klaus Schmitt
Der Königsberger Erste Bürgermeister Claus Bittenbrünn (FW) wehrt sich gegen die Attacken des Sparkassenfusionskritikers Rainer Gottwald. In einer am Freitag verbreiteten Pressemitteilung weist Bittenbrünn die Vorwürfe des 73-Jährigen zurück, der heftige Kritik an der Stadt geübt hatte, weil sie einen Großteil der für das Bürgerbegehren zur Rückabwicklung der Sparkassenfusion eingereichten Unterschriften für ungültig erklärt hatte.
Bittenbrünn geht es auch darum, die eigene Stadtverwaltung in Schutz zu nehmen, die "im Sinne und für alle Bürger unserer Stadt handelt". Der Bürgermeister ruft die Königsberger zur Besonnenheit auf und bittet sie, nicht auf das "anscheinend perfekt funktionierende Geflecht von Falschaussagen, Falschanschuldigungen, Unterstellungen und Lügen" von Rainer Gottwald hereinzufallen. Bittenbrünn verteidigt die zum 1. Januar 2018 vollzogene Fusion der Sparkasse. Er sagt: "Mit der Fusion wurde eine leistungsfähige und vor allem zukunftsorientierte Sparkasse für unsere Region geschaffen. Die Behauptung, wir verschenken kommunales Eigentum, ist schlichtweg falsch. Königsberg hatte als Verbandsträger seinen Anteil an der Sparkasse Ostunterfranken und hat diesen jetzt an der erheblich größeren Sparkasse Schweinfurt-Haßberge. Königsberg hat keinerlei Identitätsverlust."
Der Fusionskritiker Rainer Gottwald und seine Mitstreiter hatten ab 9. Mai 299 Unterschriften für ein Bürgerbegehren zur Rückabwicklung im Rathaus abgegeben. Nach einer Prüfung hat die Stadt einen großen Teil der Unterschriften als ungültig abgelehnt. Nur 96 Unterschriften seien gültig, teilte die Stadt mit. Als Grund für die Ungültigkeit der meisten Unterschriften gibt die Stadt eine mangelhafte Begründung auf den Zetteln mit den Unterschriften an.
Gottwald sieht das völlig anders. Er hat die schriftliche Nachricht aus dem Rathaus sogar als "Kriegserklärung" gewertet und gegenüber unserer Zeitung rechtliche Schritte angekündigt (Verwaltungsgericht Würzburg). Wie der Streit um die Unterschriften ausgeht, erscheint derzeit völlig offen. Es besteht vielleicht die Möglichkeit, dass das Landratsamt als Aufsichtsbehörde eingeschaltet wird oder sich einschaltet. Bisher hat das Amt nur Informationen gegeben. "Von der Rechtsaufsichtsbehörde am Landratsamt Haßberge wurden Herrn Dr. Gottwald auf Anfrage lediglich die allgemeinen Voraussetzungen für die ordnungsgemäße Einreichung eines Bürgerbegehrens mitgeteilt", erklärte das Landratsamt am Freitag.
Wie geht es nun weiter? Fest steht, dass für ein Bürgerbegehren 302 gültige Unterschriften in Königsberg bis 8. Juni benötigt werden. Der Stadtrat wird laut Bürgermeister Bittenbrünn in seiner öffentlichen Sitzung am Dienstag, 29. Mai, darüber befinden, ob die formellen und materiellen Voraussetzungen für das Bürgerbegehren vorliegen. (Artikel 18a, Absatz 8 der Gemeindeordnung). Der Stadtrat werde folgende Punkte prüfen: Ob erstens die erforderliche Anzahl von Unterschriften vorliegt und zweitens ob die dem Begehren zugrundeliegende Fragestellung vom Stadtrat in der formulierten Form umgesetzt werden darf und kann.
Erst wenn in beiden Punkten die Zulässigkeit durch den Stadtrat festgestellt sei, trete eine Sperrwirkung für die Gemeindeorgane in Kraft, keine dem Begehren entgegenstehende Entscheidung zu treffen oder mit dem Vollzug einer derartigen Entscheidung zu beginnen, erklärte Bittenbrünn.
