Sommer und Motorradfahren gehören einfach zusammen. Egal ob klassische Straßenmaschine, Enduro oder E-Motorrad: Wer die Freiheit auf zwei Rädern genießen will, sollte sich auf gute Ausrüstung verlassen können. Darauf weist die HUK-Coburg hin. Das gilt auch für die Schutzkleidung .
Das Coburger Versicherungsunternehmen verweist darauf, dass es bei seiner Motorradversicherung auch die Schutzkleidung berücksichtigt. Bei einem Kaskoschaden am Fahrzeug werde auch die dabei in Mitleidenschaft gezogene Motorradschutzkleidung sowie die beschädigten Helme von Fahrenden und des Beifahrenden ersetzt. Der Schutz greife jedoch nur, wenn die Kleidung in Zusammenhang mit einem Schaden am Motorrad beschädigt wird. Wird die Motorradjacke etwa bei einer Pause im Café gestohlen, ist sie nicht versichert.
„Die Mitversicherung gilt für Ausrüstungsstücke wie Helm, Jacke, Hose, Handschuhe, Stiefel aber auch für moderne Sicherheitsfeatures wie Rückenprotektoren oder Airbag‑Westen“, erläutert Michael Müller , Leiter Kraftfahrtabteilung der HUK-Coburg . Kunden müssen laut Mitteilung ihre Ausrüstungsteile beim Abschluss der Versicherung nicht gesondert angeben. red