Bei der Sitzung des Gemeinderates stieß Der Beschlussvorschlag zur "Neufassung der Friedhofs- und Bestattungssatzung" stieß im Großenseebacher Gemeinderat auf Kritik. "Warum sind bei uns eigentlich keine Grabeinfassungen erlaubt?", fragte Andreas Seeberger (CSU). Mit der Antwort von Bürgermeister Bernhard Seeberger, dass das irgendwann mal festgelegt wurde, gab sich der CSU-Gemeinderat nicht zufrieden. Unterstützt wurde er dabei von Stefan Leipold (FW). So würden Angehörige Gräber gerne mit einer Platte abdecken, weil nahe Verwandte verzogen sind und sich nicht regelmäßig um die Gräberpflege kümmern können. Und für eine Grabplatte braucht es eine Einfassung. Schließlich wurde der Punkt vertagt und geprüft, ob auch Einfassungen erlaubt werden.
Auch zur Umgestaltung des Gemeindezentrums gab es Diskussionen. Klaus Korn (SPD) kommentierte die vorgelegten Nachtragsvereinbarungen als Schildbürgerstreich. Im Zuge der Sanierung mussten schon einige Male nachträglich Kostenerhöhungen genehmigt werden. Jetzt wurde bei der Bauabwicklung festgestellt, dass bei der Projektierung der Sanitäranlagen die Belüftung und Klimatisierung des Sitzungssaales und der Verwaltungsräume nicht berücksichtigt wurde. Die Firma Stampfer entwickelte eine Lösung zur Klimatisierung und die Kosten dafür betragen rund 8000 Euro.
Auch für die Beleuchtung des Sitzungssaales legte die Verwaltung eine Nachtragsvereinbarung in Höhe von 5500 Euro vor. So waren die ursprünglichen Leuchten im Leistungsverzeichnis nicht eindeutig beschrieben und hätten auch nicht die notwendige Lichtstärke erreicht. Die neuen Leuchten sind mit energieeffizienter LED-Technik vorgesehen und harmonieren auch mit der Ausgestaltung des Sitzungssaales.
Bereits in der Februarsitzung hatte der Gemeinderat Befreiungen für die Aufstockung eines Wohnhauses erteilt, das Landratsamt will dazu aber jetzt eine Änderung des Bebauungsplanes. Dazu hatte die Verwaltung zwei Beschlussvorschläge vorbereitet, einmal die Änderung nur für das betreffende Grundstück und einmal für das geplante Plangebiet. Zur Sitzung erschienen waren auch zwei Nachbarinnen, die sich gegen eine Aufstockung aussprachen. Der Bürgermeister wies darauf hin, dass bei der öffentlichen Auslegung jederzeit Einspruch gegen den Bebauungsplan erhoben oder Bedenken vorgebracht werden können.
Der Zweckverband zur Wasserversorgung der Seebachgruppe hat in der Sitzung der Verbandsversammlung im Januar beschlossen, der Kommunalberatung Bitterwolf aus Greding den Auftrag zu erteilen, eine sogenannte Globalberechnung zu erstellen. Hauptpunkt des Leistungsverzeichnisses war das Aufmaß aller angeschlossenen Anwesen im Versorgungsgebiet, um passende Grundlagen für die anstehenden Neu- und Nachkalkulationen zu erhalten.
Es ergibt sich alles in allem ein ungefährer Kostenaufwand in Höhe von 200 000 Euro brutto für den Zweckverband. Die Kosten für die Aufmaßarbeiten bezogen auf die in jeder Gemeinde anfallenden Aufmaßobjekte sollen zwischen dem Zweckverband Seebachgruppe und den Gemeinden Heßdorf und Großenseebach geteilt werden. Unter Zugrundelegung der angeschlossenen Anwesen ergäben sich für die Aufmaßarbeiten zusammen mit den jeweils noch zusätzlich anfallenden Kosten für die Kalkulation der Abwasserbeiträge und -gebühren für die Gemeinde Heßdorf etwa 70 000 Euro, für die Gemeinde Großenseebach etwa 50 000 Euro an Kosten, die entsprechend in die jeweiligen Haushaltspläne aufgenommen werden. Der Bürgermeister wurde beauftragt und ermächtigt, mit dem Zweckverband Seebachgruppe eine Vereinbarung über die Beteiligung an den anfallenden Kosten abzuschließen.
