Weil er ihm seine Freundin ausgespannt hatte, hat ein 33-jähriger Arbeiter aus dem nördlichen Landkreis am 2. Oktober vergangenen Jahres seinem Freund per SMS eine Morddrohung geschickt. "Ich schlag dich tot", drohte er ihm per Handy. Der Bedrohte nahm die Drohung ernst und erstattete Anzeige. Zwei Tage später redeten die beiden Männer miteinander und begruben das Kriegsbeil. Der Anzeigenerstatter rief bei der Polizei an, dass er kein Interesse mehr an einer Strafverfolgung seines Kumpels habe.
Dennoch musste sich der 33-Jährige am Freitag vor dem Amtsgericht in Haßfurt verantworten, denn die Staatsanwaltschaft in Bamberg hatte das Verfahren wegen Bedrohung nicht eingestellt - aus gutem Grund. Denn der gehörnte Liebhaber wurde seit März 2016 viermal verurteilt: Sachbeschädigung, Beleidigungen, Bedrohung, Gefährdung des Straßenverkehrs, Entfernen vom Unfallort, Trunkenheit im Verkehr und unerlaubter Waffenbesitz stehen in seinem Sündenregister.
Neben drei Geldstrafen wurde er im vergangenen Jahr wegen Bedrohung und unerlaubten Gebrauchs einer Schusswaffe zu einer neunmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt, womit er einschlägig vorbestraft ist.
Diese Tatsache hielt ihm Staatsanwalt Peter Bauer vor und sagte, dass eine Einstellung des Verfahrens mit ihm nicht zu machen sei. "Wenn man unter Bewährung steht, dann hat man sich zu bewähren", betonte der Anklagevertreter.
Verteidiger Horst Soutschek erklärte, dass die Straftaten, die sein Mandant in den beiden Jahren zuvor beging, alle im Zusammenhang mit der Scheidung von dessen Frau stehen. Die Scheidung sei nun abgeschlossen, der Angeklagte habe seit August 2017 eine Arbeitsstelle, er befinde sich in psychiatrischer Behandlung und stehe unter Betreuung. Es gehe aufwärts.
Der Staatsanwalt ließ sich jedoch nicht erweichen: Er forderte aufgrund der einschlägigen Vorstrafe eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu 40 Euro (1600 Euro). Der Verteidiger hielt 30 Tagessätze zu 35 Euro (1050 Euro) für ausreichend.
Die Vorsitzende, Richterin Ilona Conver, blieb mit 35 Tagessätzen zu 40 Euro (1400 Euro) in der Mitte. "Die wichtigste Erkenntnis für Sie ist hoffentlich, dass Sie sich nichts mehr zuschulden kommen lassen und nicht mehr überreagieren", redete sie dem Verurteilten ins Gewissen. Bei einer weiteren Straftat drohten eine Freiheitsstrafe und der Widerruf der Bewährung, so dass der Angeklagte dann "ein Jahr weg" sei. Die jetzige Verurteilung sei ein "Denkzettel, der an den Geldbeutel geht".
Sowohl der Verteidiger als auch der Staatsanwalt verzichteten auf Rechtsmittel, so dass das Urteil noch im Gerichtssaal in Haßfurt gültig wurde.
Dennoch musste sich der 33-Jährige am Freitag vor dem Amtsgericht in Haßfurt verantworten, denn die Staatsanwaltschaft in Bamberg hatte das Verfahren wegen Bedrohung nicht eingestellt - aus gutem Grund. Denn der gehörnte Liebhaber wurde seit März 2016 viermal verurteilt: Sachbeschädigung, Beleidigungen, Bedrohung, Gefährdung des Straßenverkehrs, Entfernen vom Unfallort, Trunkenheit im Verkehr und unerlaubter Waffenbesitz stehen in seinem Sündenregister.
Einschlägig vorbestraft
Neben drei Geldstrafen wurde er im vergangenen Jahr wegen Bedrohung und unerlaubten Gebrauchs einer Schusswaffe zu einer neunmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt, womit er einschlägig vorbestraft ist.Diese Tatsache hielt ihm Staatsanwalt Peter Bauer vor und sagte, dass eine Einstellung des Verfahrens mit ihm nicht zu machen sei. "Wenn man unter Bewährung steht, dann hat man sich zu bewähren", betonte der Anklagevertreter.
Verteidiger Horst Soutschek erklärte, dass die Straftaten, die sein Mandant in den beiden Jahren zuvor beging, alle im Zusammenhang mit der Scheidung von dessen Frau stehen. Die Scheidung sei nun abgeschlossen, der Angeklagte habe seit August 2017 eine Arbeitsstelle, er befinde sich in psychiatrischer Behandlung und stehe unter Betreuung. Es gehe aufwärts.
Urteil liegt in der Mitte
Der Staatsanwalt ließ sich jedoch nicht erweichen: Er forderte aufgrund der einschlägigen Vorstrafe eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu 40 Euro (1600 Euro). Der Verteidiger hielt 30 Tagessätze zu 35 Euro (1050 Euro) für ausreichend.Die Vorsitzende, Richterin Ilona Conver, blieb mit 35 Tagessätzen zu 40 Euro (1400 Euro) in der Mitte. "Die wichtigste Erkenntnis für Sie ist hoffentlich, dass Sie sich nichts mehr zuschulden kommen lassen und nicht mehr überreagieren", redete sie dem Verurteilten ins Gewissen. Bei einer weiteren Straftat drohten eine Freiheitsstrafe und der Widerruf der Bewährung, so dass der Angeklagte dann "ein Jahr weg" sei. Die jetzige Verurteilung sei ein "Denkzettel, der an den Geldbeutel geht".
Sowohl der Verteidiger als auch der Staatsanwalt verzichteten auf Rechtsmittel, so dass das Urteil noch im Gerichtssaal in Haßfurt gültig wurde.