Wegen Betrugs musste sich gestern ein 47-jähriger selbstständiger Handwerker aus dem Landkreis Kulmbach vor dem Kulmbacher Amtsgericht verantworten. Er soll von einem Kunden für den Einbau eines Kamins im Oktober 2017 eine Anzahlung in Höhe von 2400 Euro kassiert, die Arbeiten aber trotz mehrmaliger Nachfragen seitens des Auftraggebers nicht erbracht haben.
Der Zeuge und gleichzeitig Geschädigte aus Fürth hatte den Auftrag daher storniert und den Handwerker wegen Betrugs angezeigt, weil dieser ihn immer wieder vertröstete und ihm schließlich die Anzahlung nicht zurückzahlen konnte.


Konto gesperrt

"Ich war zunächst aufgrund eines Arbeitsunfalls einige Wochen erkrankt, und dann wurde mir vom Finanzamt auch noch das Konto gesperrt", erklärte der Angeklagte. Da er jedoch bereits bei der Beauftragung aufgrund seiner finanziellen Situation damit hätte rechnen können, dass er die Anzahlung nicht zum eigentlich gedachten Zweck verwenden könne, sei das ein bedingter Vorsatz gewesen, verdeutlichte Richterin Sieglinde Tettmann. "Sie sind nicht der erste Unternehmer, der wegen so etwas hier sitzt. Sie wollten den Zeugen sicher nicht um sein Geld bringen, Sie haben versucht, Ihren Betrieb aufrechtzuerhalten."
Da der Angeklagte geständig war, bereits mit einer Rückzahlung des Geldbetrags begonnen hat und nicht vorbestraft ist, plädierte Staatsanwalt Holger Gebhardt auf eine Geldstrafe von 80 Tagessätzen à 35 Euro.
"Auch ohne direkten Schädigungsvorsatz handelt es sich in diesem Fall um einen Betrug", erklärte Richterin Tettmann ihr Urteil, das der Forderung der Staatsanwaltschaft entsprach. "Sie haben billigend in Kauf genommen, dass das Geld Ihres Kunden aufgrund Ihrer finanziellen Situation weg sein könnte. Und es handelt sich um einen nicht unerheblichen Betrag."
Wichtig sei es jetzt, den Restbetrag, der im Rahmen der Anordnung eines Vermögensarrestes noch ausstehe, regelmäßig zurückzuzahlen, um weitere Kosten beispielsweise durch eine Vollstreckung zu vermeiden.