Am Donnerstag stand eine Frau aus dem Kreis Forchheim vor dem Amtsgericht Erlangen. Sie wurde verurteilt, weil sie in Baiersdorf rund 1000 Briefsendungen statt auszuliefern in den Müll geworfen hatte. Der Beklagten wurde zur Last gelegt gegen das Post- und Fernmeldegeheimnis verstoßen zu haben.
Kurz bevor die Beklagte im Gerichtssaal Platz nahm, wandte sie sich direkt an einen Geschädigten: "Ich weiß nicht was mich da geritten hat. Es tut mir wirklich sehr leid!", bedauerte sie.
Zu den Vorwürfen, die der Staatsanwalt verlas, äußerte sich die Beklagte aber nicht persönlich. Sie überließ es ihrem Verteidiger Gero Loyens eine entsprechende Erklärung zu verlesen. Darin legte die Mandantin ein umfassendes Schuldgeständnis ab.


Anforderungen nicht gewachsen

Begangen hatte sie die Tat, weil sie von dem Arbeitspensum überfordert gewesen sei. Als sie 2016 das Arbeitsverhältnis bei der Deutschen Post antrat, war es noch erträglich. Immerhin wurde sie angelernt und musste den Verteilbezirk nicht alleine übernehmen.
Nach Ende der Anlernphase war sie dem Arbeitspensum nicht mehr gewachsen. Mehrmals wurde sie von der Deutschen Post deshalb abgemahnt. "Aber sie wollte sich und ihrer Familie ihre Überforderung nicht eingestehen", führte ihr Verteidiger an. Aus Verzweiflung habe die Angeklagte deshalb bei zwei Touren insgesamt 1000 Briefsendungen im Mülleimer einer Baiersdorfer Firma entsorgt.


MIt Verspätung zugestellt

Die Briefe wurden gefunden und konnten mit Verzögerung doch noch zugestellt werden. Wie der Anwalt ausführte, habe die Beklagte eingesehen, dass die Tätigkeit als Brief- und Paketbote nichts für sie ist. Inzwischen arbeitet sie wieder als Kommunikationskauffrau in Nürnberg.
Während der Ausführungen des Verteidigers zittern die Hände der Angeklagten merklich, was sich auch bis zur Urteilsverkündung nicht legte. Nervös spielen ihre Finger mit dem Ring an ihrer linken Hand.
Aufgrund des umfassenden Geständnisses verzichtete Richter Wolfgang Gallasch nach Rücksprache mit Staatsanwalt Peter Adelhardt auf die Anhörung der zwei vorgeladenen Zeugen. Sie waren geladen worden, weil bis zur Hauptversammlung kein Geständnis der Angeklagten vorlag.
Mit Blick auf das Führungszeugnis mahnte Richter Wolfgang Gallasch: "Jetzt müssen Sie sich mal zusammenreißen, sonst fahren Sie ein!" Die Angeklagte ist nämlich kein unbeschriebenes Blatt. Insgesamt fünfmal wurde sie wegen versuchten Betruges, Betruges, Unterschlagung und Urkundenfälschung verurteilt. Die Taten hatten ihr bereits empfindliche Bewährungsstrafen und Geldbußen eingebracht.


Sechs Monate auf Bewährung

Die volle Härte des Gesetzes trifft sie bei den unterschlagenen Briefen jedoch nicht. Richter Gallasch wertete das umfassende Geständnis, das Fehlen einschlägiger Vorbestrafung und die Tatsache, dass sie nur bei zwei Touren gegen das Fernmeldegeheimnis verstoßen hatte, als strafmildernde Umstände. Für die Angeklagte sprach außerdem, dass sie sich nicht durch die Tat bereichern wollte.
Nach sorgfältiger Abwägung verurteilte er die Geständige zu einer sechs monatigen Bewährungsstrafe. Als Auflagen wurde eine Bewährungszeit von drei Jahren und eine Geldstrafe von insgesamt 1000 Euro festgelegt. Der Betrag ist zu Gunsten einer therapeutischen Wohngemeinschaft für Menschen, die aufgrund ihrer Straffälligkeit keine Wohnung finden.