Die Hebesätze für die Grundsteuer A und B sind mit vier Gegenstimmen bei der jüngsten Gemeinderatssitzung am Montag angepasst worden. „Im nun fast abgelaufenen Jahr 2025 ergeben sich nach Auswertung insbesondere bei der Grundsteuer B erhebliche Abweichungen in den Einnahmen“, erklärte Kämmerer Stefan Hirth. Im Fall der Grundsteuer A ergeben sich rund 38 Prozent weniger Einnahmen, während es bei der Grundsteuer B zu einem Plus von 32 Prozent kommt.

„Die geringeren Einnahmen in der Grundsteuer A im Vorjahresvergleich erklären sich mitunter durch die geänderte Besteuerung der landwirtschaftlichen Wohnhäuser“, sagte Hirth. Für den starken Anstieg der Einnahmen bei der Grundsteuer B seien die allgemein höher bewerteten Grundstücke sowie das geänderte Berechnungsverfahren verantwortlich. Tatsächlich liegen aber immer noch nicht zu allen Grundstücken aktuelle Zahlen vor, da noch Widerspruchsverfahren anhängig sind.

Dennoch wollten die Gemeinderäte in Hinblick auf das ursprüngliche Ziel der Aufkommensneutralität, die besagt, dass das Gesamtaufkommen der Einnahmen im Zuge der Reform nicht höher sein soll als davor, die Hebesätze bereits jetzt anpassen. Der Vorschlag der Gemeindeverwaltung: Die Grundsteuer A auf 294 v. H. anzuheben (bislang 230 v. H.) und die Grundsteuer B auf 205 v. H. zu senken (bislang 255 v. H.). „Wir freuen uns, dass die Anpassung zu einer Entlastung führen wird“, sagte Sebastian Türk ( CSU ). Dennoch wäre er dafür, die Grundsteuer A unangetastet zu lassen und die Grundsteuer B so weit abzusenken, dass die Differenz ausgeglichen wäre.

Brigitte Lauterbach (ABL) plädierte hingegen dafür, in Hinsicht auf das Gebot der Steuerklarheit das von der Gemeindeverwaltung vorgeschlagene Modell umzusetzen. „Es ist genau das abgebildet, wie es der Gesetzgeber im Sinn hatte.“ Hannelore Lindner (FW) stimmte Türk zu, es seien ja auch noch einige Fälle offen. Laut Türk sei die Steuerfairness gegeben, und letztendlich ginge es um drei Prozentpunkte. Im Anschluss beschloss der Marktgemeinderat mit vier Gegenstimmen: Die Grundsteuer A bleibt bei den bisherigen 230 v. H., die Grundsteuer B wird auf 208 v. H. gesenkt.

Der Markt Mainleus hat den Schlussbescheid für die Maßnahme „Abbruch und Neuerrichtung der Dachkonstruktion des ehemaligen Batteurgebäudes in der alten Spinnerei“ im Rahmen des Bayerischen Städtebauförderungsprogramms erhalten. Die Gesamtkosten betragen 1.767.839 Euro, 1.536.000 Euro wurden als förderfähig anerkannt (Förderquote: 80 Prozent). Außerdem ging ein Zuwendungsbescheid des Freistaats Bayern zur Förderung des kommunalen Feuerwehrwesens ein. Dies umfasst die Beschaffung eines Tragkraftspritzenfahrzeugs TSF für die Feuerwehr Wernstein in Höhe von 34.850 Euro.