Ein Röttenbacher Bürger beantragte bei der Gemeinde den Erlass einer Baumschutzverordnung, wie sie beispielsweise Herzogenaurach kennt. Der Bauausschuss prüfte dies und kam zu dem Ergebnis, dass sie in Röttenbach nicht nötig ist. Zum einen, so Bürgermeister Ludwig Wahl (FW) in der jüngsten Gemeinderatssitzung, entscheide sich die Gemeinde nur in unumgänglichen Fällen dazu, Bäume auf öffentlichem Grund zu entfernen. So weit es gehe, werden sie zurückgeschnitten und gepflegt. Wahl erinnerte an den Erhalt der Linden vor der Schule, wo nur ein fast abgestorbener Baum gefällt wurde. "Wir gehen sehr sorgsam mit unseren Bäumen um", betonte Wahl. Alle Bäume auf öffentlichem Grund würden regelmäßig von einem Sachverständigen kontrolliert. Viele Bäume auf privatem Grund seien durch die Bebauungspläne geschützt. Zudem schütze auch eine Baumschutzverordnung einen Baum dann nicht, wenn er zu einer Gefahr des Nachbargrundstücks wird. Lp