Bei der Jahresversammlung des Unterbezirks Lichtenfels der Bahnlandwirtschaft in der Gaststätte "Wallachei" ging der Vorsitzende Hans Kaiser auf den Mitgliederstand ein, der konstant geblieben sei. Von den 240 Mitgliedern seien 167 Pächter von Kleingärten.
Bedingt durch Gartenaufgaben aus Altersgründen stünden regelmäßig Gärten zur Verpachtung bereit. So habe man im vergangenen Jahr zehn Bewerbern einen Schrebergarten zuteilen können. Aktuell bestehe noch die Möglichkeit einer verhältnismäßig kurzfristigen Zuteilung. Anfragen sind an den Vorsitzenden zu richten (Telefonnummer 09571/4521).
Im vergangenen Gartenjahr habe man aufgrund schlechter Bewirtschaftung drei Abmahnungen aussprechen müssen, wobei die Pächter den berechtigten Beanstandungen nachkamen, erläuterte der Vorsitzende. Er appellierte deshalb an die Pächter, ihre Kleingärten entsprechend der Gartenordnung und den Verpachtungsbedingungen zu bewirtschaften und zu pflegen und die Ruhezeiten einzuhalten. Die alljährlichen Gartenbegehungen werde man im Juni und Juli ohne Vorankündigung durchführen.
Hans Kaiser brachte die Vorteile einer Zweitmitgliedschaft zur Sprache. Im Todesfall des Pächters stehe dann dem Zweitpächter automatisch der Pachtgarten zu, anderenfalls bestehe kein Anspruch mehr. Beim Auftreten einer unerklärlichen Feuchtigkeit im Pachtgarten sei der Vorsitzende unverzüglich zu benachrichtigen, da ein Wasserrohrbruch vorliegen könnte.
Im Anschluss zeigte Siegfried Mische mit einem äußerst interessanten Lichtbildervortrag die Veränderungen von Lichtenfels im Verlauf der letzten hundert Jahre. thi
Bedingt durch Gartenaufgaben aus Altersgründen stünden regelmäßig Gärten zur Verpachtung bereit. So habe man im vergangenen Jahr zehn Bewerbern einen Schrebergarten zuteilen können. Aktuell bestehe noch die Möglichkeit einer verhältnismäßig kurzfristigen Zuteilung. Anfragen sind an den Vorsitzenden zu richten (Telefonnummer 09571/4521).
Es gab drei Abmahnungen
Im vergangenen Gartenjahr habe man aufgrund schlechter Bewirtschaftung drei Abmahnungen aussprechen müssen, wobei die Pächter den berechtigten Beanstandungen nachkamen, erläuterte der Vorsitzende. Er appellierte deshalb an die Pächter, ihre Kleingärten entsprechend der Gartenordnung und den Verpachtungsbedingungen zu bewirtschaften und zu pflegen und die Ruhezeiten einzuhalten. Die alljährlichen Gartenbegehungen werde man im Juni und Juli ohne Vorankündigung durchführen.Hans Kaiser brachte die Vorteile einer Zweitmitgliedschaft zur Sprache. Im Todesfall des Pächters stehe dann dem Zweitpächter automatisch der Pachtgarten zu, anderenfalls bestehe kein Anspruch mehr. Beim Auftreten einer unerklärlichen Feuchtigkeit im Pachtgarten sei der Vorsitzende unverzüglich zu benachrichtigen, da ein Wasserrohrbruch vorliegen könnte.
Im Anschluss zeigte Siegfried Mische mit einem äußerst interessanten Lichtbildervortrag die Veränderungen von Lichtenfels im Verlauf der letzten hundert Jahre. thi