Am Ende der Sitzung bat der Bürgermeister, den Beschluss vom Januar gegen den Beitritt zur Gewobau Land nochmal zu überdenken, denn immer mehr Gemeinden würden sich inzwischen beteiligen.
Ärger über nachträgliche Kosten
Auch zur Umgestaltung des Gemeindezentrums gab es Diskussionen. Klaus Korn (SPD) kommentierte die vorgelegten Nachtragsvereinbarungen als Schildbürgerstreich. Im Zuge der Sanierung mussten schon einige Male nachträglich Kostenerhöhungen genehmigt werden. Jetzt wurde bei der Bauabwicklung festgestellt, dass bei der Projektierung der Sanitäranlagen die Belüftung und Klimatisierung des Sitzungssaales und der Verwaltungsräume nicht berücksichtigt wurde. Die Firma Stampfer entwickelte eine Lösung zur Klimatisierung und die Kosten dafür betragen rund 8000 Euro.Auch für die Beleuchtung des Sitzungssaales legte die Verwaltung eine Nachtragsvereinbarung in Höhe von 5500 Euro vor. So waren die ursprünglichen Leuchten im Leistungsverzeichnis nicht eindeutig beschrieben und hätten auch nicht die notwendige Lichtstärke erreicht. Die neuen Leuchten sind mit energieeffizienter LED-Technik vorgesehen und harmonieren auch mit der Ausgestaltung des Sitzungssaales.
Nachbarn gegen Aufstockung
Bereits in der Februarsitzung hatte der Gemeinderat Befreiungen für die Aufstockung eines Wohnhauses erteilt, das Landratsamt will dazu aber jetzt eine Änderung des Bebauungsplanes. Dazu hatte die Verwaltung zwei Beschlussvorschläge vorbereitet, einmal die Änderung nur für das betreffende Grundstück und einmal für das geplante Plangebiet. Zur Sitzung erschienen waren auch zwei Nachbarinnen, die sich gegen eine Aufstockung aussprachen. Der Bürgermeister wies darauf hin, dass bei der öffentlichen Auslegung jederzeit Einspruch gegen den Bebauungsplan erhoben oder Bedenken vorgebracht werden können.Der Zweckverband zur Wasserversorgung der Seebachgruppe hat in der Sitzung der Verbandsversammlung im Januar beschlossen, der Kommunalberatung Bitterwolf aus Greding den Auftrag zu erteilen, eine sogenannte Globalberechnung zu erstellen. Hauptpunkt des Leistungsverzeichnisses war das Aufmaß aller angeschlossenen Anwesen im Versorgungsgebiet, um passende Grundlagen für die anstehenden Neu- und Nachkalkulationen zu erhalten.
Heßdorf zahlt auch
Es ergibt sich alles in allem ein ungefährer Kostenaufwand in Höhe von 200 000 Euro brutto für den Zweckverband. Die Kosten für die Aufmaßarbeiten bezogen auf die in jeder Gemeinde anfallenden Aufmaßobjekte sollen zwischen dem Zweckverband Seebachgruppe und den Gemeinden Heßdorf und Großenseebach geteilt werden. Unter Zugrundelegung der angeschlossenen Anwesen ergäben sich für die Aufmaßarbeiten zusammen mit den jeweils noch zusätzlich anfallenden Kosten für die Kalkulation der Abwasserbeiträge und -gebühren für die Gemeinde Heßdorf etwa 70 000 Euro, für die Gemeinde Großenseebach etwa 50 000 Euro an Kosten, die entsprechend in die jeweiligen Haushaltspläne aufgenommen werden. Der Bürgermeister wurde beauftragt und ermächtigt, mit dem Zweckverband Seebachgruppe eine Vereinbarung über die Beteiligung an den anfallenden Kosten abzuschließen. Am Ende der Sitzung bat der Bürgermeister, den Beschluss vom Januar gegen den Beitritt zur Gewobau Land nochmal zu überdenken, denn immer mehr Gemeinden würden sich inzwischen beteiligen.