Update, 4. März 2021:
Wie die Freiwillige Feuerwehr Schonungen an der Grenze des Landkreises Haßberge zum Landkreis Schweinfurt meldete, gab es auch in ihrem Gebiet zwei Einsätze wegen Flächenbränden:
So hätten theoretisch am Dienstag um 14.14 Uhr einige Quadratmeter im Waldgebiet "Hegholz" bei Schonungen brennen können - in den Wäldern sind die abgestorbenen Zweige nach den paar sonnigen Tagen abgetrocknet und fangen leicht Feuer: Ein Augenzeuge hatte laut Bericht der Feuerwehr Jugendliche dabei beobachtet, wie sie im Wald in ihrem gebauten Lager zündelten. Da wählte er zur Sicherheit den Notruf. Beim Eintreffen von Feuerwehr und Polizei hatten sich die Jugendlichen bereits aus dem Staub gemacht. Da von den Brandresten keine Gefahr mehr ausging, war ein Eingreifen der Feuerwehr nicht von Nöten. Die Polizei hinterließ eine schriftliche Belehrung.
Im Einsatz waren hier die Feuerwehr und die Rot-Kreuz-
Nächster Einsatzort war dann bei Schweinfurt die Untere Mainleite.
Hier zeigte sich laut Feuerwehr deutlich Rauchentwicklung im Wald zwischen Mainberg und Schweinfurt, und so wurden die Feuerwehren aus Mainberg und Schonungen am Mittwochmittag zum Einsatz gerufen. Vor Ort angekommen, stellte sich heraus das ein Grundstückseigentümer an zwei Punkten Gartenabfälle verbrannte.
Da das Grundstück jedoch im Zuständigkeitsbereich der Stadt Schweinfurt liegt, stellte die Feuerwehr Schonungen mit ihrem Tanklöschfahrzeug bis zum Eintreffen der Feuerwehr Schweinfurt eine Brandwache.
Die Vorfälle sieht die Feuerwehr und die Polizei als guten Grund, auf die Hintergründe aufmerksam zu machen:
Was sollten Sie beim Feuer machen beachten?
Ganz allgemein gilt: Für die Umgebung dürfen keine Brandgefahren entstehen können (§ 3 Abs. 1 Satz 1 VVB). Offene Feuer sind in der Regel erlaubnisfrei, wenn folgende Entfernungen eingehalten werden:
- mindestens 100 Meter von einem Wald (Art. 17 Abs. 1 BayWaldG)
- mindestens 100 Meter von leicht entzündbaren Stoffen (§ 4 Abs. 1 Satz 2 VVB)
- mindestens fünf Meter von Gebäuden aus brennbaren Stoffen, vom Dachvorsprung ab gemessen (§ 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VVB)
- mindestens fünf Meter von sonstigen brennbaren Stoffen (§ 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 VVB)
Bei geringeren Entfernungen von einem Wald ist eine Erlaubnis der Kreisverwaltungsbehörde (Art. 17 Abs. 1, Art. 39 und 42 BayWaldG), bei geringeren Entfernungen von leicht entzündbaren Stoffen, Gebäuden aus brennbaren Stoffen und sonstigen brennbaren Stoffen eine Ausnahme der Gemeinde (§ 25 VVB) erforderlich. Die Gemeinden können für ihr Gemeindegebiet im Einzelfall weitergehende Anordnungen treffen sowie ggf. weitergehende Gemeindeverordnungen erlassen, (§ 24 Abs. 1 Satz 1, 2 Nr. 3 VVB und § 26 Abs. 2 VVB).
Ein Vorfall im Landkreis Haßberge
Zum Glück schnell entdeckt und sofort der Integrierten Leitstelle Schweinfurt (ILS) gemeldet wurde am Dienstagnachmittag ein größerer Flächenbrand in der Nähe von Goßmannsdorf . An einem Waldrand brannte ein etwa 2500 Quadratmeter großes Flurstück.
Die Feuerwehren aus Hofheim und Goßmannsdorf waren nach der Alarmierung mit mehr als 30 Einsatzkräften schnell vor Ort. Von einem Waldweg bis zur Einsatzstelle musste eine gut 200 Meter lange Schlauchstrecke einen steilen Hang hinauf verlegt werden, berichtete Hofheims Kommandant und Einsatzleiter Karlheinz Vollert.
Das Feuer konnte schnell unter Kontrolle gebracht werden. Mit der Wärmebildkamera wurde die Fläche anschließend nach Glutnestern abgesucht und nachgelöscht, so dass der gesamte Einsatz rund zwei Stunden andauerte.
Wasser eingespart
Eine wertvolle Hilfe für die Feuerwehr war bei diesem Ereignis der Gerätesatz Flächenbrand. Anstatt herkömmlicher großer B- und C-Förderleitungen mit C-Strahlrohren werden hier C- und D-Leitungen mit D-Rohren eingesetzt, um den Brand schnell und effektiv bekämpfen zu können. Durch die Verwendung kleinerer Schlauchdurchmesser wird eine erhebliche Menge Wasser eingespart, denn der Hauptteil geht auf der langen Förderstrecke verloren. Auch kann der Aufbau wesentlich schneller und gegebenenfalls auch mit einer kleineren Mannschaft erfolgen. Es ist somit möglich, mit einer kleineren Wassermenge einen wesentlich größeren Bereich abzulöschen. Die Wassermenge der D-Rohre reicht im Regelfall aus.