Das Landratsamt macht alle Schüler und Eltern darauf aufmerksam, dass die Anträge auf Erstattung der Fahrtkosten für den Schulweg im Schuljahr 2025/2026 dem Landratsamt Haßberge bis spätestens 31. Oktober vorliegen müssen. Verspätet eingegangene Anträge können wegen Überschreitung der gesetzlichen Ausschlussfrist nicht mehr berücksichtigt werden.
Insbesondere die Abiturienten , deren Schulzeit nun zu Ende geht, können die Anträge bereits jetzt abgeben, denn je früher der Antrag eingeht, desto schneller kann er letztlich bearbeitet werden.
320 und 490 Euro
Die Belastungsgrenze (Eigenanteil) beträgt 320 Euro pro Schülerin oder Schüler und Schuljahr sowie 490 Euro pro Familie und Schuljahr . Das bedeutet, dass zum Beispiel Gymnasiasten , die ein 365-Euro-Ticket haben, auf Antrag 45 Euro zurückerstattet bekommen, sofern die erfüllt sind. In bestimmten Ausnahmefällen (zum Beispiel Kindergeldbezug für drei oder mehr Kinder) entfällt die Belastungsgrenze.
Voraussetzungen
Eine Kostenerstattung können grundsätzlich Schüler der weiterführenden Schulen ab der elften Klasse geltend machen, außerdem Schüler, die eine öffentliche oder staatlich anerkannte Berufsschule, Berufsfachschule, Fachoberschule oder Berufsoberschule besuchen. Ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht, wenn der Schulweg (einfache Strecke) mehr als drei Kilometer beträgt und die nächstgelegene Schule besucht wurde.
Bevorzugt online
Die Fahrtkostenrückerstattung „Online“ zum Schuljahresende ersetzt den bisherigen orangen Papierantrag auf Fahrtkostenerstattung. In Ausnahmefällen können jedoch Papieranträge gestellt werden.
Fragen hierzu beantwortet das Landratsamt , Sachgebiet Schülerbeförderung , unter Telefon 09521/27475. red