In Nachfolge des Kommunalinvestitionsprogramms, das der energetischen Sanierung kommunaler Gebäude und Einrichtungen diente, hat die Bundesregierung mit der Verdoppelung ihres Förderfonds auf sieben Milliarden Euro ein neues Investitionsprogramm zur allgemeinen Sanierung kommunaler Schulinfrastruktur (KIP-S) aufgelegt. Damit sollen Sanierungsmaßnahmen finanzschwacher Gemeinden bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten bezuschusst werden.
Die Gemeinde Oerlenbach will diese neue Fördermöglichkeit zur Sanierung ihres Schulgebäudes in Rottershausen und vergleichbarer Einrichtungen nutzen, wie der Gemeinderat auf Vorschlag von Bürgermeister Franz Kuhn einstimmig beschloss. Die Räte beauftragten deshalb die Verwaltung mit der Aufstellung einer Liste möglicher Maßnahmen. Förderfähig sind nun auch allgemeine Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen, in besonderen Fällen sogar Neubauten als Ersatz für nicht mehr sanierungsfähige Bauten sowie Maßnahmen zur Herstellung von Barrierefreiheit im Rahmen einer Sanierungs- oder Umbaumaßnahme.
Beim Schulgebäude in Rottershausen denkt die Verwaltung an den bereits mehrfach besprochenen Neubau der Toiletten, den Ersatz von Fenstern und Türen, einen barrierefreien Zugang sowie die Umgestaltung des Schulhofs und der Außenanlagen. Da mancher Aufwand wie Planungskosten des Architekten nicht gefördert werden, ergibt sich nach Berechnung der Verwaltung beim Schulgebäude ein durchschnittlicher Fördersatz von immerhin 70 Prozent der Gesamtkosten. Über die Sanierungsmaßnahmen will der Gemeinderat in seiner März-Sitzung beraten, um den Förderantrag pünktlich bis zum 27. April einreichen zu können. ksvd
Die Gemeinde Oerlenbach will diese neue Fördermöglichkeit zur Sanierung ihres Schulgebäudes in Rottershausen und vergleichbarer Einrichtungen nutzen, wie der Gemeinderat auf Vorschlag von Bürgermeister Franz Kuhn einstimmig beschloss. Die Räte beauftragten deshalb die Verwaltung mit der Aufstellung einer Liste möglicher Maßnahmen. Förderfähig sind nun auch allgemeine Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen, in besonderen Fällen sogar Neubauten als Ersatz für nicht mehr sanierungsfähige Bauten sowie Maßnahmen zur Herstellung von Barrierefreiheit im Rahmen einer Sanierungs- oder Umbaumaßnahme.
Beim Schulgebäude in Rottershausen denkt die Verwaltung an den bereits mehrfach besprochenen Neubau der Toiletten, den Ersatz von Fenstern und Türen, einen barrierefreien Zugang sowie die Umgestaltung des Schulhofs und der Außenanlagen. Da mancher Aufwand wie Planungskosten des Architekten nicht gefördert werden, ergibt sich nach Berechnung der Verwaltung beim Schulgebäude ein durchschnittlicher Fördersatz von immerhin 70 Prozent der Gesamtkosten. Über die Sanierungsmaßnahmen will der Gemeinderat in seiner März-Sitzung beraten, um den Förderantrag pünktlich bis zum 27. April einreichen zu können. ksvd