Der Bürgermeister erläutert weiter: "Sollte dies so zutreffen, hat der Stadtrat für den Bürgerentscheid an einem Sonntag innerhalb von drei Monaten nach Feststellung der Zulässigkeit die Vorbereitungen zu treffen. Zu diesem Bürgerentscheid können alle wahlberechtigten Bürger ihre Stimme abgeben. Abgestimmt wird über die im Bürgerentscheid gestellte Frage, die mit ja oder nein zu beantworten ist. Die Mehrheit muss zur Annahme in der Gemeindegröße von Königsberg mindestens 20 Prozent der wahlberechtigten Stimmen, also 604 Stimmen betragen", teilte Bittenbrünn mit.
Der Königsberger Erste Bürgermeister Claus Bittenbrünn (FW) wehrt sich gegen die Attacken des Sparkassenfusionskritikers Rainer Gottwald. In einer am Freitag verbreiteten Pressemitteilung weist Bittenbrünn die Vorwürfe des 73-Jährigen zurück, der heftige Kritik an der Stadt geübt hatte, weil sie einen Großteil der für das Bürgerbegehren zur Rückabwicklung der Sparkassenfusion eingereichten Unterschriften für ungültig erklärt hatte.
Bittenbrünn geht es auch darum, die eigene Stadtverwaltung in Schutz zu nehmen, die "im Sinne und für alle Bürger unserer Stadt handelt". Der Bürgermeister ruft die Königsberger zur Besonnenheit auf und bittet sie, nicht auf das "anscheinend perfekt funktionierende Geflecht von Falschaussagen, Falschanschuldigungen, Unterstellungen und Lügen" von Rainer Gottwald hereinzufallen. Bittenbrünn verteidigt die zum 1. Januar 2018 vollzogene Fusion der Sparkasse. Er sagt: "Mit der Fusion wurde eine leistungsfähige und vor allem zukunftsorientierte Sparkasse für unsere Region geschaffen. Die Behauptung, wir verschenken kommunales Eigentum, ist schlichtweg falsch. Königsberg hatte als Verbandsträger seinen Anteil an der Sparkasse Ostunterfranken und hat diesen jetzt an der erheblich größeren Sparkasse Schweinfurt-Haßberge. Königsberg hat keinerlei Identitätsverlust."
Der Fusionskritiker Rainer Gottwald und seine Mitstreiter hatten ab 9. Mai 299 Unterschriften für ein Bürgerbegehren zur Rückabwicklung im Rathaus abgegeben. Nach einer Prüfung hat die Stadt einen großen Teil der Unterschriften als ungültig abgelehnt. Nur 96 Unterschriften seien gültig, teilte die Stadt mit. Als Grund für die Ungültigkeit der meisten Unterschriften gibt die Stadt eine mangelhafte Begründung auf den Zetteln mit den Unterschriften an.
Gottwald sieht das völlig anders. Er hat die schriftliche Nachricht aus dem Rathaus sogar als "Kriegserklärung" gewertet und gegenüber unserer Zeitung rechtliche Schritte angekündigt (Verwaltungsgericht Würzburg). Wie der Streit um die Unterschriften ausgeht, erscheint derzeit völlig offen. Es besteht vielleicht die Möglichkeit, dass das Landratsamt als Aufsichtsbehörde eingeschaltet wird oder sich einschaltet. Bisher hat das Amt nur Informationen gegeben. "Von der Rechtsaufsichtsbehörde am Landratsamt Haßberge wurden Herrn Dr. Gottwald auf Anfrage lediglich die allgemeinen Voraussetzungen für die ordnungsgemäße Einreichung eines Bürgerbegehrens mitgeteilt", erklärte das Landratsamt am Freitag.
Wie geht es nun weiter? Fest steht, dass für ein Bürgerbegehren 302 gültige Unterschriften in Königsberg bis 8. Juni benötigt werden. Der Stadtrat wird laut Bürgermeister Bittenbrünn in seiner öffentlichen Sitzung am Dienstag, 29. Mai, darüber befinden, ob die formellen und materiellen Voraussetzungen für das Bürgerbegehren vorliegen. (Artikel 18a, Absatz 8 der Gemeindeordnung). Der Stadtrat werde folgende Punkte prüfen: Ob erstens die erforderliche Anzahl von Unterschriften vorliegt und zweitens ob die dem Begehren zugrundeliegende Fragestellung vom Stadtrat in der formulierten Form umgesetzt werden darf und kann.
Erst wenn in beiden Punkten die Zulässigkeit durch den Stadtrat festgestellt sei, trete eine Sperrwirkung für die Gemeindeorgane in Kraft, keine dem Begehren entgegenstehende Entscheidung zu treffen oder mit dem Vollzug einer derartigen Entscheidung zu beginnen, erklärte Bittenbrünn.