Dass es am Ende auf einen Vergleich hinauslaufen würde, war nicht zu erwarten. Immerhin ging es um Faustschläge, einen abgerissenen Tränenkanal und einmal sogar um die Vermutung, ob Männer womöglich absichtlich aufeinander gehetzt worden waren. Doch was am Dienstag von der wegen vorsätzlicher Körperverletzung anberaumten Verhandlung im Amtsgericht blieb, war eine unübersichtliche Lage.
Nein, so wirklich die Hand ergreifen wollte ein Geschädigter des Vorfalls vom Ragnarök-Festival 2017 nicht, als ihm der 30-jährige Seßlacher im Gerichtsaal eine Entschuldigung aussprach. "Ich nehme das jetzt mal so hin", war eine eher reservierte Reaktion. Der Grund dafür lag in den Abendstunden des 20. April 2017, als der junge Mann, der später auch von Rechtsanwalt Martin Umlauff als Nebenkläger vertreten wurde, einem Bekannten zur Hilfe kommen wollte. Dieser war vom 30-Jährigen mit einer Art Links-rechts-Kombination aus zwei Faustschlägen niedergestreckt worden. Im Bemühen, ihm aufzuhelfen, erhielt auch der 24-jährige Helfer einen gezielten Schlag gegen das Gesicht, wobei er den Abriss des Tränenkanals erlitt.
Sollte der Seßlacher das alles wirklich so beabsichtigt haben? Die Einlassung dazu fiel bei dem Angeklagten deutlich begründeter aus. Es sei so gewesen, dass ihn plötzlich jemand gegen 23.45 Uhr in der Stadthalle wortwörtlich am Hals gepackt und fest zugedrückt habe. "Ich habe ihm gesagt, er solle mich loslassen, sonst schieß ich ihm eine. Er hatte halt den Falschen an der Gurgel", so der Beschuldigte.
Da seiner Warnung nicht nachgekommen worden sei, habe er sich mit den Schlägen eben befreit. Auf die später im Verlauf der Verhandlung vom Nebenklägeranwalt gestellte Frage, ob es gleich so rabiat habe geschehen müssen, entgegnete der Gefragte: "Das ist effektiv." Auch gab er an, zwar die Folgen zu bedauern, nicht aber die Art und Weise seines Befreiungsvorgehens.
Der Mann, der dem Angeklagten an die Gurgel gegangen sein soll, machte im Zeugenstand vor Richter Stefan Jäger und den die Staatsanwaltschaft vertretenden René Waldmann die Aussage, wonach er dem Beschuldigten nicht an den Hals gegangen sei. Doch dieser hatte zum damaligen Zeitpunkt über zwei Promille. Ein verlässlicher Zeuge? Noch dazu, wo ein Security-Mitarbeiter im Verlauf der Verhandlung aussagen sollte, dass es sehr wohl zu einem Griff an den Hals kam.
Doch warum der Griff an den Hals? Beim Versuch die Hintergründe des Geschehens zu beleuchten, kam auf, dass eine Bekannte der beiden niedergeschlagenen Männer sich wohl von einem weiteren Ragnarök-Gast belästigt fühlte. Dieser Gast habe vor der Bühne Pogo getanzt, ein Tanz, bei dem es darauf ankommt, sich mit seinem Körpergewicht gegen jemanden zu werfen. Davon habe sich die Frau bedroht gefühlt und darum ihren Bekannten auf diesen Tänzer hingewiesen. Das zu klären und diesen Störenfried zu maßregeln, nahm der Bekannte der Frau in die Hand, landete aber wohl über eine Verwechslung beim Angeklagten.
Doch auch diese Bekannte, eine Versandleiterin aus Fürth, sollte noch beleuchtet werden. Grund dafür war auch die Aussage einer weiteren Zeugin, die vorbrachte, dass jene Frau schon öfter Männer auf Festivals gegeneinander ausgespielt habe, wobei es zu Kloppereien gekommen sei. Als die 23-jährige Fürtherin dann aber im Zeugenstand auftrat, konnte sie auch diesen Verdacht zerstreuen. Vom gewalttätigen Vorfall selbst will die Frau nichts mitbekommen haben. Jedoch lieferte sie eine Charakterzeichnung ihres Bekannten, die diesen nicht in gutem Licht dastehen ließ. Den Mann, den sie auf den Pogo-Tänzer hinwies, schilderte sie als einen in betrunkenem Zustand zum Pöbeln neigenden Rechtsradikalen.
Es gab viele Unwägbarkeiten in dem Verfahren, bei dem Richter Jäger festhielt, dass "es Dinge gibt, die werden im Dunkeln bleiben".
