Hat ein selbstständiger Lkw-Fahrer (57) absichtlich die Fahrerkarte seines bei ihm beschäftigten Sohnes benutzt, um Verstöße gegen Lenk- und Ruhezeiten zu vertuschen? Oder ist ihm dieser Fauxpas - wie er behauptet - versehentlich passiert? Letztlich musste das Amtsgericht in Haßfurt die Frage nicht entscheiden, weil sich alle Prozessbeteiligten auf die vorläufige Einstellung des Verfahrens unter Zahlung einer Geldauflage einigten: Wenn der Selbstständige binnen eines Monats 1200 Euro an die Kreisverkehrswacht zahlt, ist die Sache erledigt.
Ilker Özalp verlas seitens der Staatsanwaltschaft die Anklageschrift. Das Unternehmen des Beschuldigten ist in der Gemeinde Steinau an der Straße im hessischen Main-Kinzig-Kreis ansässig. Vor fast einem Jahr, am 20. Juni 2017, war der Mann mit seinem Sattelzug auf der Autobahn bei Knetzgau unterwegs. Dort wurde er bei einer Polizeikontrolle dabei erwischt, wie er eine fremde Fahrerkarte benutzt hatte, wodurch wahrheitswidrige Daten auf das digitale Kontrollgerät gespeichert wurden.
Gesetzlich ist es so, dass jeder Kraftfahrer, der gewerblich ein Fahrzeug mit digitalem Kontrollgerät lenkt, eine persönliche Fahrerkarte benutzen muss, die einen Speicherchip mit seinen Identitätsdaten enthält. Der Fahrzeugführer ist verpflichtet, diese Fahrerkarte während der Fahrt mit sich zu führen, und er muss die Schaltvorrichtung des Kontrollgeräts so betätigen, dass Lenkzeiten, Arbeitsunterbrechungen und Ruhezeiten getrennt und unterscheidbar aufgezeichnet werden.
In seiner Einlassung gab der Mann zu, die Lkw-Fahrerkarte seines Sohnes benutzt zu haben. Er bestritt allerdings, aus einer Täuschungsabsicht heraus gehandelt zu haben. Vielmehr hätten sich im Handschuhfach des Lasters beide Karten befunden, und er habe aus Versehen die falsche erwischt. Wenige Wochen nach dem Vorfall hatte er einen Strafbefehl des Staatsanwalts erhalten, wonach er 30 Tagessätze à 40 Euro, also 1200 Euro Geldstrafe, bezahlen sollte. Dagegen hatte er Einspruch eingelegt, und deshalb kam es zu der Verhandlung am Amtsgericht.
Rechtsanwalt Rudolf Karras erläuterte das Ziel des Einspruchs. Seinem Mandanten gehe es nicht ums Geld, so der Advokat. Da er ein fahrlässiges Fehlverhalten zugebe, sei er auch bereit, eine Geldbuße dafür zu zahlen. Falls er aber den Strafbefehl akzeptiert hätte, wäre dies einer Verurteilung gleichgekommen.
Und in diesem Fall würde sein bereits mit vier Punkten belastetes Konto bei der Flensburger Verkehrssünderdatei um weitere zwei Punkte aufgestockt. Damit wäre er gefährlich nahe an der Schwelle von acht Punkten, die bekanntlich Schicht am Schacht bedeuten würde und der Führerschein würde einkassiert.
Damit ein Verfahren eingestellt werden kann, muss auch der Staatsanwalt mitspielen. Ilker Özalp führte dezidiert aus, weshalb er mit der vorläufigen Einstellung einverstanden ist: Erstens hat der Angeklagte laut Bundeszentralregister eine weiße Weste, zweitens ist er bereit, die im Strafbefehl ausgewiesene Geldstrafe als Geldauflage zugunsten einer gemeinnützigen Einrichtung zu leisten und drittens will Ilker Özalp vermeiden, dass der Mann seinen Führerschein und damit seine Existenzgrundlage verlieren könnte.
Ilker Özalp verlas seitens der Staatsanwaltschaft die Anklageschrift. Das Unternehmen des Beschuldigten ist in der Gemeinde Steinau an der Straße im hessischen Main-Kinzig-Kreis ansässig. Vor fast einem Jahr, am 20. Juni 2017, war der Mann mit seinem Sattelzug auf der Autobahn bei Knetzgau unterwegs. Dort wurde er bei einer Polizeikontrolle dabei erwischt, wie er eine fremde Fahrerkarte benutzt hatte, wodurch wahrheitswidrige Daten auf das digitale Kontrollgerät gespeichert wurden.
Persönliche Karte
Gesetzlich ist es so, dass jeder Kraftfahrer, der gewerblich ein Fahrzeug mit digitalem Kontrollgerät lenkt, eine persönliche Fahrerkarte benutzen muss, die einen Speicherchip mit seinen Identitätsdaten enthält. Der Fahrzeugführer ist verpflichtet, diese Fahrerkarte während der Fahrt mit sich zu führen, und er muss die Schaltvorrichtung des Kontrollgeräts so betätigen, dass Lenkzeiten, Arbeitsunterbrechungen und Ruhezeiten getrennt und unterscheidbar aufgezeichnet werden. In seiner Einlassung gab der Mann zu, die Lkw-Fahrerkarte seines Sohnes benutzt zu haben. Er bestritt allerdings, aus einer Täuschungsabsicht heraus gehandelt zu haben. Vielmehr hätten sich im Handschuhfach des Lasters beide Karten befunden, und er habe aus Versehen die falsche erwischt. Wenige Wochen nach dem Vorfall hatte er einen Strafbefehl des Staatsanwalts erhalten, wonach er 30 Tagessätze à 40 Euro, also 1200 Euro Geldstrafe, bezahlen sollte. Dagegen hatte er Einspruch eingelegt, und deshalb kam es zu der Verhandlung am Amtsgericht.
Punktekonto belastet
Rechtsanwalt Rudolf Karras erläuterte das Ziel des Einspruchs. Seinem Mandanten gehe es nicht ums Geld, so der Advokat. Da er ein fahrlässiges Fehlverhalten zugebe, sei er auch bereit, eine Geldbuße dafür zu zahlen. Falls er aber den Strafbefehl akzeptiert hätte, wäre dies einer Verurteilung gleichgekommen. Und in diesem Fall würde sein bereits mit vier Punkten belastetes Konto bei der Flensburger Verkehrssünderdatei um weitere zwei Punkte aufgestockt. Damit wäre er gefährlich nahe an der Schwelle von acht Punkten, die bekanntlich Schicht am Schacht bedeuten würde und der Führerschein würde einkassiert.
Damit ein Verfahren eingestellt werden kann, muss auch der Staatsanwalt mitspielen. Ilker Özalp führte dezidiert aus, weshalb er mit der vorläufigen Einstellung einverstanden ist: Erstens hat der Angeklagte laut Bundeszentralregister eine weiße Weste, zweitens ist er bereit, die im Strafbefehl ausgewiesene Geldstrafe als Geldauflage zugunsten einer gemeinnützigen Einrichtung zu leisten und drittens will Ilker Özalp vermeiden, dass der Mann seinen Führerschein und damit seine Existenzgrundlage verlieren könnte.