Zum Bericht "Bei Schäufela dem Wind gelauscht" im FT vom 13. August : Die Akzeptanz industrieller Windkraftanlagen im ländlichen Raum lässt sich nicht erreichen, wenn diese den dort lebenden Menschen oktroyiert werden. So geschehen bei den drei Windrädern in der Gemeinde Vestenbergsgreuth.

Die bei der Einweihungsfeier Erschienenen blieben wohl deshalb beim Feiern, weil an diesem Tag das Windrad still stand. Bei einem Betrieb wären die Besucher scharenweise geflohen. Anwohnern wird jedoch zugemutet, ab einem Abstand von 500 Metern neben diesen Anlagen zu wohnen.

Da hilft es auch niemandem, wenn sogenannte Serrations, also Lärmminderer, verbaut werden, die der Windradhersteller Nordex als Nachrüstoption anbietet. Dadurch soll eine Lärmreduzierung von ca. 1,5 Dezibel erfolgen. Für 100 000 EUR ist dies ein Schnäppchen, da mit der Nachrüstung gleichzeitig die Betriebsleistung um 13 Prozent verbessert werden soll. Dies wurde der Öffentlichkeit leider verschwiegen. Zudem erfolgen keine Aussagen darüber, wie viele Kilowattstunden nun tatsächlich im vergangenen Jahr mit dem "Windpark Steigerwald" eingefahren wurden.

Zum Glück stehen die Anlagen im Sommer meistens still, so dass man während dieser Zeit nicht den Eindruck hat, neben einem Flughafen zu leben, auf dem ständig Flugzeuge starten, so wie dies bei windstarken Tagen vor meiner Haustüre der Fall ist. Für die unaufhörlich rot blinkenden Lichter in der Nacht wurde allerdings keine Nachrüstung eingebaut. Verständlich, weil dadurch der Ertrag nicht gesteigert wird.

Heutzutage ist es keine besondere Leistung, Windindustrieanlagen in die freie Natur oder in Wälder zu bauen. Die Windkraftlobby zahlt großzügig an Projektierer und weitere Involvierte, die ihr Land hierfür verpachten. Auch Prozesskosten sind für diese kein Problem, wohingegen betroffene Anwohner privat meist fünfstellige Summen ausgeben müssen. Gerichte entscheiden jedoch meist unter Einfluss des jeweiligen Zeitgeistes, so dass der arme Bürger derzeit von vornherein schlechte Karten bei Gerichtsverfahren bis zum VGH München hat.

So auch in Vestenbergsgreuth: Die Klagen dreier Privatpersonen sowie der Nachbargemeinde Burghaslach wurden abgewiesen. Bei einer Petition an den Wirtschaftsausschuss des Bayerischen Landtags im Jahr 2015 lagen über 200 Unterschriften von Gegnern aus den umliegenden Dörfern vor. Herr Nussel hat die Petition damals eher despektierlich abgeschmettert.

Durch die herrschende 10H-Regelung ist die Willkür diverser Landwirte nun zum Glück massiv eingeschränkt. Fazit: Wer ein Haus besitzt, um das Windindustrieanlagen errichtet werden, hat die A-Karte in unserem Land. Christine Spahn

Vestenbergsgreuth