von unserer Mitarbeiterin Pauline Lindner
Röttenbach — In Röttenbach stand die Neuberechung der Abwassergebühr an. Bislang kostete der Kubikmeter 2,68 Euro. Für das Niederschlagswasser aus Grundstücken rechnete man nach einer Art Pauschalversieglungsquote 0,50 Euro pro Quadratmeter und Jahr. Man nahm dadurch rund 85 000 Euro ein.
Diese Berechungsmethode beanstandete die Rechtsaufsicht. Andreas Zacherl vom Ingenieurbüro GBI übernahm die Erfassung der Grundstücke nach ihrem tatsächlichen Bebauungsgrad.
Dazu wurden alle Grundstückseigentümer angeschrieben. Ihre Daten wurden die Grundlage der Berechnung. 96 Grundstücke wurden aus der Rechnung ausgenommen, weil von ihnen kein Wasser in das öffentliche Netz fließt.
Die Kosten für einzelne Grundstücke verschieben sich.
Bürgermeister Ludwig Wahl (FW) ließ Mustergrundstücke berechnen. danach erhöhen sich die Gebühren für dicht bebaute und stark versiegelte Grundstücke, beispielsweise an der Hauptstraße oder im Gewerbegebiet. Hier fallen jährliche Mehrkosten in der Größenordnung von 27 bis 47 Euro an. Hingegen sinken die Kosten bei Gebäuden auf relativ großen Grundstücken. Die Ersparnisse liegen um die 20 Euro.
In den vergangenen vier Jahren wurden im Durchschnitt 193 500 Kubikmeter Abwasser eingeleitet; die durchschnittlichen Kosten für die Abwasserbeseitigung lagen bei 571 000 Euro. Daraus errechnet sich ein Kubikmeterpreis von 2,95 Euro.
Röttenbach entschied sich aber für die Einführung einer Grundgebühr von 36 Euro je Anschluss. Denn unabhängig von der Menge des eingeleiteten Wassers entstehen der Kommune Fixkosten, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Damit bleibt der Preis pro Kubikmeter wie bisher bei 2,68 Euro.
Andreas Kroner (FW) zweifelte an der Gerechtigkeit dieser Lösung. Unbebaute Grundstücke sind nicht von der Grundgebühr betroffen, solange dort keine Wasseruhr installiert ist.
Röttenbach — In Röttenbach stand die Neuberechung der Abwassergebühr an. Bislang kostete der Kubikmeter 2,68 Euro. Für das Niederschlagswasser aus Grundstücken rechnete man nach einer Art Pauschalversieglungsquote 0,50 Euro pro Quadratmeter und Jahr. Man nahm dadurch rund 85 000 Euro ein.
Diese Berechungsmethode beanstandete die Rechtsaufsicht. Andreas Zacherl vom Ingenieurbüro GBI übernahm die Erfassung der Grundstücke nach ihrem tatsächlichen Bebauungsgrad.
Dazu wurden alle Grundstückseigentümer angeschrieben. Ihre Daten wurden die Grundlage der Berechnung. 96 Grundstücke wurden aus der Rechnung ausgenommen, weil von ihnen kein Wasser in das öffentliche Netz fließt.
Mehrkosten bei dichter Bebauung
Die Kosten für einzelne Grundstücke verschieben sich.
Bürgermeister Ludwig Wahl (FW) ließ Mustergrundstücke berechnen. danach erhöhen sich die Gebühren für dicht bebaute und stark versiegelte Grundstücke, beispielsweise an der Hauptstraße oder im Gewerbegebiet. Hier fallen jährliche Mehrkosten in der Größenordnung von 27 bis 47 Euro an. Hingegen sinken die Kosten bei Gebäuden auf relativ großen Grundstücken. Die Ersparnisse liegen um die 20 Euro. In den vergangenen vier Jahren wurden im Durchschnitt 193 500 Kubikmeter Abwasser eingeleitet; die durchschnittlichen Kosten für die Abwasserbeseitigung lagen bei 571 000 Euro. Daraus errechnet sich ein Kubikmeterpreis von 2,95 Euro.
Röttenbach entschied sich aber für die Einführung einer Grundgebühr von 36 Euro je Anschluss. Denn unabhängig von der Menge des eingeleiteten Wassers entstehen der Kommune Fixkosten, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Damit bleibt der Preis pro Kubikmeter wie bisher bei 2,68 Euro.
Andreas Kroner (FW) zweifelte an der Gerechtigkeit dieser Lösung. Unbebaute Grundstücke sind nicht von der Grundgebühr betroffen, solange dort keine Wasseruhr installiert ist.