Es war ein Indizienprozess vor dem Amtsgericht Bamberg, der nun einen 31-jährigen Georgier für sechs Monate hinter Gitter gebracht hat.
Kurz vor Jahreswechsel um ein Uhr nachts in einem mexikanischen Restaurant in Bamberg. Gerade noch hatte sich die 22-jährige Studentin Andrea K. (Name geändert) mit ihrer Schwester und dem gemeinsamen Onkel an einem Stehtisch unterhalten. Plötzlich fühlte sie, "wie mir jemand auf den Arsch haut". Als sie sich umdrehte, erblickte sie drei Männer, die gerade von den Toiletten gekommen waren. Einen davon hatte sie zuvor bereits unfreiwillig kennengelernt - und er blickte sie an. Wassili J. hatte ihr während des Aufenthaltes in der Lokalität immer wieder eindeutige Blicke zugeworfen, dann als der Onkel an der Bar Nachschub holte, sich ihr auch körperlich genähert.
"Es war offensichtlich, was er wollte." Er sei bei seiner Anmache betrunken gewesen, so Andrea K. Sie habe ihm deutlich gesagt, sie hätte einen festen Freund und bat ihn, sie in Ruhe zu lassen. Woraufhin Wassili J. meinte, sie sage das nur, weil er Ausländer sei. Er sei dann "angepisst" gewesen und wäre weggegangen. Wenig später ereignete sich der Vorfall mit der Hand auf dem Hintern. Kurzerhand stellte sie den grinsenden Wassili J. zur Rede. "Solche sexuellen Belästigungen sind leider an der Tagesordnung." Sie habe das auch schon öfters erlebt. "Ich war in dem Moment voll wütend, dass Männer sich das herausnehmen."
Doch Wassili J., der als Beruf Monteur für Sicherheits- und Alarmanlagen angab, stritt die sexuelle Belästigung ab, "wurde voll aggressiv und hat sich aufgeplustert". Es folgte ein Lokalverweis durch den 20-jährigen Barkeeper, den Wassili J. nicht akzeptierte. Erst der 23-jährige Türsteher konnte ihn, nach höflicher Aufforderung dann auch mit handlichen Mitteln, aus dem Gastraum befördern. Auf dem Weg gab es noch einige Beleidigungen durch Wassili J., wie der Türsteher erklärte.
Draußen brach sich die aufgestaute Wut Bahn, und mit etlichen Tritten gegen die Eingangstür ging diese so weit zu Bruch, dass sie sich bis heute nicht mehr schließen lässt. Der Laden sei seitdem Tag und Nacht offen, so der Angestellte.


Mehrere Augenzeugen

Die Sachbeschädigung an der hölzernen Eingangstüre, deren Reparatur mindestens 500 Euro kosten wird, räumte Wassili J. ein. Allerdings blieb ihm angesichts der Beweislage, es gab mehrere Augenzeugen und eine
Aufzeichnung der Überwachungskamera, auch kaum etwas anderes übrig. Was er vehement bestritt, war die sexuelle Belästigung. Von eineinhalb Zeugen sprach Rechtsanwalt Alexander Wessel (Haßfurt). Wobei keiner die Tat selbst mit eigenen Augen gesehen hatte. "Der Tatnachweis ist nicht geführt."
Stattdessen brachte Wassili J.s Verteidiger einen ominösen Unbekannten ins Spiel, der die Tat begangen haben sollte, meinte dann ersatzweise, es könne im Gedränge ja auch eine unbeabsichtigte Berührung gewesen sein, und forderte sodann einen Freispruch bezüglich des Anklagepunktes der sexuellen Belästigung. Und eine Bewährungsstrafe für die Sachbeschädigung, die er sich damit erklärte, dass sein Mandant über den unberechtigten Vorwurf in Rage geraten sei. Zudem schlug er ein Einreiseverbot vor.
Für Richterin Marion Aman wie für die bayerische Justiz war Wassili J. kein Unbekannter. Bereits drei Vorstrafen in den vergangenen drei Jahren, sämtlich wegen Diebstahls, standen zu Buche. Zweimal war er an den Amtsgerichten Schwabach und Erlangen mit Geldstrafen von zehn bzw. dreißig Tagessätzen davongekommen. Erst Richterin Aman griff 2016 zu einer siebenmonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung. In dieser Bewährungszeit hatte Wassili J. die nun angeklagten Taten begangen. An seiner Schuld hatte die Amtsrichterin keine Zweifel.
Zudem wurde deutlich, dass Wassili J. sich zum Zeitpunkt der Tat schon längst nicht mehr in Deutschland hätte aufhalten dürfen. Nachdem er 2015 aus Georgien eingereist war, wurde sein Asylantrag im August 2016 abgelehnt und er zur Ausreise aufgefordert.
Nun muss er erst einmal die sieben Monate der vorherigen Verurteilung plus die sechs Monate des aktuellen Prozesses minus die vier Monate Untersuchungshaft absitzen. Nach den neun verbleibenden Monaten Gefängnis dürfte sich sofort die Abschiebehaft anschließen - und der Rückflug nach Georgien, der bereits für Februar 2018 vorgesehen war.