Der Heßdorfer Gemeinderat hatte über den Abschluss eines Vertrages mit dem Entwässerungsbetrieb der Stadt Erlangen (EBE) zum Betrieb der Pumpstation und der Druckleitung im Bereich der Kläranlage Hannberg zu beschließen. Der Vertragsentwurf war bereits im Februar mit dem Ergebnis beraten worden, dass die Verwaltung zunächst die personellen Kapazitäten des Betriebspersonals sowie die finanziellen Auswirkungen der Betriebsführung aufzeigen soll.
In Abstimmung mit der gemeindlichen Betriebsleitung wurde festgestellt, dass die anstehenden betrieblichen Änderungen im Bereich der Kläranlage die Übernahme der Betriebsführung für die Pumpstation und die Druckleitung ermöglichen. Sowohl die personellen Kapazitäten wie auch die fachliche Qualifikation des gemeindlichen Personals seien gegeben.
Die Betriebsführung der pneumatischen Hebeanlage erfordert eine fortdauernde Kontrolle. Aus den bisherigen betrieblichen Erfahrungen wird eine notwendige Arbeitszeit von etwa zwei Stunden für die reinen Kontrollarbeiten angesetzt. Hinzu kommen Aufwendungen für die Behebung von Betriebsstörungen.
Der Hauptunterschied bei der Ausführung durch den Entwässerungsbetrieb einerseits oder durch das gemeindliche Personal andererseits liege in der Fahrtstrecke zwischen Erlangen und Hannberg. Die angestellten Berechnungen des Betriebsleiters führen zu einer Kosteneinsparung in Höhe von rund 6000 Euro für den Fall der gemeindlichen Übernahme. Nach Auffassung der Verwaltung ist die Übernahme der Betriebsführung durch das gemeindliche Personal ganz eindeutig die wirtschaftlich sinnvollere Lösung. Dem Vertrag wurde zugestimmt und es wird auch ein Wartungsvertrag mit einer Fachfirma abgeschlossen. Dieser beinhaltet eine turnusgemäße jährliche Fachwartung mit einem Kostenaufwand in Höhe von etwa 600 Euro pro Jahr. sae
In Abstimmung mit der gemeindlichen Betriebsleitung wurde festgestellt, dass die anstehenden betrieblichen Änderungen im Bereich der Kläranlage die Übernahme der Betriebsführung für die Pumpstation und die Druckleitung ermöglichen. Sowohl die personellen Kapazitäten wie auch die fachliche Qualifikation des gemeindlichen Personals seien gegeben.
Die Betriebsführung der pneumatischen Hebeanlage erfordert eine fortdauernde Kontrolle. Aus den bisherigen betrieblichen Erfahrungen wird eine notwendige Arbeitszeit von etwa zwei Stunden für die reinen Kontrollarbeiten angesetzt. Hinzu kommen Aufwendungen für die Behebung von Betriebsstörungen.