Ein 36-jähriger Mann aus dem Landkreis Lichtenfels war angeklagt, im Februar sexuelle Handlungen ohne Zustimmung der Kontaktperson begangen zu haben. Und das in einem wehrlosen Zustand des Opfers. Eine weitere massive Hemmschwelle durchbrach der Mann dabei: Im betrunkenen Zustand vergriff sich der Arbeitslose an seiner 60-jährigen leiblichen Mutter. Die Frau soll regungslos gewesen sein, als der eigene Sohn bei ihr vaginalen Geschlechtsverkehr durchführte. Darüber hinaus filmte er die Tat auch noch in vielen Details.
Lediglich die Anklage gegen den 36-Jährigen wurde öffentlich verlesen. Sein Anwalt forderte erfolgreich den Ausschluss der Öffentlichkeit. Diese bestand unter anderem aus nahen Angehörigen des Opfers und des Angeklagten. Der Verteidiger begründete das damit, dass schutzwürdige Dinge hinsichtlich des Angeklagten erörtert werden müssten, die nicht in die Öffentlichkeit gehörten.
Vorwurf: Vergewaltigung
Der 36-Jährige soll in den Nachmittagsstunden des Tattages in der Wohnung seiner Mutter im Landkreis Lichtenfels mit ihr zusammen reichlich Alkohol konsumiert haben. Vor Einbruch der Dunkelheit soll die Frau ihrem Sohn erklärt haben, dass sie sich hinlegen wolle. Stark betrunken soll die 60-Jährige auf dem Weg ins Bett gestürzt sein.
Oberstaatsanwalt Christoph Gillot: „Sie war in einem schweren Rauschzustand, so dass sie sich nicht wehren konnte.“ In diesem Zustand soll sich der Sohn dann an seiner widerstandsunfähigen Mutter vergangen haben.
Als die Frau wieder zu sich gekommen war, flüchtete sie zu einer Nachbarin und berichtete ihr von dem Übergriff. Daraufhin wurde die Polizei eingeschaltet und der 36-Jährige festgenommen. Während des Ermittlungsverfahrens stellten die Beamten fest, dass der Mann die Übergriffe teilweise gefilmt und fotografiert hatte.
Geübter Trinker
Ein Kriminalbeamter bestätigte diese Ermittlungen. Der Angeklagte sei Stunden nach der Tat noch stark alkoholisiert gewesen. Es wurden 1,5 Promille festgestellt, auch Reste von Cannabis seien im Blut gefunden worden.
Ein Foto der Übergriffe habe der Mann zuvor noch an eine seiner Schwestern geschickt. Die Mutter sei nach der Tat total aufgelöst und völlig fertig gewesen.
„Er ist ein geübter Trinker“, erklärte eine Sachverständige. Zur Tatzeit habe der Angeklagte nach späteren Berechnungen 2,1 Promille im Blut gehabt. Trotz des hohen Konsums habe dieser nur wenig Ausfallerscheinungen gezeigt, was auch die Videoaufzeichnungen belegten.
„Er war sich seines strafbaren Handelns bewusst“, sagte die Gutachterin aus. Sie riet zu einer Alkoholtherapie in der Haft. Unbehandelt könne es nach dem Gefängnisaufenthalt ansonsten zu erneuten Straftaten durch den Angeklagten kommen.
In nichtöffentlicher Sitzung wurden die Plädoyers der Prozessbeteiligten gehalten. Das Kronacher Schöffengericht verurteilte den Mann am Dienstag zu einer dreijährigen Gefängnisstrafe wegen Vergewaltigung. Einen Teil der Haft muss er in einer geschlossen Entziehungstherapie-Einrichtung verbüßen.
In seinem Urteil erklärte Richter Matthias Jakob, dass man die Forderungen des Oberstaatsanwaltes mit drei Jahren Haft zugestimmt habe.
Trotz des hohen Alkoholkonsums habe der Angeklagte während der Übergriffe Videoaufnahmen machen können. Zu Lasten des 36-Jährigen gingen fünf nicht einschlägige Vorstrafen und die psychischen Folgen für die vergewaltigte Mutter. Das Urteil ist bereits rechtskräftig. dd