Bei einer in Dettelbach aufgefunden wilden Graugans ist die hoch ansteckende Geflügelpest nachgewiesen worden. Das vom Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit nachgewiesene H5N1-Geflügelpestvirus wurde vom nationalen Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut bestätigt. Derzeit kommt es zu verstärkten Funden bei Wildvögeln, besonders bei wildem Wassergeflügel, in ganz Bayern. Folgende Informationen sind einer Pressemitteilung des Landratsamtes Kitzingen entnommen.

Geflügelpestviren sind sehr beständig und können über verschiedene Wege und Vektoren direkt, etwa bei Kontakt zu Wildvögeln oder anderem Hausgeflügel, bei Ausstellungen oder beim Handel, in einen Bestand gelangen. Das kann aber auch indirekt passieren, zum Beispiel über kontaminiertes Wasser, Futter, Schuhwerk oder kontaminierte Gerätschaften.

Sicherheitsmaßnahmen im Landkreis Kitzingen bereits im November verstärkt

Daher wurden schon im November verstärkte Biosicherheitsmaßnahmen zum Schutz vor einer Ausbreitung der Geflügelpest im Landkreis Kitzingen per Allgemeinverfügung angeordnet. So gilt im Landkreis ein Fütterungsverbot für Wildvögel - außer für Singvögel -, ein Ausstellungsverbot für Geflügel und verstärkte Biosicherheitsmaßnahmen für alle Geflügelhalter.

Unbedingt ist darauf zu achten, so das Landratsamt Kitzingen, dass der direkte und indirekte Kontakt von Hausgeflügel zu Wildvögeln unterbunden wird. Das Landratsamt warnt: Nutzen Sie kein Oberflächenwasser oder über Dachflächen aufgefangenes Regenwasser zum Tränken von Geflügel und füttern Sie Ihr Geflügel nur an Stellen, die für Wildvögel nicht zugänglich sind. Zudem sollten die Haltungseinrichtungen nur von befugten Personen unter Einhaltung von Hygienemaßnahmen, unter anderem Schutzkleidung, Schuhwechsel und Händereinigung, betreten werden.

Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter im näheren Umkreis von Sammel- und Futterplätzen von wildem Wassergeflügel (Wildgänse und Wildenten oder Schwäne) werden um besondere Vorsicht gebeten.