1400 Dateien mit kinderpornografischen Bildern und Videos sowie 600 Dateien mit jugendpornografischen Inhalten haben Beamte der Kripo Schweinfurt bei einer Wohnungsdurchsuchung im Landkreis auf dem Handy eines 44-jährigen Familienvaters entdeckt.

Am Dienstag verurteilte das Amtsgericht den nicht vorbestraften Arbeiter wegen des Besitzes jugendpornografischer Inhalte zu einer elfmonatigen Bewährungsstrafe. Als Auflage muss er 2500 Euro an gemeinnützige Organisationen zahlen und therapeutische Beratungstermine wahrnehmen.

US-Ermittler decken Tat auf

Auf die Schliche kamen die Kripo-Beamten dem Angeklagten durch Hinweise einer US-Organisation, die das Internet nach verbotenen pornografischen Inhalten durchsucht. Der Angeklagte geriet ins Visier der US-Ermittler, als er verbotene Dateien auf sein Handy lud. Die Hinweise gelangten an das Bundeskriminalamt, von dort an das Landeskriminalamt, das schließlich die Kripo Schweinfurt beauftragte.

Am 6. August letzten Jahres läuteten die Beamten an der Haustür des Angeklagten, wo jedoch nur die völlig ahnungslose Ehefrau öffnete. Eine weitere Streife holte daraufhin den Angeklagten an seinem Arbeitsplatz ab, um mit ihm die Wohnung zu durchsuchen. Dabei stellten die Beamten zwei Mobiltelefone sicher. Nur auf einem fanden sie die Dateien, unter anderem posierende Mädchen einer ukrainischen Modell-Agentur, aber auch Missbrauchsabbildungen und pornografische Aufnahmen mit Tieren.

Laut dem ermittelnden Beamten sei es in der Pädophilen-Szene üblich, zwei Mobiltelefone zu benutzen, eines davon für den „Schmuddelkram“. Zum Speichern der verbotenen Dateien habe der Angeklagte die Schweizer Plattform „Teleguard“ benutzt, die hohe Datensicherheit garantiert und in der „Pädo-Szene“ beliebt sei.

Darüber hinaus hatte der Angeklagte in einem Sex-Chat geprahlt, seine Tochter seit deren fünften Lebensjahr zu missbrauchen. Dafür hätten sich jedoch keine Anhaltspunkte ergeben, sagte der Kripo-Beamte im Zeugenstand. Derartige Missbrauchsfantasien gebe es in der Szene „nicht selten“.

Angeklagter kooperativ

Der Angeklagte sei kooperativ gewesen und habe Pins und Sperrcodes herausgegeben. Auf der Anklagebank zeigte er sich von Reue und Scham geprägt.

Dies hielt ihm der Staatsanwalt zugute, der eine elfmonatigen Bewährungsstrafe forderte, die die Vorsitzende Richterin Ursula Redler übernahm. Sie warnte den Verurteilten: „Wenn ein verbotenes Bild auf ihrem Handy erscheint, dann gehen Sie damit zur Polizei“, riet sie ihm.

Zudem solle er den automatischen Download von Bildern abschalten, um sich nicht wieder strafbar zu machen.

Das Urteil ist bereits rechtskräftig.