In der jüngsten Sitzung des Gemeinderats unter Vorsitz von Bürgermeister Wolfgang Möhrlein (CSU) stellte Marcus Dornauer, Geschäftsführer der Bürgerwindpark Litzendorf-Hohenellern, den aktuellen Planungsstand bei der Errichtung und dem Betrieb der vierten Windkraftanlage im Vorranggebiet 302a Tiefenellern des Regionalplans Oberfranken-West im Bereich der Gemeinde Litzendorf vor.

Nachdem die Genehmigung im März vom Landratsamt Bamberg erteilt wurde, können nun die weiteren Schritte der Umsetzung folgen. Der Bau der Windkraftanlage ist 2026 geplant, die Inbetriebnahme soll Anfang 2027 erfolgen.

In der anschließenden Diskussion begrüßte es Gemeinderätin Susanne Bonora (SPD) sehr, dass es die Möglichkeit geben wird, dass sich Bürger an diesem Projekt beteiligen können.

Nach Auskunft des Projektanten werden Beteiligungen wohl von 500 bis 20.000 Euro angeboten werden. Davor müssen aber erst noch die Grundsatzbeschlüsse vorliegen.

Der Gemeinderat billigte auch den neuen, aktualisierten und bis auf Weiteres unbefristeten Vertrag zwischen der Gemeinde und der Bürgerwindpark Litzendorf-Hohenellern zur finanziellen Beteiligung von Kommunen an Windkraftanlagen. Die Erstattungen für die Gemeinde Litzendorf belaufen sich derzeit auf knapp 38.000 Euro im Jahr.

Glasfaserausbau: neuer Anlauf

Die Gemeinde Litzendorf beantragt erneut den Einstieg in das Verfahren für den Glasfaserausbau im Rahmen der Gigabitförderverfahren der Bundesrepublik Deutschland mit einer Kofinanzierung durch den Freistaat Bayern. Ein bereits gestellter Antrag 2024 war nicht bewilligt worden. Der neue Aufruf zur Antragseinreichung gibt der Gemeinde die Möglichkeit, für das geplante Ausbauvorhaben in Schammelsdorf, Melkendorf, Lohndorf und Tiefenellern entsprechende Fördermittel zu erhalten. Es wird dabei das Betreibermodell gewählt.

Die notwendige Fassadensanierung des Litzendorfer Rathauses schätzt der Bamberger Architekt Peter Jungkunst auf 456.000 Euro . Das Rathaus liegt in dem von der Kommune festgelegten Sanierungsgebiet.

Bürgermeister Möhrlein teilte mit, dass die Maßnahme im Rahmen der Städtebauförderung berücksichtigt wird. Mit Bescheid der Regierung von Oberfranken wurde eine Förderung von 81.600 Euro bewilligt.

Maßnahmen nach dem Fassadenprogramm würden im Sanierungsgebiet mit 30 Prozent der anerkannten Kosten gefördert, jedoch betrage die Förderhöchstgrenze 15.000 Euro . Die Aufhebung der Förderhöchstgrenze und die Festsetzung des Förderbetrages lägen im Ermessensspielraum des Gemeinderats.

Die Räte beschlossen einstimmig aufgrund der hervorgehobenen städtebaulichen Bedeutung des Rathauses im Sanierungsgebiet und der bereits durchgeführten Sanierungsmaßnahmen im Ortszentrum von Litzendorf , die alte Förderhöchstgrenze von 15.000 Euro im Rahmen des Fassadenprogramms für die Baumaßnahme aufzuheben und als neue Höchstgrenze 82.000 Euro festzusetzen.

Die Fassade des Litzendorfer Rathauses soll zeitnah saniert werden.
Andrea Spörlein