Da es keine Beweislast gegen den Angeklagten gab und der erste Geschädigte auf eine Strafverfolgung verzichtete, blieb nur noch der Nebenkläger. Er sollte sich, anwaltlich beraten, auf einen Vergleich einlassen. Mit Erhalt von 3000 Euro vom Angeklagten ist für den die ganze Angelegenheit vom Tisch.
Nein, so wirklich die Hand ergreifen wollte ein Geschädigter des Vorfalls vom Ragnarök-Festival 2017 nicht, als ihm der 30-jährige Seßlacher im Gerichtsaal eine Entschuldigung aussprach. "Ich nehme das jetzt mal so hin", war eine eher reservierte Reaktion. Der Grund dafür lag in den Abendstunden des 20. April 2017, als der junge Mann, der später auch von Rechtsanwalt Martin Umlauff als Nebenkläger vertreten wurde, einem Bekannten zur Hilfe kommen wollte. Dieser war vom 30-Jährigen mit einer Art Links-rechts-Kombination aus zwei Faustschlägen niedergestreckt worden. Im Bemühen, ihm aufzuhelfen, erhielt auch der 24-jährige Helfer einen gezielten Schlag gegen das Gesicht, wobei er den Abriss des Tränenkanals erlitt.
Sollte der Seßlacher das alles wirklich so beabsichtigt haben? Die Einlassung dazu fiel bei dem Angeklagten deutlich begründeter aus. Es sei so gewesen, dass ihn plötzlich jemand gegen 23.45 Uhr in der Stadthalle wortwörtlich am Hals gepackt und fest zugedrückt habe. "Ich habe ihm gesagt, er solle mich loslassen, sonst schieß ich ihm eine. Er hatte halt den Falschen an der Gurgel", so der Beschuldigte.
Rabiat, aber effektiv
Da seiner Warnung nicht nachgekommen worden sei, habe er sich mit den Schlägen eben befreit. Auf die später im Verlauf der Verhandlung vom Nebenklägeranwalt gestellte Frage, ob es gleich so rabiat habe geschehen müssen, entgegnete der Gefragte: "Das ist effektiv." Auch gab er an, zwar die Folgen zu bedauern, nicht aber die Art und Weise seines Befreiungsvorgehens. Der Mann, der dem Angeklagten an die Gurgel gegangen sein soll, machte im Zeugenstand vor Richter Stefan Jäger und den die Staatsanwaltschaft vertretenden René Waldmann die Aussage, wonach er dem Beschuldigten nicht an den Hals gegangen sei. Doch dieser hatte zum damaligen Zeitpunkt über zwei Promille. Ein verlässlicher Zeuge? Noch dazu, wo ein Security-Mitarbeiter im Verlauf der Verhandlung aussagen sollte, dass es sehr wohl zu einem Griff an den Hals kam.
Bedrohung durch Pogo?
Doch warum der Griff an den Hals? Beim Versuch die Hintergründe des Geschehens zu beleuchten, kam auf, dass eine Bekannte der beiden niedergeschlagenen Männer sich wohl von einem weiteren Ragnarök-Gast belästigt fühlte. Dieser Gast habe vor der Bühne Pogo getanzt, ein Tanz, bei dem es darauf ankommt, sich mit seinem Körpergewicht gegen jemanden zu werfen. Davon habe sich die Frau bedroht gefühlt und darum ihren Bekannten auf diesen Tänzer hingewiesen. Das zu klären und diesen Störenfried zu maßregeln, nahm der Bekannte der Frau in die Hand, landete aber wohl über eine Verwechslung beim Angeklagten. Doch auch diese Bekannte, eine Versandleiterin aus Fürth, sollte noch beleuchtet werden. Grund dafür war auch die Aussage einer weiteren Zeugin, die vorbrachte, dass jene Frau schon öfter Männer auf Festivals gegeneinander ausgespielt habe, wobei es zu Kloppereien gekommen sei. Als die 23-jährige Fürtherin dann aber im Zeugenstand auftrat, konnte sie auch diesen Verdacht zerstreuen. Vom gewalttätigen Vorfall selbst will die Frau nichts mitbekommen haben. Jedoch lieferte sie eine Charakterzeichnung ihres Bekannten, die diesen nicht in gutem Licht dastehen ließ. Den Mann, den sie auf den Pogo-Tänzer hinwies, schilderte sie als einen in betrunkenem Zustand zum Pöbeln neigenden Rechtsradikalen.
Es gab viele Unwägbarkeiten in dem Verfahren, bei dem Richter Jäger festhielt, dass "es Dinge gibt, die werden im Dunkeln bleiben".
Da es keine Beweislast gegen den Angeklagten gab und der erste Geschädigte auf eine Strafverfolgung verzichtete, blieb nur noch der Nebenkläger. Er sollte sich, anwaltlich beraten, auf einen Vergleich einlassen. Mit Erhalt von 3000 Euro vom Angeklagten ist für den die ganze Angelegenheit vom Tisch.