Nach einem Gerichtsurteil kann der Staat jahrelang nicht überprüfen, ob die Deutsche Post schnell genug Briefe austrägt. Wie aus Unterlagen der Bundesnetzagentur hervorgeht, verlor die Aufsichtsbehörde vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf in letzter Instanz einen Rechtsstreit mit einem Marktforschungsunternehmen, das geklagt hatte.
Deshalb darf die Bundesnetzagentur vorerst keinen Auftrag für eine sogenannte Laufzeiten-Überprüfung mit 60.000 Testbriefen pro Jahr erteilen. Stattdessen muss ein neues Vergabeverfahren gestartet werden, was nicht vor 2027 abgeschlossen sein dürfte. Da die Überprüfungen immer ein komplettes Kalenderjahr umfassen müssen, könnten sie erst frühestens 2028 starten.
Als Folge des Rechtsstreits kann die Bundesnetzagentur vorläufig ihrem gesetzlichen Auftrag nicht nachkommen, der Post bei den Brieflaufzeiten auf die Finger zu schauen und bei deutlichem Fehlverhalten Bußgelder zu verhängen. So ein mögliches Fehlverhalten deutet sich derzeit nicht an: Nach Angaben der Post werden die gesetzlichen Vorgaben zu Brieflaufzeiten eingehalten. 95 Prozent der heute eingeworfenen Briefe müssen nach drei Werktagen beim Empfänger sein, laut Post waren das 2025 97,4 Prozent. 99 Prozent müssen nach vier Tagen da sein, 2025 waren es laut Post 99,0 Prozent. Für die Bundesnetzagentur haben diese Unternehmensangaben aber keine Relevanz, da die Behörde Daten eines von ihr beauftragten Marktforschers benötigt. dpa