Das Landratsamt Forchheim komme seiner Pflicht nicht nach. Das habe die Vergangenheit gezeigt, finden die SPD und Bündnis 90/Die Grünen und fordern eine Fremdüberwachung der Steinbrüche. Gemeint war das Genehmigungsverfahren für die Auffüllung mit höher belastetem Material im Steinbruch Bärnreuther-Deuerlein. Im Rahmen dieser Angelegenheit sei den beiden Parteien aufgefallen, dass das Landratsamt seiner Pflicht, die Auflagen zu kontrollieren, nicht nachkomme.

Eine dieser Auflagen lautete, die Brühlbachquelle halbjährlich zu überprüfen. Das wurde im Jahr 2006 festgesetzt. Das Landratsamt aber, so die beiden Antragsteller in ihrer Textvorlage, habe 2021 nicht einmal gewusst, wo die Brühlbachquelle ist. Das Wasserwirtschaftsamt habe in einer E-Mail geschrieben, dass bei besagter Quelle die erste Beprobung 2021 vorgenommen worden sei. Alleine diese Aussage erschüttere das Vertrauen und wiege Stadtrat , Verwaltung und Bevölkerung in einer trügerischen Sicherheit, führten Matthias Striebich (Grüne) und Elisabeth Meinhardt ( SPD ) aus.

Weiter ging das mit den Jahresberichten, die über den Steinbruch abgegeben werden sollten. Dem Bund Naturschutz, der während des Genehmigungsverfahrens Akteneinsicht verlangte und diese Jahresberichte forderte, wurden nur zwei Begehungsprotokolle von 1999 und 2004 vermittelt. Doch um Gesundheit und Lebensqualität in Gräfenberg zu erhalten, sollte die Stadt deshalb die Unterlagen zur Fremdüberwachung anfordern.

„Jeder kann Akteneinsicht fordern“

Mit dem Landrat und der zuständigen Abteilungsleiterin sei dieser Antrag vorbesprochen worden. Das Landratsamt wollte sich dem Vorstoß der Einwender auf kommunalpolitischer Ebene gegenüber neutral verhalten und keine generellen Erklärungen abgeben. Jeder könne Akteneinsicht fordern, wovon bereits rege Gebrauch gemacht worden sei.

Nun sollte der Stadtrat über die drei Forderungen der Antragsteller entscheiden. Diese wollten, dass der Stadt die Unterlagen der letzten zehn Jahre zur Fremdüberwachung vorgelegt werden, dass die Stadt Auskunft erhält, wie beispielsweise die Anzahl der erlaubten Lkw-Fahrten überwacht wird, und dass der Stadt jährlich die Unterlagen beispielsweise über die Beprobung der Brühlbachquelle zur Verfügung gestellt werden.

„Wenn Kontrollen regelmäßig stattgefunden hätten, dann hätten wir die bestehenden Diskrepanzen mit den Betreibern nicht. Künftige regelmäßige Kontrollen würden das Vertrauen der Bevölkerung wieder stärken“, bekräftigte Elisabeth Meinhardt ihren Antrag.

Bürgermeister Ralf Kunzmann (FW) betonte, dass die Stadt das Thema sehr ernst nehme. Doch das Landratsamt habe ihm eindeutig gesagt, dass die Stadt nicht die zuständige Behörde sei: „Wir können nicht Aufsicht der Aufsichtsbehörde sein“, meinte Kunzmann auf Anfrage. „Das Landratsamt wird konkret formulierte Fragen beantworten, und jeder kann jederzeit Akteneinsicht nehmen“, fügte er an.

Stadt unterstützt Fremdüberwachung

Christiane Scheumanns (Grüne) bekräftigte, dass die Stadt Akteneinsicht fordern solle, nicht der einzelne Bürger. Als Stadt könne bestenfalls öffentlicher Druck ausgeübt werden.

Die Stadt könne das Landratsamt nicht wegen Untätigkeit verklagen, wenn dem so war, sagte Werner Wolf (FW). Das sah Stadtrat Christoph Kasch (GBL) anders. Er ist Fachanwalt für Verwaltungsrecht und meinte, es gebe schon Wege, „den Leuten auf die Finger zu klopfen“. Wichtig sei, als Stadtrat eine einheitliche Linie zu fahren.

Bei vier Gegenstimmen wurde der Antrag der Fraktionen der SPD und der Grünen abgelehnt. Dem Antrag der Verwaltung stimmten alle zu. Dem Landratsamt wird nun mitgeteilt, dass die Stadt das Anliegen der Fremdüberwachung unterstütze. Den Antragsstellern wurde empfohlen, konkrete Fragen zu den Genehmigungen der Steinbruchbetriebe und deren Überwachung zur Beantwortung durch das Landratsamt zu formulieren.

Die Stadt könne aus Personalmangel eine Überwachung nicht durchführen, fordere das Landratsamt jedoch auf, die Überwachung der in den Genehmigungsbescheiden festgelegten Auflagen und Bedingungen als zuständige Behörde des Freistaates Bayern vollinhaltlich, pünktlich und pflichtgemäß zu erfüllen.