Eine falsche Verdächtigung in alkoholisiertem Zustand hätte einen 35-Jährigen aus dem westlichen Landkreis beinahe in arge Bedrängnis gebracht, zumal er noch unter Bewährung steht. Der Mann hatte gleich zweimal bei der Polizeiinspektion Kulmbach angerufen und seinen Stiefbruder bezichtigt, dessen 13-jährigen Sohn geschlagen zu haben.
Das Fatale: Beide Male rückten die Beamten umsonst aus, denn die Verdächtigung erwies sich schlichtweg als falsch. Deshalb musste sich der 35-Jährige vor Amtsrichterin Sieglinde Tettmann verantworten.
Noch vor der eigentlichen Verhandlung kam es zu einer Absprache zwischen der Richterin, dem Vertreter der Staatsanwaltschaft und Verteidiger Andreas Piel. Piel erklärte, dass es nicht zu Übergriffen des Stiefbruders gekommen sei. Den Verdacht habe sein Mandant aufgrund seiner Alkoholisierung geäußert.
Mit dieser Klarstellung ersparte der Angeklagte, der selbst Vaterfreuden entgegensieht, dem Jungen eine Aussage. Zudem konnte Tettmann auf die Befragung weiterer Zeugen verzichten. Sie gab allerdings noch drei Einträge aus dem Bundeszentralregister bekannt. Der Bewährungshelfer berichtete, dass der Angeklagte im Großen und Ganzen sein Leben wieder geordnet und im Griff habe.
Der Vertreter der Staatsanwaltschaft bezeichnete es als wertvoll, dass der Angeklagte den Verdacht der falschen Verdächtigung vollständig eingeräumt habe. Ansonsten hätte der 35-Jährige mit einer Strafe rechnen müssen. So forderte er eine Geldstrafe mit 120 Tagessätzen zu 15 Euro und die Übernahme der Kosten des Verfahrens.
Rechtsanwalt Andreas Piel hingegen hielt in seinem kurzen Plädoyer 100 Tagessätze zu je zehn Euro für ausreichend und schlug außerdem vor, dass die Kosten des Verfahrens zulasten der Staatskasse gehen.
Richterin Tettmann verhängte eine Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je zehn Euro. Der Angeklagte hat zudem die Kosten des Verfahrens zu tragen.