Der Bürgerantrag der Marktbreiter Grünen – "Lasst das Rathaus in der Stadt" – ist rechtlich nicht zulässig. Das beschloss der Stadtrat am Montagabend nach der Analyse einer umfangreichen Stellungnahme der Verwaltung bei einer Gegenstimme.

Mit dem Antrag wollten Bündnis 90/Die Grünen in Marktbreit erreichen, dass es keinen Verwaltungsneubau auf der grünen Wiese gibt, sondern weiter das Rathaus, erweitert durch Liegenschaften in der Stadt, für die Unterbringung der Mitarbeitenden der Verwaltungsgemeinschaft genutzt wird. Grundsätzlich, so die Verwaltung, ist ein solcher Antrag natürlich zulässig, muss aber einige "formelle" und "materielle" Anforderungen erfüllen. Und das ist nicht der Fall. Denn anstelle von drei vertretungsberechtigten Personen sind vier genannt, was alleine den Antrag schon unzulässig macht. Zudem wurde die Verwaltung der Stadt an die Verwaltungsgemeinschaft übertragen, der Antrag hat also keine gemeindliche Angelegenheit mehr zum Inhalt.

Ferienbetreuung in diesem Jahr

"Fakt ist, dass das so vorgeschrieben ist, wir müssen uns dran halten", sagte Bürgermeister Harald Kopp und wies darauf hin, dass ein anderer Beschluss vom Landratsamt korrigiert werden würde. Etwas kryptische war die Aussage des Bürgermeisters, es habe eine Informationsveranstaltung gegeben, bei der über den Neubau und die Baukosten geredet wurde und sich dabei neue Aspekte ergeben hätten. Am Ende seien es sechs Gemeinden, die über die Zukunft der Verwaltungsgemeinschaft bestimmen und nicht nur der Marktbreiter Stadtrat, so Kopp.

Im Jahr 2023 wird es in Marktbreit wieder eine Ferienbetreuung geben, die in den vergangenen Jahren coronabedingt ausgefallen war. Um gleiche Betreuungskosten für alle Eltern anbieten zu können, legen nun die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der VG-Gemeinden einen mit der AWO abgestimmten Vorschlag in den jeweiligen Ratsgremien vor.

Demnach soll einheitlich pro Kind ein Elternbeitrag von 17 Euro pro Tag erhoben werden, den Rest trägt die jeweilige Gemeinde. Je nach Anzahl der Kinder liegt dieser Gemeindeanteil bei 36 Euro bei zehn zu betreuenden Kindern und sinkt auf 18 Euro, wenn 25 Kinder betreut werden. Die AWO wird die Betreuung nur für die Gemeinden anbieten, die die gleichen Kosten erheben. Florian Wallochny fand zwar den Elternanteil als ein wenig niedrig, stimmte dann aber, wie alle anderen Räte, dem Beschluss zu.

Keine Veröffentlichung von Parteien

Nun wird es gar keine Veröffentlichung von Parteien in den Schaukästen gegenüber dem Rathaus mehr geben. Ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen, ebenso wie CSU und SPD dort Informationen veröffentlichen zu können, ist zwar platztechnisch möglich, bei ähnlichen Anträgen weiterer politischer Gruppierungen wäre das aber eng geworden. So stimmte am Ende eine Mehrheit von elf zu fünf Räten dem Antrag von CSU-Rat Maximilian Zink zu, alle Parteien aus den Kästen zu verbannen.

Im Mai, so verkündete der Bürgermeister, startet das Planfeststellungsverfahren für den Neubau der Marktbreiter Autobahnbrücke.

Die Ungewissheit über die Sanierung der KT 18 bei Gnodstadt ist nun Gewissheit: Wie Kopp sagte, bekommt der Abschnitt zwischen der Autobahn und dem Ortseingang eine neue Fahrbahndecke, der Rest bleibt unberührt.