Umfangreiche Sanierungsmaßnahmen sind erforderlich, um den Maximilian-Erbstollen - von 1804 bis 1855 erbaut - wieder voll funktionsfähig zu machen. Das mit großem Finanzaufwand erbaute Entwässerungssystem - vom Königreich Bayern in Auftrag gegeben - war Voraussetzung dafür, dass in größeren Tiefen in Stockheim Steinkohle abgebaut werden konnte.
Der Stollen hat sein Mundloch unter dem Parkplatz der ASS-Einrichtungssysteme. Der mit Sandsteinen ausgemauerte Hauptstollentrakt ist 560 Meter lang. Die Rösche (eine Rinne zur Wasserableitung im unteren Bereich des Stollens) von der Firma Stegner, die die Eisenbahnlinie sowie die B 85 unterquert und in den Haßlachfluss bei Wolfersdorf mündet, ist 535 Meter lang. Der Wasserabfluss beträgt nach dem derzeitigen Kenntnisstand je nach Witterung und Jahreszeit maximal 19 und minimal vier Liter pro Sekunde. Beim derzeitigen Wassernotstand im Hasslachfluss zumindest ein positiver Nebenaspekt.
Und das ist die Vorgeschichte: Die Stockheimer Steinkohlengruben hatten um 1800 eine solche Tiefe erreicht, dass sie wassernötig wurden. Als Lösung kam der Maximilian-Erbstollen in Betracht.
Man berief zur fachmännischen Leitung der umfangreichen und aufwändigen Arbeiten Obersteiger Erdmeyer von der Königsgrube in Schlesien als Königlichen Bergfaktor. Ihm wurde der gesamte Grubenbetrieb unterstellt. Baumeister Zeuß aus Vogtendorf erhielt 1813 den Auftrag zur Ausmauerung des Stollens mit Sandsteinen bis zur Tiefe von 20 Lachter (etwa 40 Meter). Erst am 31. März 1855 fanden die zeitraubenden Arbeiten - mit Unterbrechung - ihren Abschluss.
In einem Rechnungsextrakt - aufbewahrt im Hauptstaatsarchiv in München - über die auf den Betrieb des "Tiefen Maximilian-Erbstollen zu Stockheim im Fürstenthum Bamberg" ergangenen Kosten von November 1804 bis Januar 1807 ist ersichtlich, dass in dieser Zeit 145 Lachter (etwa 280 Meter) bewältigt und dafür 4652 Gulden investiert wurden.
Der Entwässerungsstollen hat beachtliche Dimensionen und kann ohne Probleme aufrecht begangen werden. Während des bergbaulichen Betriebs der St. Katharinen-Grube bis 1968 musste ein Steiger in den unterirdischen Anlagen nach dem Rechten schauen. Von dem früheren Zechenhaus (später Thiegshaus genannt) beim Friedhof aus dem Jahre 1844 führte im Nebengebäude ein Kontrollschacht zum Wasserstollen. Der über 20 Meter tiefe Schacht wurde in den 20er Jahren des vorigen Jahrhunderts zugeschüttet.
1945 auch Luftschutzkeller
Neben der Entwässerung kam dem Stollen 1945 eine andere Bedeutung zu. Etwa ab der heutigen Einfahrt zur Firma Stegner diente der Maximilian-Erbstollen über eine Länge von 100 Metern als Luftschutzkeller. In der Einfahrt zum Anwesen Deinlein wurde ein Notausstieg vorbereitet, indem man aus der Decke einige Sandsteine herausbrach. Es wird vermutet, dass dieser Notausstieg nicht fachgerecht verschlossen wurde und sich nach über 44 Jahren später Folgen zeigten.
Über Jahre hinweg entstand immer wieder eine Absenkung. Das Loch verschlang etliche Lastwagen Schotter. Diese Methode erwies sich aber als schier aussichtslos. Im August 1986 waren Steiger Peter Geyer, Bergmann Hans Ebert und Gemeindevorarbeiter Helmut Bittruf über die Einstiegsstelle Stegner fast bis zur Einbruchsstelle vorgestoßen.
Das Ergebnis der Erkundung: der Stollen war bis auf eine kleine Öffnung, über die das Oberwasser lief, fast zu. Bereits etwa 30 Meter nach dem Einstieg erschwerten Schlamm und Wasser, das im zwei Meter hohen Stollen etwa 90 Zentimeter hoch stand, das Vorwärtskommen. Von 1988 bis 1990 waren dann letztendlich für die Wiederherstellung an die 600 000 Mark erforderlich. Dafür gab es einen siebzigprozentigen Staatszuschuss.
Immer wieder Schäden
Die Zeugnisse des ehemaligen Bergbaus im Stockheimer Revier werden nun im Auftrag der Regierung von Oberfranken beziehungsweise des Bergamtes Nordbayern einer umfassenden Instandsetzung unterzogen. Im Rahmen einer geotechnisch-markscheiderischen Bewertung wurde festgestellt, dass der Maximilian-Erbstollen in der Vergangenheit immer wieder Schäden, Teilverbrüche und Verbrüche aufwies.
Und das haben die Untersuchungen ergeben: Zur Beseitigung und Vermeidung von Schäden und Gefahren an der genutzten Tagesoberfläche ist das Grubenwasser dauerhaft, nachsorgefrei und kontrolliert über den Maximilian-Erbstollen abzuführen.