht geschlagen worden zu sein. Davon sei das Foto entstanden, mit dem sie letztlich zur Polizei ging. Tatsächlich war auf dem Foto eine starke Gesichtsrötung zu erkennen. Nun, seit jenem Vorfall, soll das geschlagene Kind auch selbst vermehrt zuschlagen und Mitschüler bedrängen, was früher nicht so extrem gewesen sei, wie die 34-Jährige versicherte. Ein klares Bild des Geschehens sollte sich schwerlich ergeben. Aber eine Tendenz. Denn als das Bundeszentralregister des Angeklagten zur Sprache kam, wurde verlesen, dass er einst mit seiner Faust gegen den Kopf der früheren Lebensgefährtin schlug. Sollte hier ein Muster erkennbar sein? Zumindest folgte Richter Stefan Jäger der Forderung von Staatsanwältin Claudia Schellhorn, den angeklagten Vorfall mit einer Geldstrafe in Höhe von 900 Euro zu ahnden. MH
Dass der Angeklagte ohne anwaltliche Vertretung vor Richter Stefan Jäger und Staatsanwältin Claudia Schellhorn saß, war so wohl nicht geplant. Doch der Verteidiger habe wegen nicht überwiesener Anwaltskosten das Mandat niedergelegt. "Vorkasse von Hartz IV ist nicht zu stemmen", erklärte der Beschuldigte. So verteidigte sich der Mann selbst. und begann damit bei dem Vorwurf, er habe damals im September 2017 mehrmals zugeschlagen. "Mehrmals war die Schelle nicht. Ich habe leider Klodeckel als Hände [...] darum das rote Gesicht." Der angeklagte Vorfall zeitigte Konsequenzen für den Vater, denn seit damals ist es ihm von behördlicher Seite aus untersagt, seinen siebenjährigen Sohn und dessen ein Jahr jüngere Schwester länger als eineinhalb Stunden pro Woche zu sehen.
Nach Einlassungen des Vaters habe es sich bei dem nur einen Schlag eher um einen Akt der Hilflosigkeit als der Wut gehandelt, denn der "Bub" habe die Neigung entwickelt, seine Schwester zu bevormunden. Als er daraufhin den Jungen ins Bett geschickt habe, sei es zu lauten Protesten gekommen. "Da ist mir die Hand ausgerutscht, einmal." Und weiter: "Er hat mich enttäuscht angeschaut, hat mich dann aber in den Arm genommen. Ich habe ihm dann auch die Backe gekühlt."
Auf Nachfrage des Gerichts, wie er zu dem Vorwurf steht, erklärte der Beschuldigte, dass er die Angelegenheit nie abgehakt, sondern mit einer Psychologin darüber gesprochen habe. Im Ergebnis dessen glaube er, dass er eine Art Angst davor gehabt habe, dass sich bei seinem Sohn das Bevormunden "weiter auswachsen" würde. Für seine Lebensgefährtin, die schon länger von ihm getrennt lebt und dem Vorfall, der sich bei den Großeltern abspielte, selbst nicht beiwohnte, hatte der Angeklagte wenige gute Worte übrig. "Sie verwahrlost", erklärte er gegenüber dem Gericht. Zudem sprach er davon, dass der Weg der Frau vom Computer zum Bett und vom Bett zum Computer führe, die Kinder somit keine Aufmerksamkeit erhielten. Überdies zeichnete er von seiner ehemaligen Lebensgefährtin das Bild einer Frau, die in die "Gothic-Szene" abgerutscht sei und sich habe auf Grabsteinen fotografieren lassen. Später, als Richter Stefan Jäger vortrug, nun auch die Sicht der Mutter hören zu wollen, fügte der 38-Jährige an: "Ich hoffe nur, dass sie nicht zu arg lügt."
Doch die 34-Jährige sollte ein sachliches Auftreten an den Tag legen. Sie erzählte in ruhigem Tonfall davon, dass ihr Sohn selbst davon erzählt hätte, mehrfach ins Gesicht geschlagen worden zu sein. Davon sei das Foto entstanden, mit dem sie letztlich zur Polizei ging. Tatsächlich war auf dem Foto eine starke Gesichtsrötung zu erkennen. Nun, seit jenem Vorfall, soll das geschlagene Kind auch selbst vermehrt zuschlagen und Mitschüler bedrängen, was früher nicht so extrem gewesen sei, wie die 34-Jährige versicherte. Ein klares Bild des Geschehens sollte sich schwerlich ergeben. Aber eine Tendenz. Denn als das Bundeszentralregister des Angeklagten zur Sprache kam, wurde verlesen, dass er einst mit seiner Faust gegen den Kopf der früheren Lebensgefährtin schlug. Sollte hier ein Muster erkennbar sein? Zumindest folgte Richter Stefan Jäger der Forderung von Staatsanwältin Claudia Schellhorn, den angeklagten Vorfall mit einer Geldstrafe in Höhe von 900 Euro zu ahnden. MH