Zu einem abermaligen Gerichtstermin wegen derselben Sache wird es nicht kommen. Staatsanwältin Darowski lenkte in dem Verfahren um einen wegen Sachbeschädigung angeklagten Afrikaner ein. Ein Grund dafür könnte auch in zwei gescheiterten telefonischen Kontaktaufnahmen mit der ehemaligen Lebensgefährtin des Angeklagten gelegen haben.

Ruhig und besonnen wirkend saß der 32-jährige Angeklagte neben seinem Verteidiger Michael Linke. Zum wiederholten Mal, denn abermals sollte der Versuch unternommen werden, zu klären, wie es sich mit einer Sachbeschädigung vom 15. September des vergangenen Jahres verhielt.

Sie soll an der Wohnungstür der ehemaligen Lebensgefährtin des Angeklagten vorgenommen worden sein – doch von wem? Tatsächlich führte der Angeklagte ins Feld, dass nicht er, sondern erst seine elfjährige Ziehtochter eine Vorbeschädigung der Tür vorgenommen und dann, Tage später, sein einige Jahre jüngerer leiblicher Sohn mit dem Tretroller die Tür restlos beschädigt habe. Das Wieso sollte auch zur Sprache kommen und es habe laut dem Angeklagte darin gelegen, dass seine einstige Lebensgefährtin die insgesamt drei Kinder bei ihm vorbeigebracht habe.

Der Grund für dieses Vorbeibringen dürfte in dem Urlaub bestanden haben, den die Frau daraufhin ohne die Kinder in Italien antrat. Er selbst aber, so der Angeklagte, habe zu dem Zeitpunkt kaum Geld besessen, um die Kinder zu verköstigen. Von besagtem Urlaub habe er auch nichts gewusst.

Seine Ziehtochter habe daraufhin bald die Tür der im selben Mietshaus wohnenden Mutter eingetreten, die dann von ihm selbst wieder notdürftig repariert worden sei.

Auch wegen der finanziell angespannten Lage kamen die Kinder in dem Mietshaus dann bei einer älteren Dame unter. Zu der einstigen Lebensgefährtin, die ihn verlassen hatte, sollte er auch ihren möglichen Beweggrund für die Trennung vorbringen: „Sie hat mich mit der Begründung verlassen, dass ich nicht gut genug für sie sei. Sie hat mir angedroht, dass ich keine Rechte haben werde, dass ich keine Dokumente haben werden.“

Bei all dem Gesagten wurde es interessant, die Sichtweise der einstigen Lebensgefährtin zu erfahren. Jedenfalls war sie als Zeugin geladen. Aber sie kam nicht. Also erging ein Anruf aus dem Justizsekretariat an sie – unter der bei der Zeugin einstmals ermittelten Telefonnummer. Wie Richterin Ilsabe Durst dann erfahren sollte, sei „diese Nummer nicht vergeben“.

Also wurde wenig später dieselbe Nummer erneut angewählt. Diesmal mit dem Ergebnis „falsch verbunden“. Auf ein Erscheinen der Zeugin war nun mitnichten mehr zu hoffen.

Doch da die Frau zum Zeitpunkt der an ihrer Wohnungstür – von wem auch immer – begangenen Sachbeschädigung ja ohnehin in Italien weilte und somit nicht als Augenzeugin in Betracht kam, wurde das Verfahren eingestellt.

Zuerst sollte dabei noch von der Staatsanwältin in den Raum gestellt werden, dass dies eine Einstellung gegen Auflage zu sein habe, doch davon nahm Darowski dann selbst Abstand.