Der 31 Jahre alte Unternehmer aus dem Landkreis Kulmbach ist einfach nur in die Angelegenheit "reingeschlittert", attestierte Richterin Sieglinde Tettmann. "Sie arbeiten bis zum Umfallen und ich sehe auch keine großen kriminellen Neigungen", so die Richterin. Trotzdem konnte sie nicht umhin, gegen den 31 Jahre alten Mann eine Freiheitsstrafe von einem Jahr zu verhängen.
Der Mann ist eigentlich gelernter Bäcker. Wegen einer Mehlallergie konnte er seinen Beruf allerdings nicht mehr ausüben. Aus diesem Grund machte er sich schon vor vielen Jahren mit einer Detektei, einem Sicherheits- und Kurierdienstunternehmen selbstständig.
Er hatte viele Angestellte. Doch in den Jahren 2016 und 2017 führte er die Arbeitnehmeranteile der Sozialversicherung nicht ab. Insgesamt ging es um mehr als 10 000 Euro. Aus diesem Grund musste er sich vor dem Amtsgericht Kulmbach wegen Vorenthaltung und Veruntreuung von Arbeitsentgelten verantworten - und das in 34 selbstständigen Handlungen. Vor dem Amtsgericht gab der Angeklagte alles zu. Er war einfach mit der Büroarbeit überfordert. Sein Pflichtverteidiger ließ verlauten, dass für den Unternehmer auch selbst kaum etwas zum Leben übriggeblieben ist.
Der Anwalt schlug vor, das Verfahren nach § 154 einzustellen. Denn erst vor wenigen Tagen wurde ein Urteil wegen Steuerhinterziehung gesprochen.
Der Angeklagte hatte es versäumt, Einkommens-, Gewerbe- und Umsatzsteuer abzuführen und die Voranmeldungen ordnungsgemäß zu tätigen. Insgesamt hat er fast 100 000 Euro Steuern zu wenig gezahlt. Für diese Vergehen gegen die geltenden Steuergesetze wurde der Angeklagte mit einer Freiheitsstrafe in Höhe von zehn Monaten bestraft. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.
Die Vertreter der Staatsanwaltschaft zeigten sich mit einer Einstellung des Verfahrens nicht einverstanden. Denn bei den nicht abgeführten Sozialbeiträgen handelt es sich immerhin um eine fünfstellige Summe. Deshalb sprachen sie sich dafür aus, eine Gesamtstrafe mit dem Steuerverfahren zu bilden. Die Freiheitsstrafe sollte von zehn Monaten auf ein Jahr aufgestockt werden - die Bewährungszeit von zwei Jahren könne bleiben.
Richterin Sieglinde Tettmann folgte dem Vorschlag der Staatsanwaltschaft. Für jeden einzelnen Fall wurde eine Einzelstrafe von einem Monat verhängt, bei zwei geringfügigen Delikten, wo der Arbeitgeber 39,70 Euro und 55,73 Euro an die AOK Bayern und die Technikerkrankenkasse nicht erstattet hat, wurde eine Geldstrafe von jeweils 10 Tagessätzen zu zehn Euro verhängt.
"Es gibt bei solchen Delikten einen hohen Rabatt", sagte die Richterin und zeigte sich mit einer Gesamtstrafe für den Sozialbetrug und die Steuerhinterziehung von insgesamt einem Jahr Freiheitsstrafe, ausgesetzt zur Bewährung, einverstanden. Der Angeklagte und sein Pflichtverteidiger verzichteten auf Rechtsmittel. Der Angeklagte hat übrigens derzeit ein Insolvenzverfahren laufen. so